Handlungsfeld 4: Chancengerechter Zugang zu Prävention und Behandlung

Der niederschwellige Zugang zu Prävention und Behandlung sorgt dafür, dass Betroffene rasch und unkompliziert Unterstützung erhalten. Das NAPS fokussiert darauf, bestehende Angebote so weiterzuentwickeln, dass sie aktiv genutzt werden, insbesondere von den Schlüsselgruppen.

Ziel des NAPS ist, dass Gesundheitsangebote so gestaltet sind, dass sie insbesondere von Menschen mit erhöhten Infektionsrisiken akzeptiert und, wenn nötig, wiederkehrend genutzt werden.

Deshalb dürfen vor den Angeboten keine Zugangsbarrieren stehen. Leicht erreichbare Präventionsberatungen beispielsweise tragen dazu bei, dass die Menschen das Angebot nutzen, ihre Schutzstrategien verbessern und sich nicht infizieren.

Kommt es trotzdem zu einer Infektion, ist eine frühe Diagnose von zentraler Bedeutung. Dies kann durch ein einfach zugängliches Testangebot ohne Kosten- oder andere Hürden erreicht werden. Werden Betroffene rasch und wirksam behandelt sowie umfassend informiert, nimmt ihr Risiko für spätere Gesundheitsschäden ab und Übertragungen auf andere Menschen können verhindert werden.

Krankenversicherung übernimmt HIV-Prä-Expositionsprophylaxe

Als erster konkreter Schritt zur Umsetzung des nationalen Programms hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beschlossen, dass die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) für Personen mit erhöhtem Risiko ab 1. Juli 2024 im Rahmen des Programms «SwissPrEPared» von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wird. HIV-PrEP beugt dem Risiko einer HIV-Infektion durch ungeschützten Geschlechtsverkehr wirksam vor. Die Leistung HIV-PrEP umfasst die medizinische Beratung, die notwendigen Laborkontrollen sowie das Arzneimittel. Die Leistung HIV-PrEP wird bis zum 31. Dezember 2026 unter der Auflage der Evaluation befristet in den Leistungskatalog aufgenommen. Die Evaluation dient dazu, offene Fragen zur Entwicklung der Anzahl Teilnehmenden und der Auswirkungen der HIV-PrEP auf die Infektionszahlen zu beantworten. Weitere Informationen sind in den untenstehenden Links zu finden.

Weiterführende Themen

Beratungs- und Teststellen zu HIV und anderen STI

Finden Sie eine geeignete HIV/STI-Beratungs- und Teststelle.

Gesetzgebung Übertragbare Krankheiten – Epidemiengesetz (EpG)

Das Epidemiengesetz soll gewährleisten, dass übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden und trägt dazu bei, Krankheitsausbrüche mit grossem Gefährdungspotenzial besser zu bewältigen.

Letzte Änderung 20.06.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 87 06
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/strategie-und-politik/nationale-gesundheitsstrategien/nationales-programm-hiv-hep-sti-naps/handlungsfeld-4-naps.html