Verbreitung und Nutzung des EPD

Der Bundesrat hat am 11. August 2021 den Bericht «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?» verabschiedet. Er schlägt verschiedene Massnahmen vor, um die Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) weiter zu fördern.

Bericht «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?»

Der Bundesrat will die Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) gezielt fördern. Mit dem EPD sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Der erwartete Nutzen des EPD kann jedoch nur realisiert werden, wenn es von der Bevölkerung und von den Gesundheitsfachpersonen auch effektiv genutzt wird. Daher schlägt der Bundesrat in seinem an der Sitzung vom 11. August 2021 verabschiedeten Bericht (Postulat 18.4328) eine Reihe von Massnahmen vor.

Grundlagebericht «Massnahmen zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers»

Als Grundlage für die Erfüllung des Postulates 18.4328 Wehrli diente der Grundlagenbericht «Massnahmen zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers». Der Grundlagenbericht enthält eine Bestandsaufnahme der bereits getroffenen und geplanten Massnahmen zur Verbreitung des EPD, eine Analyse von Verbreitungsmassnahmen in Deutschland und Österreich und eine Auslegeordnung möglicher weiterer Massnahmen, die zur Verbreitung und Nutzung des EPD beitragen können.

Letzte Änderung 11.08.2021

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