Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Das Gesetz soll nun revidiert werden.
Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.
Für eine erfolgreiche Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers fehlt es u.a. an einer klaren Aufgaben- und Kompetenzaufteilung sowie an einer nachhaltigen Finanzierung. Dies hat der Bundesrat in einem Bericht im August 2021 festgehalten (Postulat Wehrli 18.4328). Deshalb hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 27. April 2022 beauftragt, zwei Vernehmlassungsvorlagen auszuarbeiten: einerseits für eine umfassende Revision des EPDG, andererseits für eine Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision. Zudem ist die jährliche Revision der Ausführungsgesetzgebung in Arbeit, mit welcher das EPD auf dem neuesten Stand der Technik gehalten sowie weiterentwickelt wird.
Umfassende Revision EPDG
Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier mit verschiedenen Massnahmen weiterentwickeln. In der vom Bundesrat beauftragten Vernehmlassungsvorlage sollen u.a. folgende Punkte geregelt werden:
- die Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen und die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung.
- die Verpflichtung der ambulanten Gesundheitsfachpersonen, ein EPD zu führen,
- die Prüfung von zwei Varianten in Bezug auf die Eröffnung eines EPD durch die Bevölkerung (Beibehaltung der Freiwilligkeit oder Einführung eines Opt-Out-Modells, wobei der Bundesrat das Opt-Out-Modell präferiert),
- der Zugang für Forschende auf Daten im EPD, falls die Patientinnen und Patienten dazu einwilligen,
- die Nutzung der technischen Infrastruktur für Zusatzdienste sowie
- wie eine künftige staatliche E-ID für den Zugang zum EPD genutzt werden kann.
Diese umfassende Revision des EPDG soll bis im Sommer 2023 in die Vernehmlassung geschickt werden.
Übergangsfinanzierung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die erste Vorlage zur Übergangsfinanzierung in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderungsvorlage zum EPDG wird zusammen mit dem Entwurf der Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier vernehmlasst. Die umfassende Gesetzesrevision dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Mit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung soll daher die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPDG sichergestellt und die Verbreitung des EPD gefördert werden. Die Übergangsfinanzierung wird als eigenständige Vorlage der umfassenden Revision vorgezogen und soll nach der Vernehmlassung möglichst rasch an das Parlament überwiesen und in Kraft gesetzt werden. Mit der vorliegenden Teilrevision soll ferner der Prozess für die Eröffnung eines EPD vereinfacht werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 02. Mai 2023.
Jahresrevision
Im Rahmen der Jahresrevision des Ausführungsrechts zum EPDG wurden von Seiten des BAG und eHealth Suisse weitere Weiterentwicklungs- und Aktualisierungsbedürfnisse in Bezug auf das EPD gesammelt (zum Beispiel die Einführung eines nationalen elektronischen Medikationsplans im EPD sowie die Überarbeitung der technischen und organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen für Gemeinschaften und Stammgemeinschaften), mit dem Ziel diese im Frühling 2023 in Kraft treten zu lassen. Vorgezogen wird dabei die Einführung der rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Impfausweis im EPD, welche bereits Ende 2022 in Kraft gesetzt werden.
Die oben aufgeführten Revisionsvorhaben haben zum Ziel, die Verbreitung und den Nutzen des EPD weiter zu fördern. Die Stammgemeinschaften und die Kantone sind aufgefordert, die Verbreitung des EPD bis zum Inkrafttreten der EPDG-Revisionen weiterhin aktiv mit Massnahmen voranzutreiben, welche sich gestützt auf die geltenden Rechtsgrundlagen umsetzen lassen.
Von Seiten des BAG und eHealth Suisse wird die Verbreitung des EPD zusätzlich mithilfe einer nationalen, breiten und zeitlich begrenzten Kampagne unterstützt werden.
Letzte Änderung 27.01.2023
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