Informationen zur Post-Covid-19-Erkrankung

Nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus leiden einige Personen noch Wochen oder Monate später an gesundheitlichen Beschwerden. Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zur Post-Covid-19-Erkrankung.

Erklärung zur Begriffsdefinition

Wir bezeichnen die anhaltenden Folgen einer Coronavirus-Infektion als «Post-Covid-19-Erkrankung» und folgen damit der Sprachregelung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Wir nutzen ebenfalls den Begriff «Langzeitfolgen von Covid-19». Damit ist dasselbe gemeint.

Die anhaltenden Folgen einer Coronavirus-Infektion werden häufig auch als «Long Covid» bezeichnet.

Was ist eine Post-Covid-19-Erkrankung?

Die Post-Covid-19-Erkrankung kann nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus auftreten.
Die WHO spricht von einer Post-Covid-19-Erkrankung, wenn

  • drei Monate nach einer bestätigten oder wahrscheinlichen Ansteckung mit dem Coronavirus Symptome bestehen,
  • die Symptome seit mindestens zwei Monaten andauern und
  • diese nicht durch eine andere Diagnose erklärt werden können.

Die meisten Symptome einer Post-Covid-19-Erkrankung beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit im Alltag. Die Beschwerden können seit einer akuten Covid-19-Erkrankung bestehen oder nach einer anfänglichen Genesung neu auftreten. Sie können unterschiedlich stark sein und sich über die Zeit verändern oder wiederkehren.

Die häufigsten Symptome einer Post-Covid-19 Erkrankung sind:

  • Starke Müdigkeit, Erschöpfung und Belastungsintoleranz
  • Kurzatmigkeit und Atembeschwerden
  • Konzentrations- und Gedächtnisprobleme

Daneben können weitere Symptome auftreten wie zum Beispiel:

  • Kopfschmerzen
  • Husten
  • Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn
  • Schlaf- und Angststörungen
  • Muskelermüdung/Muskelschmerzen
  • Schmerzen in der Brust
  • Hautausschläge

Impfung und Post-Covid-19-Erkrankung

Studien zeigen, dass geimpfte Personen im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus besser vor einer Post-Covid-19-Erkrankung geschützt sind als ungeimpfte Personen. Zurzeit nicht erwiesen ist hingegen, ob die Impfung auch zur Behandlung einer bestehenden Post-Covid-19-Erkrankung wirksam ist.

Vorgehen bei einer Post-Covid-19-Erkrankung

Bei Fragen zur Post-Covid-19-Erkrankung ist Ihre erste Ansprechperson Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt. Diese/r überweist Sie gegebenenfalls an eine spezialisierte Stelle für weitere Abklärungen.

Behandlungskosten

Die Kosten von notwendigen medizinischen Abklärungen und Behandlungen bei einer Post-Covid-19-Erkrankung werden von der Krankenversicherung übernommen.

Unterstützungsangebote

Auf der Seite Sprechstunden und Rehabilitationsangebote finden behandelnde Ärztinnen/Ärzte und Betroffene eine Liste mit spezialisierten Sprechstunden und Rehabilitationsangeboten in der Schweiz.

Weitere Informationen zur Post-Covid-19-Erkrankung finden Sie zudem auf den folgenden Webseiten:

Altea

Das Long Covid-Netzwerk Altea stellt den Austausch rund um die Langzeitfolgen von Covid-19 ins Zentrum. Die Community richtet sich an Betroffene, Angehörige, Fachpersonen und Forschende. Auf der Webseite von Altea finden Sie u.a. Tipps zum besseren Umgang mit den Symptomen, ein Verzeichnis von Sprechstunden und Therapieangeboten oder einen Blog mit Neuigkeiten aus Forschung, Recht und Gesellschaft.

Zur Webseite von Altea Network

Long Covid Schweiz

Long Covid Schweiz ist ein Verein, der von Betroffenen gegründet wurde und andere Betroffene unterstützt. Die Webseite bietet zum Beispiel Links zu Long-Covid-Sprechstunden in den Kantonen oder gibt Tipps zur Symptomlinderung.

Zur Webseite von Long Covid Schweiz

Long Covid Schweiz betreibt auch eine Webseite, die sich an Kinder und Jugendliche mit Long Covid und an deren Eltern richtet.

Zur Webseite von Long Covid Kids Schweiz

RAFAEL

RAFAEL ist eine interaktive Informations- und Austauschplattform zu den Langzeitfolgen von Covid-19. Die digitale Plattform mit einem Chatbot richtet sich an die breite Bevölkerung und an Gesundheitsfachpersonen. Es werden Fragen beantwortet und Informationen zu Post-Covid-19-Symptomen bereitgestellt.

Zur Webseite von RAFAEL (auf Französisch)

Verband Covid Langzeitfolgen

Der Verband Covid Langzeitfolgen beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen rund um die Spätfolgen einer Coronainfektion.

Zur Webseite von Verband Covid Langzeitfolgen

Vorgehen bei Erwerbsausfall

Wie die Entschädigung bei einem Erwerbsausfall aufgrund von Langzeitfolgen von Covid-19 geregelt ist, hängt von Ihrem Arbeitsverhältnis und der Versicherungssituation ab. Falls absehbar ist, dass Sie über eine längere Zeit nicht arbeiten können, ist eine frühzeitige Meldung bei der Invalidenversicherung wichtig. Dann kann die zuständige kantonale IV-Stelle prüfen, ob und welche Unterstützungsmassnahmen in Koordination mit dem Arbeitgeber angezeigt sind.

Entschädigung für Angestellte

Wenn Sie angestellt sind, ist Ihr Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Wie lange diese Lohnfortzahlung dauert, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber über eine Krankentaggeldversicherung verfügt. In der Regel ist dies der Fall.

Die meisten Taggeldversicherungen decken 80 Prozent des versicherten Lohns während 720 Tagen. Fehlt eine Taggeldversicherung, so entscheiden die Anzahl Dienstjahre über die Dauer der Lohnfortzahlung. Im ersten Dienstjahr wird der volle Lohn während drei Wochen ausgerichtet, nachher verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend der Anzahl der Dienstjahre. Die Regelungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.

Entschädigung für Selbständigerwerbende

Wenn Sie selbständig sind, ist ausschlaggebend, ob Sie eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben und welche Leistungen diese erbringt. Womöglich verfügen Sie zudem über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nach Ausschöpfung des Krankentaggelds eine Rente bezahlt.

Bei langem Erwerbsausfall: Meldung an die Invalidenversicherung

Zeichnet sich ab, dass Sie für längere Zeit nicht mehr arbeitsfähig sein werden, ist eine frühzeitige Meldung bei der Invalidenversicherung (IV) wichtig. Wenden Sie sich an die IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons. Diese Früherfassung setzt voraus, dass Sie mindestens 30 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig waren oder in den letzten 12 Monaten wiederholt kürzere Absenzen hatten.

Umgehend nach der Kontaktnahme prüft die IV eine formelle Anmeldung und Massnahmen, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder die Eingliederung an einen neuen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Eine solche Phase der Frühintervention dauert maximal 12 Monate. Anschliessend wird über mögliche weitere Massnahmen entschieden (z.B. Belastbarkeits- und Aufbautraining, Arbeitsversuch, Job Coaching, Umschulung).

Ein Anspruch auf eine IV-Rente wird geprüft, wenn die Eingliederungsbemühungen der IV nicht zum gewünschten Erfolg führen. Eine IV-Rente kann frühestens nach einer einjährigen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 Prozent und sechs Monate nach der IV-Anmeldung bezogen werden. Bei der Prüfung des Rentenanspruchs wird im Einzelfall beurteilt, welche konkreten Beschwerden zur Einschränkung der Erwerbsfähigkeit führen.

Informationen zu rechtlichen Fragen bei Erwerbsausfall finden Sie auf der Webseite vom Verband Covid Langzeitfolgen.

Weiterführende Themen

Was macht das BAG?

Informationen zu unseren Aktivitäten im Bereich Post-Covid-19-Erkrankung.

Sprechstunden und Rehabilitationsangebote

Übersicht über spezialisierte Sprechstunden und Rehabilitationsangebote zur vertieften Abklärung und Behandlung einer Post-Covid-19-Erkrankung.

Letzte Änderung 09.08.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus
Tel. +41 58 463 00 00

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