In den Jahren 2018 bis 2022 wurden gemäss der Verordnung über Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier (EPDFV) Finanzhilfen gesprochen, mit denen sich der Bund an den Kosten für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften beteiligte. Dazu hatte das Parlament Finanzhilfen von 30 Millionen Franken gesprochen. Die Finanzhilfen wurden unter der Bedingung gewährt, dass die Beteiligung der Kantone oder Dritter mindestens gleich hoch ist.
Bisherige Finanzhilfen für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften
Folgende Gesuche von Stammgemeinschaften um Finanzhilfen gemäss EPDFV wurden bewilligt:
- Stammgemeinschaft eHealth Aargau
- Stammgemeinschaft eSanita
- axsana AG (ab 2023 unter Mitbeteiligung der Post umbenannt zu Post Sanela Health AG)
- Abilis Communauté de Référence Nationale interprofessionelle de la Médication SA
- Associazione e-Health Ticino
- Verein Stammgemeinschaft Region Ost, vertreten durch die Stammgemeinschaft Schweiz AG
- Verein Stammgemeinschaft Region Zentral, vertreten durch die Stammgemeinschaften Schweiz AG
- Association Structure Porteuse de la Communauté de référence Dossier éléctronique du Patient Neuchâtel
- Association communauté de référence CARA
Medien
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Letzte Änderung 28.08.2024
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