Der Bund kann die Einführung des elektronischen Patientendossiers mit Finanzhilfen für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften unterstützen. Die Finanzhilfen werden nur gewährt, wenn sich die Kantone oder Dritte in mindestens gleicher Höhe beteiligen. Der Bund kann Finanzhilfen im Rahmen der bewilligten Kredite bis maximal 30 Millionen Franken gewähren.
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier sieht vor, dass sich der Bund an den Kosten für den Aufbau und die Zertifizierung von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften beteiligt. Dazu hat das Parlament Finanzhilfen von 30 Millionen Franken gesprochen. Diese Finanzhilfen werden während der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gewährt und sind an die Mitfinanzierung von Kantonen oder Dritten zu gleichen Teilen gebunden. Die Betriebskosten der Stammgemeinschaften und Gemeinschaften sind von den Kantonen oder den Stammgemeinschaften und Gemeinschaften selbst (z. B. durch Mitgliederbeiträge) zu tragen und werden durch die Finanzhilfen des Bundes nicht unterstützt. Nicht vom Bund mitfinanziert werden die Anpassungen, welche die Arztpraxen, Spitäler, Apotheken oder Spitexorganisationen gegebenenfalls an ihren Praxis- oder Klinikinformationssystemen vornehmen müssen.
Das Formular, die Wegleitung zum Gesuch um Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier sowie die FAQ und das Formular für die Kantonale Stellungnahme finden Sie unten.
News
Folgende Gesuche von Stammgemeinschaften um Finanzhilfen gemäss Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier (EPDFV) wurden mit Stand 9. Januar 2020 bewilligt:
- Verein Stammgemeinschaft eHealth Aargau
- Verein eHealth Südost
- axsana AG
- Abilis Communauté de Référence Nationale interprofessionnelle de la Médication SA
- Associazione e-Health Ticino
- Verein Stammgemeinschaft Region Ost, vertreten durch die Stammgemeinschaft Schweiz AG
- Verein Stammgemeinschaft Region Zentral, vertreten durch die Stammgemeinschaften Schweiz AG
- Structure Porteuse de la Communauté de référence Dossier éléctronique du Patient Neuchâtel
- Association CARA
Weitere Informationen zum elektronischen Patientendossier finden Sie auf der Internetseite von eHealth Suisse.
Dokumente
- Gesuch um Finanzhilfen nach EPDG (DOCX, 65 kB, 11.08.2017)
- Wegleitung betreffend Gesuche um Finanzhilfen nach EPDG (PDF, 79 kB, 01.05.2017)
- FAQ Finanzhilfen EPDG (PDF, 218 kB, 20.03.2018)
- Formular für die Kantonale Stellungnahme (DOCX, 54 kB, 11.08.2017)
- Formular Bestätigung konsolidierte Stellungnahme Kanton (DOCX, 54 kB, 11.08.2017)
Gesetze
Letzte Änderung 09.12.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Digitale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
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