Gesundheitliche Vorausplanung (GVP)

Gesundheit, Krankheit und Lebensqualität sind entscheidende Faktoren für ein würdevolles Lebensende. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit Behandlungsmöglichkeiten und mit dem Sterben sind Voraussetzungen, um die Selbstbestimmung zu fördern. Gesundheitlich Vorausplanen soll für alle, die das möchten, möglich sein.

Ein gemeinsames Logo

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Für das nationale Projekt haben das BAG und die SAMW ein gemeinsames Logo entwickelt. Es soll dazu beitragen, dass GVP nicht nur in der Theorie behandelt, sondern auch in den Köpfen verankert wird.

Gesundheitliche Vorausplanung: Darum geht es

Bei der GVP geht es darum, die eigenen Werte und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit zu reflektieren und diese mittzuteilen, damit sie für den Fall der Urteilsunfähigkeit, für Drittpersonen greifbar, und etwa mittels Patientenverfügung festgehalten sind. Gesundheitlich Vorausplanen schafft Sicherheit – unabhängig von Alter und Gesundheitssituation.

GVP ist freiwillig. Sie soll aber für alle, die sich damit befassen möchten, zugänglich und verständlich sein. Im Postulatsbericht 18.3384 «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» hat der Bundesrat Handlungsbedarf aufgezeigt. Patientenverfügungen sind oft gar nicht vorhanden, nicht auffindbar oder für Fachpersonen nicht anwendbar, weil die darin festgehaltenen Äusserungen in einer Notfallsituation nicht aussagekräftig sind. Zudem wird das Lebensende oft als akutes Ereignis behandelt – obwohl rund 70 Prozent der Todesfälle in der Schweiz zu erwarten sind und damit frühzeitig und vorausschauend vorbereitet werden könnten.

Roadmap mit 12 Empfehlungen

Seit 2021 hat die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und von der Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) geleitete Arbeitsgruppe den Handlungsbedarf analysiert. Ein Modell mit konkreten Empfehlungen stand vom 17. Mai 2022 bis 15. Juli 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung. Unter Berücksichtigung der 170 eingegangen Stellungnahmen publiziert die Arbeitsgruppe im März 2023 die «Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung».

Die Roadmap skizziert 12 Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, dass GVP im Alltag stärker verbreitet und verankert wird. Die Roadmap ist in vier Sprachen verfügbar:

Zum Vertiefen:

Hörenswert: Mit «spectra» informiert das BAG über Projekte, Programme und neue Trends in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention. Der spectra-Podcast n° 25 (auf Französisch) vom Juni 2023 ist dem Thema GVP gewidmet.

Umsetzung der Roadmap

Die Empfehlungen der Roadmap werden schrittweise umgesetzt. Die AG GVP gibt einzelne Teilprojekte in Auftrag und begleitet diese beratend. Folgende Teilprojekte sind momentan in Arbeit:

1. GVP in Alters-​ und Pflegeheimen

Ziel ist es, praxisorientierte Empfehlungen zu erarbeiten, die die Voraussetzungen und Möglichkeiten verschiedener Institutionen berücksichtigen, um eine Integration der GVP in die Strukturen von Alters- und Pflegeheimen zu stärken bzw. zu unterstützen. Besuchen Sie die Themenseite der SAMW.

2. Ärztliche Notfallanordnungen

3. Sensibilisierung der Bevölkerung


Arbeiten zu Minimalstandards für Patientenverfügungen sind in Planung. Das BAG wird auf dieser Webseite und via Newsletter über die Fortschritte berichten.

Letzte Änderung 21.08.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsversorgung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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