Die Absicht, eine Impfempfehlung wahrzunehmen, kann an der Verfügbarkeit des Impfstoffs, am einfachen Zugang zur Impfung oder auch aus finanziellen Gründen scheitern. Versorgungs- und Lieferengpässe sollen nach Möglichkeit vermieden und finanzielle Hürden abgebaut werden.

Das Massnahmenpaket «Versorgung» umfasst fünf Massnahmen. Klicken Sie auf eine Zeile für eine kurze Beschreibung. Weitere Details finden Sie in den unten aufgeführten PDF-Dokumenten.
Die heutigen Entschädigungsregeln sollen überprüft sowie verschiedene Varianten und Möglichkeiten der transparenten und adäquaten ärztlichen Abgeltung untersucht werden. Darauf basierend sollen gegebenenfalls Schritte zur Verbesserung der heutigen Situation eingeleitet werden.
Es sollen die Möglichkeiten geklärt und die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Aufnahme von nichtärztlichen Gesundheitsberufen in die Impfberatungs- und Impftätigkeit zu unterstützen. Dazu sollen der entsprechende Kompetenzerwerb der Gesundheitsfachpersonen im Rahmen der jeweiligen Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote sichergestellt, der Prozess zur Dokumentation der Impftätigkeit festgelegt, die nötigen Aufsichtsstrukturen aufgebaut sowie die Pflichtenhefte der betroffenen Berufsgruppen ergänzt werden. Zudem sollen Empfehlungen über die benötigte Ausrüstung zur Durchführung des Impfakts erarbeitet sowie klare Regelungen betreffend Abgeltungsmodalitäten für die Impfberatungs-/Impftätigkeiten durch die Gesundheitsfachpersonen im Rahmen der jeweiligen Abgeltungssysteme erstellt werden.
Für alle gemäss Schweizerischem Impfplan empfohlenen Impfungen, die durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen werden, soll die Befreiung von der Franchise geprüft werden. Dazu soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen des KVG für die Befreiung von der Franchise erfüllt sind, und ein entsprechendes Dossier zuhanden der ELGK erarbeitet werden, die eine Empfehlung zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) abgibt. Die Tarifpartner erarbeiten ergänzend einen Vorschlag für die technische Umsetzung der Franchisebefreiung. Im Falle eines positiven Entscheids seitens des EDI sollen die nötigen Dokumente entsprechend angepasst und die Informationen proaktiv und breit kommuniziert werden. Zudem werden die Alternativen geprüft, um weitere bestehende finanzielle Barrieren abzubauen.
Die bereits seit März 2016 bestehende Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) soll weiterhin alle drohenden Lieferengpässe von Impfstoffen erfassen, um sicherzustellen, dass die Gesundheitsbehörden des Bundes und der Kantone sowie die Leistungserbringer frühzeitig über allfällige Lieferengpässe informiert sind. Zur optimalen Nutzung der Daten der Meldestelle und hinsichtlich möglichst zeitnaher Massnahmen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen sollen die bestehenden Kommunikationskanäle formalisiert werden.
Eine vergleichende Analyse verschiedener Lösungsansätze soll diese hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf den Schweizer Markt bewerten und die rechtlichen Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Vergütungs-/Haftungsfragen klären. Um bei eintretenden Versorgungsengpässen zeitnah Impfstoffe mit entsprechender Bewilligung aus dem Ausland zur Verfügung zu haben, soll ein Prozess zwecks vereinfachten Imports von Ersatz-Impfstoffen aus Ländern mit vergleichbaren Zulassungsstandards erarbeitet werden. Bei einem voraussichtlich erhöhten Impfstoffbedarf (Impfkampagnen, Anpassungen Schweizerischer Impfplan) informieren das BAG oder die Verantwortlichen einer Impfkampagne die Zulassungsinhaberinnen proaktiv, damit sie die Versorgungsplanung anpassen können.
Letzte Änderung 26.08.2024
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