Rahmenbedingungen im Bereich der Antibiotika

Rahmenbedingungen und Anreize werden auf politischer, gesetzlicher und finanzieller Ebene so überarbeitet und angepasst, dass wirksame Antibiotika zur Verfügung stehen und dass diese verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Strategie Antibiotikaresistenz: Mensch

Marktmechanismen und Anreizsysteme erkennen


Marktmechanismen und Anreizsysteme zum Antibiotikaverbrauch werden erkannt und wenn möglich modifiziert. Schlüsselstellen zur Unterstützung eines verantwortungsvollen Einsatzes von Antibiotika sollen identifiziert werden.


Rahmenbedingungen ändern

Die Rahmenbedingungen und Marktmechanismen sollen, wo dies möglich ist, so angepasst werden, dass sie die Erreichung der Ziele der Strategie unterstützen. Im Fokus dieser Massnahme steht insbesondere der sachgemässe Einsatz von Antibiotika. Anreize zu einer übermässigen und unsachgemässen Verschreibung sind zu verhindern.
Eine Studie zu Marktmechanismen und Anreizsystemen beim Antibiotikaverbrauch in der Humanmedizin lieferte konkrete Anhaltspunkte. Ihre Ergebnisse und Empfehlungen werden bei der Umsetzung der heutigen und künftigen Massnahmen berücksichtigt (siehe Rubrik "Dokumente").

Rahmenbedingungen für Studien verbessern


Für die Forschung zur Gesundheit der Bevölkerung im Kontext der Antibiotikaresistenzen werden bessere Rahmenbedingungen geschaffen. Der Zugang zu relevanten, anonymisierten Daten zu Forschungszwecken wird erleichtert.   


Mit dem Nationalen Forschungsprogramm «Antimikrobielle Resistenz» (NFP) 72 hat der Bundesrat 2015 einen Rahmen geschaffen, der es erlaubt die Forschung bezüglich Antibiotikaresistenzen in den nächsten Jahren voranzutreiben. Insgesamt stehen für das NFP 72 20 Mio. Franken zur Verfügung. Mit diesen Forschungsgeldern werden bis 2022 Projekte in den Bereichen Entstehung und Verbreitung von Resistenzen, neue antimikrobielle Wirkstoffe und schnellere Diagnosetests sowie Massnahmen für den gezielteren Einsatz von Antibiotika unterstützt. Über 20 Projekte starteten 2016, weitere kamen 2017 dazu.   

Verfügbarkeit von Antibiotika fördern


Die Entwicklung neuer Antibiotika und ihren sachgemässen Einsatz soll auf globaler Ebene unterstützt werden.   


Verfügbarkeit von Antibiotika in der Schweiz

Das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) stellt basierend auf dem Landesversorgungsgesetz die Verfügbarkeit von verschiedenen Antibiotikaklassen in der Schweiz sicher. Der Bundesrat kann gestützt auf das Epidemiengesetz weitere Massnahmen ergreifen, falls die Versorgung der Bevölkerung mit den wichtigsten Antibiotika über das Landesversorgungsgesetz nicht gewährleistet werden kann. Das BAG ist in ständigem Austausch mit dem BWL und Swissmedic, das für die Zulassung von Antibiotika zuständig ist, um mögliche Versorgungslücken rechtzeitig zu erkennen.

Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika auf globaler Ebene

Auf dem Hintergrund der sich entwickelnden Resistenzen gegen Antibiotika zeigt sich ein dringender Bedarf für die Entwicklung neuer Antibiotika. Lösungsansätze dafür werden weltweit zwischen verschiedene Regierungen, internationalen Organisationen und Akteuren der Pharmaindustrie gemeinsam gesucht. Die Schweiz verlängerte ihre Unterstützung an die WHO Partnerorganisation Drugs for Neglected Diseases initiative (DNDi) für die Umsetzung der Global Antibiotic Research & Development Partnership (GARDP) für die Jahre 2017–2019. GARDP setzt sich auf globaler Ebene dafür ein, dass neue Antibiotika entwickelt bzw. die Entwicklung bestehender Substanzen mit antibiotischer Wirkung, die nicht bis zur Marktreife gelangten, wiederaufgenommen wird. Insbesondere das transversale Projekt Antimicrobial Memory Recovery Initiative steht für die Schweiz im Fokus. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: https://www.gardp.org/

Konsequenten und harmonisierten Vollzug stärken


Die Vollzugsbehörden werden für das Thema Antibiotikaresistenz sensibilisiert.  



Für die konsequente und harmonisierte Umsetzung der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) wurden spezifische Plattformen geschaffen. Seit 2016 besteht ein im Epidemiengesetz verankertes Koordinationsorgan zwischen Bund und Kantonen. Dieses Organ wurde Anfang 2016 konstituiert und trifft sich mehrmals pro Jahr mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen beispielsweise im Bereich der Umsetzung der Antibiotikaresistenzstrategie zu fördern. Das ständige Unterorgan One Health des Koordinationsorgans Epidemiengesetz begleitet die Umsetzung von StAR und bietet eine Plattform für Fragen der Koordination und Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den betroffen Bereichen Mensch, Tier, Landwirtschaft und Umwelt. Im Weiteren stärken die breit abgestützte Projektorganisation StAR sowie die konsequente Einbindung der Stakeholder in die Umsetzungsarbeiten den harmonisierten Vollzug.

Programme für einen sinnvollen Umgang mit Antibiotika


Möglichst viele Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen entwickeln sogenannte Stewardship-Programme, setzen diese in der  täglichen Arbeit um und halten sie auf dem neuesten Stand.  


Die Förderung der rationellen Verwendung von Antibiotika (Stewardship) erfolgt gemäss einer Studie von Swissnoso nicht in allen Schweizer Spitälern gleich. 2016 hatte lediglich ein Drittel der Akutspitäler Programme zur Förderung der rationellen Verwendung von Antibiotika eingeführt. Das Bundesamt für Gesundheit hat die betreffenden Fachgesellschaften aufgefordert, ein solches Programm zu erarbeiten und einzuführen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass diese Massnahme sehr kosteneffizient ist. Mit der 2019 vorgesehenen Veröffentlichung von nationalen modularen Richtlinien zur rationellen Verwendung von Antibiotika sollte diese Situation verbessert werden können, wobei gleichzeitig die gewünschte Flexibilität zur Berücksichtigung der lokalen Strukturen und Ressourcen gewährleistet ist.

Im ambulanten Bereich wurden 2018 Richtlinien zu verschiedenen Arten von Infektionen publiziert. Die Herausforderung besteht nun darin, diese bei den verschiedenen Fachpersonen bekannt zu machen und deren Anwendung zu fördern (https://www.ssi.guidelines.ch/).

Einzelabgabe von Antibiotika


Im Rahmen der Motion 17.3942 von Nationalrat Manuel Tornare hat das BAG eine Machbarkeitsstudie zur Einzelabgabe (d.h. die Abgabe der exakten benötigten Therapiemenge) von Antibiotika durchführen lassen. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass eine Einzelabgabe von Antibiotika grundsätzlich realisierbar ist und von Patientinnen und Patienten mehrheitlich akzeptiert wird. Die Autorinnen und Autoren der Studie gehen davon aus, dass eine gezielte Abgabe die korrekte Einnahme von Antibiotika fördert und einer unsachgerechten Entsorgung entgegenwirkt. Die Studie zeigt aber auch auf, dass ein von der Originalverpackung abweichender Verkauf von Medikamenten aktuell rechtlich nicht geregelt ist. Für Arztpraxen und Apotheken entsteht zudem bei der Einzelabgabe ein Mehraufwand, der die Frage einer entsprechenden Entschädigung mit sich bringt.

Der Bundesrat verabschiedete am 2. November 2022 den Bericht zur Motion Tornare. Ausgehend von den Ergebnissen der durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde das eidgenössische Departement des Innern (EDI) nun damit beauftragt, offene Fragen zur Einzelabgabe von Antibiotika hinsichtlich einer allfälligen schweizweiten Einführung im Rahmen der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) vertieft zu prüfen. Mit Blick auf eine Umsetzung sind weitere Aspekte u.a. der Arzneimittelsicherheit abzuklären.

Weiterführende Themen

Antibiotikaresistenzen

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Koordinationsorgan Epidemiengesetz (KOr EpG)

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Strategie NOSO: Spital- und Pflegeheiminfektionen

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Letzte Änderung 02.11.2022

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Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Strategien, Grundlagen und Programme
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