Finanzhilfen für die Stammgemeinschaften

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert. Mit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung soll die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision sichergestellt werden.

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers. Das Gesetz wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert.

Um die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision sicherzustellen, wurde eine Vorlage über eine zeitlich befristete Übergangsfinanzierung ausgearbeitet. Die Vernehmlassung dieser Vorlage  dauerte bis am 2. Mai 2023 (die Stellungnahmen der Vernehmlassung sind auf Fedlex publiziert). Die Botschaft zur Übergangsfinanzierung wurde am 6. September 2023 zur Beratung an das Parlament überwiesen.

Die provisorischen Fassungen bis zur Publikation durch die Bundeskanzlei sind auf der BAG Webseite Weiterentwicklung EPD (admin.ch) unter "Dokumente" aufgeschaltet.

Stand: 06.09.2023

Bisherige Finanzhilfen für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften

In den Jahren 2018 bis 2022 wurden gemäss der Verordnung über Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier (EPDFV) Finanzhilfen gesprochen, mit denen sich der Bund an den Kosten für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften beteiligte. Dazu hatte das Parlament Finanzhilfen von 30 Millionen Franken gesprochen. Die Finanzhilfen wurden unter der Bedingung gewährt, dass die Beteiligung der Kantone oder Dritter mindestens gleich hoch ist.

Folgende Gesuche von Stammgemeinschaften um Finanzhilfen gemäss EPDFV wurden bewilligt:

Medien

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen, dann haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die Seite News Service Bund zu gelangen und dort die Mitteilungen zu lesen.

Zur externen NSB Seite

Weiterführende Themen

Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Das Gesetz wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert.

Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG)

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier und die entsprechenden Verordnungen regeln die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz.

Letzte Änderung 13.09.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Digitale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/strategie-und-politik/nationale-gesundheitsstrategien/strategie-ehealth-schweiz/umsetzung-vollzug/finanzhilfen.html