Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier

Der Bund kann die Einführung des elektronischen Patientendossiers mit Finanzhilfen für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften unterstützen. Die Finanzhilfen werden nur gewährt, wenn sich die Kantone oder Dritte in mindestens gleicher Höhe beteiligen. Der Bund kann Finanzhilfen im Rahmen der bewilligten Kredite bis maximal 30 Millionen Franken gewähren.

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier sieht vor, dass sich der Bund an den Kosten für den Aufbau und die Zertifizierung von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften beteiligt. Dazu hat das Parlament Finanzhilfen von 30 Millionen Franken gesprochen. Diese Finanzhilfen werden während der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gewährt und sind an die Mitfinanzierung von Kantonen oder Dritten zu gleichen Teilen gebunden. Die Betriebskosten der Stammgemeinschaften und Gemeinschaften sind von den Kantonen oder den Stammgemeinschaften und Gemeinschaften selbst (z. B. durch Mitgliederbeiträge) zu tragen und werden durch die Finanzhilfen des Bundes nicht unterstützt. Nicht vom Bund mitfinanziert werden die Anpassungen, welche die Arztpraxen, Spitäler, Apotheken oder Spitexorganisationen gegebenenfalls an ihren Praxis- oder Klinikinformationssystemen vornehmen müssen.

Das Formular, die Wegleitung zum Gesuch um Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier sowie die FAQ und das Formular für die Kantonale Stellungnahme finden Sie unten.

Letzte Änderung 09.12.2020

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