Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Das Gesetz wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert.
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert. Mit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung soll die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision sichergestellt werden.