Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen auch in ihrer Altagsumgebung über Impfungen informiert werden und einfachen Zugang zur Überprüfung ihres Impfstatus und auch zu Impfungen selbst bekommen.

Das Massnahmenpaket «Settings» umfasst sechs Massnahmen. Klicken Sie auf eine Zeile für eine kurze Beschreibung. Weitere Details finden Sie in den unten aufgeführten PDF-Dokumenten.
Die Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung sollen die notwendigen Informationsmaterialien zu Impffragen und Massnahmen bei Krankheitsausbruch für die Leiterinnen und Leiter, das Personal und die Eltern erhalten. Sie sollen ihrerseits den Eltern bzw. deren gesetzlichen Vertretung die entsprechenden Informationsmaterialien über sämtliche empfohlenen Impfungen abgeben. Die Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung sollen dafür Sorge tragen, den Impfstatus ihrer zu betreuenden Kinder zu kennen, damit im Falle eines Ausbruchs einer impfverhütbaren Krankheit schnell die notwendigen Massnahmen und Schritte eingeleitet werden können.
Die Kantone sollen Verfahren festlegen, wie sie zur Überprüfung des Impfstatus zu Beginn und gegem Ende der obligatorischen Schulzeit vorgehen. Dabei sollen sie auch die Rollen der verantwortlichen Akteure definieren, auch was das Impfen während der obligatorischen Schulzeit betrifft. Die betroffenen Akteure sollen über ihre Zuständigkeiten informiert, ihr Kompetenzerwerb im Rahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildungen sichergestellt und die Pflichtenhefte ergänzt werden. Weiter soll für Kinder im Volksschulalter ein einfacher Zugang zu Basis-, Auffrisch- und Nachholimpfungen geschaffen werden.
Mögliche Zugänge zu Impfberatung, Impfstatuskontrollen und Impfungen für Schülerinnen und Schüler und Studierende sollen analysiert und die damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen geklärt werden. Für die Umsetzung entsprechender Massnahmen sollen eine Vorgehensplanung definiert, die Rollen der verantwortlichen Akteure festgelegt und diese über ihre Zuständigkeiten informiert werden.
Der Bedarf und die Möglichkeiten für den Auf- und Ausbau attraktiver Informations- und Impfangebote an leicht zugänglichen Orten oder in typischen Lebenssituationen sollen geprüft und die notwendigen Grundlagen geschaffen werden. Dabei sollen die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemiebekämpfung berücksichtigt und der Einbezug aller relevanten Akteure sowie eine bestmögliche Absprache und Koordination der Angebote untereinander gewährleistet werden.
Die Arbeitgebenden von Gesundheitsfachpersonen sollen ihre Verpflichtung wahrnehmen und sicherstellen, dass ihrem Personal ein leicht zugängliches Impfberatungsangebot zur Verfügung steht und dass sie Impffragen mit ihren Arbeitnehmenden im Kontext der Arbeitssicherheit / des Gesundheitsschutzes thematisieren – dies gegebenenfalls bereits im Anstellungsgespräch. Ebenfalls sollen sie die Kostenübernahme für Beratung und Impfung für ihre Arbeitnehmenden mit möglicher Gefährdung prüfen.
Insbesondere Unternehmen in Branchen mit erhöhtem Infektions- und Übertragungsrisiko sollen an ihre Pflicht erinnert werden, Impffragen mit ihren Arbeitnehmenden zu thematisieren und deren notwendigen Impfschutz zu gewährleisten. Die Arbeitnehmenden sollen transparent über die aufgrund der Berufsrisiken empfohlenen Impfungen informiert sowie deren Impfkosten übernommen werden. Die Unfallversicherungsträger sollen unterstützend wirken und sich an Informations- und Präventionsaktivitäten beteiligen.
Letzte Änderung 26.08.2024
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