Rahmenbedingungen und Anreize werden auf politischer, gesetzlicher und finanzieller Ebene so überarbeitet und angepasst, dass Antibiotika verantwortungsvoll eingesetzt werden und auch in Zukunft wirksame Substanzen zur Verfügung stehen.

Marktmechanismen und Anreizsysteme erkennen
Marktmechanismen und Anreizsysteme zum Antibiotikaverbrauch werden evaluiert und wo nötig modifiziert. Schlüsselstellen zur Unterstützung eines verantwortungsvollen Einsatzes von Antibiotika sollen identifiziert werden.
Rahmenbedingungen ändern
Die Rahmenbedingungen und Marktmechanismen sollen, wo dies möglich ist, so angepasst werden, dass sie die Erreichung der Ziele der Strategie unterstützen. Im Fokus dieser Massnahme steht insbesondere der sachgemässe Einsatz von Antibiotika.
Eine Studie zu Marktmechanismen und Anreizsystemen beim Antibiotikaverbrauch (PDF, 234 kB, 08.11.2018) in der Humanmedizin lieferte konkrete Anhaltspunkte. Die Ergebnisse und Empfehlungen werden bei der Umsetzung der heutigen und künftigen Massnahmen berücksichtigt.
Verfügbarkeit von Antibiotika fördern
Die Entwicklung und der Zugang zu bestehenden und neuen Antibiotika soll in der Schweiz und auf globaler Ebene unterstützt werden.
Verfügbarkeit von Antibiotika in der Schweiz
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) stellt basierend auf dem Landesversorgungsgesetz die Verfügbarkeit von verschiedenen Antibiotikaklassen in der Schweiz sicher. In den letzten Jahren kam es – unter anderem bedingt durch globale Lieferengpässe und verschärft durch die Covid-19-Pandemie – vermehrt zu Versorgungsstörungen mit Antibiotika und anderen Medikamenten. Das BAG hat deshalb eine Reihe von Optimierungsmassnahmen im Versorgungsbericht 2022 vorgeschlagen. Der Bericht listet 20 prioritäre Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation mit Medikamenten, die derzeit vertieft geprüft werden.
Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika auf globaler Ebene
Vor dem Hintergrund der global zunehmenden Resistenzen zeigt sich ein dringender Bedarf für die Entwicklung neuer Antibiotika. Lösungsansätze dafür werden weltweit gemeinsam von verschiedenen Regierungen, internationalen Organisationen und Akteuren der Pharmaindustrie gesucht. Zur Entwicklung neuer Antibiotika und Diagnostika kofinanziert die Schweiz verschiedene internationale Produktentwicklungspartnerschaften. Unterstützt werden die Global Antibiotic Resistance Research and Development Partnership (GARDP), welche neue Antibiotika entwickelt und diese weltweit verfügbar macht, und die Foundation for Innovative New Diagnostics (FIND), welche die Entwicklung und den Zugang zu Diagnostika im Bereich AMR fördert.
Eine 2024 veröffentlichte Analyse zeigt, dass neue Antibiotika in der Schweiz nur zeitverzögert oder gar nicht auf den Markt kommen. Zur Verbesserung des Marktzugangs werden alternative Anreizmodelle für Antibiotika für die Schweiz (Pull-Incentives) geprüft. Dazu wird ein Pilotprojekt des Vereins Round Table Antibiotika Schweiz unterstützt. Ziel des Projekts ist es, ein Anreizmodell für die Pilotierung in der Schweiz zu erarbeiten und Implementierungsoptionen zu beschreiben und zu bewerten. Im März 2024 wurde hierzu ein White Paper veröffentlicht.
Einzelabgabe von Antibiotika
Im Rahmen der Motion 17.3942 von Nationalrat Manuel Tornare hat das BAG eine Machbarkeitsstudie zur Einzelabgabe (PDF, 1 MB, 17.10.2022) (d.h. die Abgabe der exakt benötigten Therapiemenge) von Antibiotika durchführen lassen. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass eine Einzelabgabe von Antibiotika grundsätzlich realisierbar ist und von Patientinnen und Patienten mehrheitlich akzeptiert wird. Die Autorinnen und Autoren der Studie gehen davon aus, dass eine gezielte Abgabe die korrekte Einnahme von Antibiotika fördert und einer unsachgerechten Entsorgung entgegenwirkt. Die Studie zeigt aber auch auf, dass ein von der Originalverpackung abweichender Verkauf von Medikamenten aktuell rechtlich nicht geregelt ist. Für Arztpraxen und Apotheken entsteht zudem bei der Einzelabgabe ein Mehraufwand, der die Frage einer entsprechenden Entschädigung mit sich bringt.
Der Bundesrat verabschiedete am 2. November 2022 den Bericht zur Motion Tornare (Curia Vista PDF). Ausgehend von den Ergebnissen der durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde das eidgenössische Departement des Innern (EDI) nun damit beauftragt, offene Fragen zur Einzelabgabe von Antibiotika hinsichtlich einer allfälligen schweizweiten Einführung im Rahmen der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) vertieft zu prüfen. Mit Blick auf eine Umsetzung sind weitere Aspekte u.a. der Arzneimittelsicherheit abzuklären.
Teilrevision des Epidemiengesetzes
Der Bundesrat möchte die Rahmenbedingungen für die Bewältigung künftiger Pandemien verbessern. Deshalb läuft derzeit ein Prozess zur Revision des Epidemiengesetzes.
Neue Massnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und nosokomialen Infektionen bilden dabei einen Schwerpunkt. Der One-Health-Aspekt, der sich auf die Wechselbeziehung zwischen menschlicher Gesundheit, Tiergesundheit und Umwelt konzentriert, wird ebenfalls verstärkt. Die Gesetzesrevision sieht auch eine optimierte Finanzierung der vom Bund erworbenen Impfstoffe, Tests und Arzneimittel vor.
Letzte Änderung 10.10.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Infektionskontrolle und Bekämpfungsmassnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 87 06