Gesetzgebungsprojekt EPDG 2010–2017

Gegenstand des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier ist die Festlegung der Rahmenbedingungen für die Bearbeitung von Daten und Dokumenten im Rahmen des elektronischen Patientendossiers. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsprojekt finden Sie hier.

Wichtige Meilensteine des Gesetzgebungsprojektes:

  • 15.04.2017: Startschuss zur Einführung des elektronischen Patienten-dossiers. Gesetz und Umsetzungsbestimmungen treten in Kraft.
  • 22.03.2017: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2017 die Verordnungen zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier verabschiedet und auf den 15. April 2017 in Kraft gesetzt.
  • 22.03.2016-29.06.2016: Anhörung des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über das elektronischen Patientendossier
    Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 22. März 2016 die Anhörung des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) eröffnet. Die Anhörung dauerte bis am 29. Juni 2016.
  • 19.06.2015: Parlamentarischer Entscheid zum Bundesgesetz über das elektronischen Patientendossier
    Der Ständerat und der Nationalrat haben das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier in der Schlussabstimmung am 19. Juni 2015 verabschiedet. Der Ständerat hat in der Schlussabstimmung das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier einstimmig, mit 45 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme angenommen. Der Nationalrat hat das Gesetz mit 189 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen angenommen.
  •  29.05.2013: Überweisung der Botschaft ans Parlament
    Der Bundesrat hat den Entwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier und die entsprechende Botschaft am 29. Mai 2013 ans Parlament überwiesen.
  •  18.04.2012: Entscheid über das weitere Vorgehen (Richtungsentscheid)
    Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI damit beauftragt, bis Ende 2012 Botschaft und Gesetzesentwurf zum elektronischen Patientendossier auszuarbeiten.
  •  16.09.2011-20.12.2011: Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das elektronischen Patientendossier
    Am 16. September 2011 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 20. Dezember 2011.
  •  3.12.2010: Gesetzgebungsauftrag
    Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2010 das Eidg. Departement des Innern beauftragt, bis im Herbst 2011 einen Vorentwurf für gesetzliche Grundlagen zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers auszuarbeiten.
  •  8.12.2009: Gründung Expertengruppe eHealth
    Am 8. Dezember 2009 setzte das Eidgenössische Departement des Innern eine Expertengruppe eHealth ein. Ihre Aufgabe bestand darin zu klären, welche Bereiche von eHealth mit den bestehenden Verfassungsgrundlagen durch den Bund geregelt werden können und welche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Zudem hatte sie die Frage zu beantworten, ob langfristig für eine umfassende bundesgesetzliche Regelung eine neue Verfassungsgrundlage für eHealth geschaffen werden muss.

Medien

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Gesetze

Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG)

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier und die entsprechenden Verordnungen regeln die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz.

Weiterführende Themen

Anhörung des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier

Hier sind die Anhörungsunterlagen zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier sowie die Anhörungsantworten zu finden.

Umsetzung und Vollzug EPDG

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt die Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Verbreitung des virtuellen elektronischen Patientendossiers in der Schweiz fest.

Letzte Änderung 25.04.2023

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