Ist die direkte Kommunikation erschwert, stellen professionelle interkulturell Dolmetschende die Verständigung zwischen Fachpersonen und fremdsprachigen Personen sicher. Das BAG unterstützt diese für den Gesundheitsbereich wichtige Dienstleistung.
Wenn es um die Gesundheit geht, ist es entscheidend, zu verstehen und verstanden zu werden. Fremdsprachige brauchen deshalb bei Beratungsgesprächen oder Konsultationen oft interkulturelles Dolmetschen (via Telefon oder via persönlich anwesende Dolmetschende). Professionelle interkulturell Dolmetschende übersetzen beidseitig, vollständig und sinngenau. Sie garantieren die Einhaltung der Schweigepflicht und eine neutrale Ausübung ihrer Aufgabe.
Regionale Vermittlungsstellen
In der Schweiz gibt es rund zwanzig regionale Vermittlungsstellen für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln. Wir empfehlen, Dolmetscheinsätze über diese regionalen Vermittlungsstellen zu organisieren. Zur Finanzierung: siehe Finanzierung des interkulturellen Dolmetschens
Das BAG fördert das interkulturelle Dolmetschen vor allem mittels
Verständigungsprobleme im Gesundheitswesen
Zur Förderung der Kompetenz des Gesundheitspersonals im Umgang mit fremdsprachigen Patientinnen und Patienten stellt das BAG verschiedene Instrumente und Anschauungsmaterial zur Verfügung. Denn Umfragen zeigen, dass mehr als die Hälfte des Gesundheitspersonals (Ärzte, Ärztinnen, Pflegende, Administration) und der Apothekerinnen bzw. Apotheker oft mit sprachlichen Hürden konfrontiert sind.
Zurzeit leben in der Schweiz etwa 200'000 Personen, die weder eine Landessprache noch Englisch verstehen. Zudem gibt es eine nicht zu unterschätzende Anzahl Fremdsprachiger, die zwar ein Alltagsgespräch bewältigen können, aber bei komplizierteren Erläuterungen zu Gesundheitsfragen sprachliche Unterstützung benötigen. Verständigungsschwierigkeiten können sonst die medizinische Betreuung behindern, die Patientensicherheit gefährden oder gar den therapeutischen Erfolg verunmöglichen. Kurz: sie können eine Über-, Unter- oder Fehlversorgung und unnötige Kosten verursachen.
Letzte Änderung 08.03.2021