Umsetzung NPHS durch kantonale Behörden

Aufgaben der kantonalen Behörden in der Umsetzung des NPHS.

Umsetzung des NPHS

Die kantonalen Behörden sind zuständig für die Umsetzung und Koordination von Massnahmen innerhalb ihres Kantonsgebiets. Mittels Finanzierung und Controlling von lokalen Institutionen (z.B. regionale HIV- und STI-Behandlungszentren oder Präventions- und Beratungsstellen) stellen sie qualitativ angemessene HIV- und STI-spezifische Angebote in den Bereichen Prävention, Beratung, Diagnose und Therapie sicher.

Sexualaufklärung in den Schulen

Die kantonalen Behörden stellen die Einführung und Umsetzung der Sexualaufklärung in den Schulen sicher. Sie gewährleisten eine stufengerechte Integration der Thematik in die Lehrpläne und definieren – in Absprache mit Fachleuten – Qualitätskriterien für die Sexualaufklärung in den Schulen.

Beitrag zum Meldewesen

Die kantonalen Behörden sind zuständig für die Meldung der HIV- und STI-Diagnosen und Aids-Fälle gemäss Melde-Verordnung.

Qualitätssicherung

Die Ärzteschaft überwacht in Zusammenarbeit mit dem Bund die Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals. Die Qualitätssicherung hierzu obliegt den Kantonen.

Letzte Änderung 30.07.2018

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Prävention & Promotion
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 87 06
E-Mail

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