Bisherige Finanzhilfen für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften

In den Jahren 2018 bis 2022 wurden gemäss der Verordnung über Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier (EPDFV) Finanzhilfen gesprochen, mit denen sich der Bund an den Kosten für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften beteiligte. Dazu hatte das Parlament Finanzhilfen von 30 Millionen Franken gesprochen. Die Finanzhilfen wurden unter der Bedingung gewährt, dass die Beteiligung der Kantone oder Dritter mindestens gleich hoch ist.

Folgende Gesuche von Stammgemeinschaften um Finanzhilfen gemäss EPDFV wurden bewilligt:

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Letzte Änderung 28.08.2024

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