Menschen in Haft sind häufiger von Infektionskrankheiten betroffen als die übrige Bevölkerung. Das Epidemiengesetz verpflichtet alle Haftanstalten, Gefangene vor Ansteckungen zu schützen und medizinisch zu versorgen.
Engagement des BAG
Der Vollzug von Strafen und Massnahmen ist eine kantonale Aufgabe. Das BAG setzt sich im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen dafür ein, dass Menschen in Haft eine Gesundheitsversorgung in Einklang mit den Menschenrechten angeboten wird. In den 90er Jahren hat das BAG Pilotversuche zur Schadensminderung in Gefängnissen unterstützt. Von 2008 bis 2012 führte es gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) das Projekt «Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Gefängnis (BIG)».
Epidemiengesetz
Mit Inkrafttreten des revidierten Epidemiengesetzes per 1.1.2016 wurden alle Haftanstalten verpflichtet, Menschen in Haft Zugang zu geeigneten Massnahmen zur Verhütung von Infektionskrankheiten zu gewähren. Unter anderem sind Anstalten verpflichtet, den Menschen in ihrer Obhut eine medizinische Eintrittsbefragung anzubieten, sie über Infektionskrankheiten zu informieren, und ihnen bei Bedarf Zugang zu Präservativen, sauberem Material zum Spritzen von Drogen sowie zu einer betäubungsmittelgestützten Behandlung anzubieten.
Letzte Änderung 01.11.2019
Kontakt
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