Monitoring des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG, SR 816.1)

Das Bundesamt für Gesundheit überprüft die Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen nach diesem Gesetz.

Wirkungsmodell und Monitoringkonzept

Im Jahr 2016 wurde im Hinblick auf das Inkrafttreten des EPDG 2017 in Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe mit zentralen Stakeholdern ein Wirkungsmodell erarbeitet, welches die wesentlichen Ziel- und Wirkungsstränge des EPDG erfasst. Darauf abgestützt wurde wiederum ein Monitoringkonzept erstellt, in welchem die Indikatoren zum Monitoring festgelegt wurden. Dabei wurden die nachfolgenden zentralen Themenbereiche festgelegt:

  • Aufbau, Verbreitung und Nutzung des Systems des elektronischen Patientendossiers (EPD) durch Patienten und Gesundheitseinrichten und der einzelnen EPDs durch Patienten und Gesundheitseinrichten/Gesundheitsfachpersonen
  • Datenschutz und Datensicherheit inklusive informationelle Selbstbestimmung
  • Technische und semantische Interoperabilität

Umsetzungskonzept

Nach dem Inkrafttreten des EPDG am 15. April 2017 wurde die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts des EPDG-Monitorings in die Wege geleitet, das zum Ziel hatte, die im Monitoringkonzept festgelegten Indikatoren aus dem Wirkungsmodell präzise zu operationalisieren. Dabei wurden zwei Hauptquellen festgelegt: einerseits Betriebsdaten, die aus dem Betrieb des EPD stammen, und andererseits Daten, die aus Befragungen der Bevölkerung und von Gesundheitsfachpersonen stammen (Swiss eHealth Barometer und EPD-Nutzerbefragung).

Begleitgruppe Monitoring

Die Erarbeitung der Dokumente des EPDG-Monitorings wurde durch eine Gruppe von Expertinnen und Experten begleitet. Diese ist durch öffentliche und private Institutionen zusammengesetzt, welche in unterschiedlicher Art und Weise in das EPDG involviert oder davon betroffen sind, und vertreten ihre Interessen in beratender Funktion.

Evaluation

Das Monitoring-System EPDG liefert relevante Daten für die Evaluation des EPDG. Ziel der Evaluation ist, Aussagen zur Umsetzung sowie der «Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit» der Massnahmen des EPDG zu untersuchen. Ihre Ergebnisse dienen dem zuständigen Departement des Innern (EDI) dazu, den Bundesrat zu informieren und, falls weitergehende Massnahmen notwendig sind, dem Bundesrat Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.

Letzte Änderung 25.04.2023

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