Bund, Kantone und Gesundheitsförderung Schweiz haben die NCD-Strategie gemeinsam entwickelt. Sie soll nichtübertragbare Krankheiten verhindern, verzögern oder deren Folgen vermindern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die nationale Strategie bis 2028 verlängert und die Erarbeitung einer Nachfolgelösung in Auftrag gegeben.
Auftrag
Der Bundesrat hat entschieden, die Gesundheitsförderung zu stärken und Krankheiten vermehrt vorzubeugen. Dies wird von der NCD-Strategie gewährleistet. Sie ist vom Dialog Nationale Gesundheitspolitik angeregt worden und gehört zur gesundheitspolitischen Gesamtschau Gesundheit2030.
Die Strategie baut auf Bewährtes und bündelt das Engagement der drei bisherigen nationalen Präventionsprogramme: die Programme Tabak, Alkohol sowie Ernährung und Bewegung. Dabei arbeiten verschiedene Akteure in der Prävention und der Gesundheitsversorgung eng zusammen.
Schwerpunkte
Die NCD-Strategie fokussiert auf Krebs, Diabetes, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Mit dem angepassten Massnahmenplan 2025-2028 gehört neu auch die Prävention von Demenz und Gesundheitsförderung der psychische Gesundheitsförderung dazu. Die Strategie ermöglicht allen Akteuren eine klare Orientierung, damit sie ihre Ressourcen gezielt einsetzen können.
Ziele
Die Strategie hat vier übergeordnete, langfristige Ziele:
- Die Krankheitslast dämpfen.
- Den Kostenanstieg bremsen.
- Die Zahl vorzeitiger Todesfälle verringern.
- Die Teilhabe und Leistungsfähigkeit der gesamten Bevölkerung in Wirtschaft und Gesellschaft erhalten und verbessern.
Um diese übergeordneten Ziele zu erreichen, wurden sechs weitere, spezifische Ziele formuliert. Die NCD-Strategie soll:
- Gesundheitsrisiken verringern, die durch individuelles Verhalten entstehen.
- die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung verbessern und ihre Eigenverantwortung stärken. Die Menschen sollen Gesundheitsrisiken und deren mögliche Folgen kennen.
- Bedingungen fördern, die eine gesunde Lebensweise vereinfachen.
- die Chancengerechtigkeit stärken. Alle Menschen sollen Zugang zu den Informationen und zur Prävention erhalten.
- den Anteil der Bevölkerung mit erhöhtem Erkrankungsrisiko verringern.
- die Lebensqualität verbessern und die Pflegebedürftigkeit verringern.
Die NCD-Strategie baut auf bewährten Ansätzen, auf Kontinuität und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Schweiz. Dabei wollen Bund, Kantone, NGOs und die Gesundheitsversorgung ihre Zusammenarbeit besser koordinieren. Zudem soll innerhalb der NCD-Strategie die Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Raumplanung oder Wirtschaft intensiviert werden. Auf diese Weise werden die zur Verfügung stehenden Mittel effizienter eingesetzt und alle profitieren vom Erfahrungsaustausch.
Handlungsfelder und Stossrichtungen
Die Strategie gliedert sich in Handlungsfelder und Stossrichtungen.
Handlungsfeld | Stossrichtung |
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Gesundheitsförderung und Prävention |
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Prävention in der Gesundheitsversorgung |
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Handlungsfeld |
Stossrichtung |
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Koordination und Kooperation |
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Finanzierung |
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Monitoring und Forschung |
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Information und Bildung |
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Rahmenbedingungen |
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Massnahmen
Die NCD-Strategie umfasst Massnahmen in verschiedenen Bereichen:
1. Bevölkerungsbezogene Gesundheitsförderung und Prävention
In diesem Bereich wollen wir die Menschen in ihrem Alltag ansprechen.. Diese Massnahmen werden in erster Linie auf kantonaler Ebene geplant und durch NGOs, Städte und Gemeinden umgesetzt.
Massnahmen:
- Kantonale Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogramme stärken
- Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen stärken
- Gesundheitsförderung und Prävention bei Erwachsenen stärken
- Gesundheitsförderung und Prävention bei älteren Menschen stärken
2. Prävention in der Gesundheitsversorgung
Massnahmen in diesem Bereich richten sich an Menschen, die ein erhöhtes Krankheitsrisiko aufweisen oder erkrankt und im Kontakt mit dem Gesundheits- und Sozialsystem sind. Hierbei spielen Multiplikatoren wie Fachpersonen Gesundheit und Soziales sowie Public Health-Akteure eine zentrale Rolle. Diese Massnahmen sollen die Prävention in der gesamten Versorgungskette verankern.
Massnahmen:
- Prävention in der Gesundheitsversorgung nachhaltig integrieren und finanzieren
- Gesundheitspfade implementieren
- Innovieren, etablieren und verbreiten von PGV-Projekten
3. Prävention in Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt
Gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen sind eine wichtige Grundlage für einen gesunden Lebensstil, auch im Hinblick auf die psychische Gesundheit. Mit Ansätzen und Instrumenten des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) können Lernende, Mitarbeitende und Verantwortliche direkt in den Betrieben in ihrer Arbeitsumgebung sensibilisiert und unterstützt werden.
Massnahmen:
- BGM-Inhalte und Angebote zu neuen Arbeitsformen weiterentwickeln
- Gesundheitsaktivitäten in KMU stärken Psychische Gesundheit von Lernenden stärken
4. Querschnittmassnahmen
Bereichsübergreifende Massnahmen sollen dazu beitragen, die Ziele der NCD-Strategie zu erreichen. Sie betreffen die in der NCD-Strategie festgelegten Handlungsfelder «Koordination und Kooperation», «Finanzierung», «Forschung und Monitoring», «Information und Bildung» sowie «Rahmenbedingungen».
Der Bundesrat und der Dialog Nationale Gesundheitspolitik haben 2024 die Strategie NCD bis 2028 verlängert sowie den angepassten Massnahmenplan 2025-2028 zur Kenntnis genommen. Die Massnahmen werden zwischen 2025 bis 2028 umgesetzt. Bund, Kantone und GFCH richten ihre Tätigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich an der NCD-Strategie aus.
Neue Schwerpunkte für die Umsetzung
Die Träger der NCD-Strategie haben drei Schwerpunkte mit der grössten Präventionswirkung definiert und in den Massnahmenplänen für die Jahre 2025-2028 festgehalten: Die Stärkung der psychischen Gesundheit, die Prävention von Tabak- und Nikotinkonsum sowie die Prävention von Übergewicht und Adipositas.
Zusätzlich erhält die gesundheitliche Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen einen höheren Stellenwert als bisher: Massnahmen und Angebote zur Stärkung der Gesundheit und der Gesundheitskompetenz müssen alle erreichen – unabhängig von Sprache, Herkunft, sozialem Status und Bildungsniveau.
Anpassung der Massnahmen für die Jahre 2025-2028
Auf Basis der letzte Evaluation, den Erfahrungen aus der Strategieumsetzung (2017-2019) sowie im Kontext der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2030 wurden die Massnahmen der NCD-Strategie für die weitere Umsetzungsphase 2025-2028 durch das BAG zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) überprüft und angepasst. Die Anpassung der Massnahmenpläne NCD und Sucht erfolgte koordiniert.
Gremium koordiniert die Umsetzung der Massnahmen
Ein Leitungsgremium koordiniert die Umsetzung der NCD-Strategie und der Massnahmen im Bereich Psychische Gesundheit. Es setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des BAG, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH). Dieses Gremium wahrt den Gesamtüberblick über sämtliche Umsetzungen und sorgt für eine abgestimmte Kommunikation. Es zieht Partner und Bundesstellen mit ein.
Leitungsgremium
Kathrin Huber, GDK
Jvo Schneider, GFCH
Petra Baeriswyl, BAG
Salomé von Greyerz, BAG
Steuerung der Strategie
Der Dialog Nationale Gesundheitspolitik steuert die Umsetzung der Strategie und der Massnahmen. Eine Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Gesundheitsförderung Schweiz.
Steuerung: Dialog Nationale Gesundheitspolitik, Gremium ZAV
Koordination: Leitungsgremium (BAG, GDK, GFCH)
Schnittstellen zur Nationalen Strategie Sucht und zu den Massnahmen im Bereich psychische Gesundheit
Parallel zur NCD-Strategie entstand die Nationale Strategie Sucht. Sie dient demselben Ziel: der Intensivierung der Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung. Beide Strategien beziehen verschiedene Partner ein und richten ihren Fokus darauf, Synergien zu schaffen. Massnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Prävention psychischer Erkrankungen wurden bei der Erarbeitung der Massnahmen für die Jahre 2025 bis 2028 vollständig integriert.
Letzte Änderung 02.09.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
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Tel.
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