Antibiotikaresistenzbekämpfung beim Mensch

Zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen werden die Übertragung und die Verbreitung von resistenten Keimen eingeschränkt.

Strategie Antibiotikaresistenz: Mensch

Einschleppung und Ausbreitung von resistenten Erregern verhindern


Wenn Patientinnen und Patienten, die resistente Erreger in sich tragen, bereits beim Eintritt in eine Gesundheitseinrichtung identifiziert werden, kann die Ausbreitung der Resistenz leichter eingedämmt werden.  


Resistente Erreger können von Patientinnen und Patienten in eine Gesundheitseinrichtung eingeschleppt werden. Zum Beispiel häufiges Reisen und der beruflich bedingte Kontakt mit Erregern erhöhen das Ansteckungsrisiko.

2018 hat das BAG eine Studie in Auftrag gegeben, um die aktuellen Praktiken bezüglich Screening auf multiresistente Bakterien in den Schweizer Spitälern und Kliniken zu prüfen (siehe Rubrik Dokumente weiter unten). Rund 4 von 5 Einrichtungen führen bei der Aufnahme bereits Screenings je nach Risikoprofil der Patientinnen und Patienten durch, aber die Praktiken sind je nach Einrichtung sehr unterschiedlich. Die Studie ergab auch eine Diskrepanz zwischen der epidemiologischen Situation der multiresistenten Bakterien und den Screeningpraktiken. Es werden daher nationale Richtlinien erarbeitet, um die Praktiken mehr zu vereinheitlichen und die Lücken zu schliessen.  

Ausbrüche von resistenten Erregern gezielt bekämpfen


Wenn es in einer Gesundheitseinrichtung zu einem Ausbruch von Infektionsfällen durch einen resistenten Erreger kommt, müssen systematisierte Abläufe den Patientenschutz und die Eindämmung der Ausbreitung gewährleisten.   


Wenn es in einer Gesundheitseinrichtung zum Ausbruch eines resistenten Erregers kommt, muss das Personal rasch und gemäss einem klar definierten Ablauf handeln. Zur Vereinheitlichung der diesbezüglichen Praktiken werden nationale Richtlinien erarbeitet. Diese ermöglichen den Schutz der Risikopatientinnen und -patienten sowie des Personals und verhindern eine weitere Ausbreitung.  

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Letzte Änderung 05.12.2019

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