Finanzhilfen für die Stammgemeinschaften

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert. Mit einer zeitlich befristeten Regelung soll die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der Revision sichergestellt werden.

Im Rahmen der Revision des EPDG zur Übergangsfinanzierung, welche vom Parlament am 15. März 2024 verabschiedet wurde, unterstützt der Bund während fünf Jahren die Stammgemeinschaften für den Betrieb und die Weiterentwicklung des EPD mit Finanzhilfen. An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat beschlossen, dass diese Übergangsfinanzierung am 1. Oktober 2024 in Kraft treten soll.

Um die Verbreitung und Nutzung des EPD zu fördern, kann der Bund Finanzhilfen in Höhe von maximal 30 Franken pro eröffnetes EPD gewähren. Diese Hilfen werden ausgerichtet, wenn sich die Kantone in mindestens gleichem Umfang beteiligen wie der Bund. Die Finanzhilfen können während fünf Jahren ab Inkrafttreten der oben genannten Gesetzesänderung ausgerichtet werden. Das Parlament hat einen Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken zu diesem Zweck genehmigt.

Die Höhe der Finanzhilfen bestimmt sich anhand der Anzahl eröffneter EPD. Damit wird ein Anreiz gesetzt, eine möglichst schnelle Verbreitung des EPD zu fördern. Die Finanzhilfen können für alle seit Inbetriebnahme des EPD eröffneten Patientendossiers beantragt werden. Die Höhe des pauschal festgelegten Betrags pro eröffnetes EPD orientiert sich an den Kosten eines effizient herausgegebenen Identifikationsmittels nach dem EPDG. Es ist angedacht, dass der Bund pro eröffnetes EPD einen Betrag von 30 Franken sprechen kann, falls sich die Kantone in gleichem Umfang beteiligen. Seitens Bund stehen damit bei einem Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken Finanzhilfen für eine Million eröffneter EPD zur Verfügung.

Gesuchsformular, Wegleitung zum Gesuch und FAQ sind im Abschnitt «Dokumente» weiter unten zu finden. Die FAQ sind auch auf der Seite «FAQ zu den Finanzhilfen» aufgeschaltet.

Informationen zu den bisherigen Finanzhilfen sind auf der Seite «Bisherige Finanzhilfen für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften» zu finden.

Gesetze

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier und die entsprechenden Verordnungen regeln die Bedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz.

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Weiterführende Themen

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Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Das Gesetz wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert.

Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG)

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier und die entsprechenden Verordnungen regeln die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz.

Letzte Änderung 28.08.2024

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