Chancengleichheit in der Gesundheitsversorgung

Aus der Sicht des Bundes soll die Gesundheitsversorgung jene Offenheit besitzen, die es allen – unabhängig von Geschlecht, Alter und soziokultureller Herkunft – erlaubt, angemessene Leistungen zu beziehen.  

Wir setzen uns dafür ein, dass die Gesundheitsversorgung auch für benachteiligte Bevölkerungsgruppen gut zugänglich und adäquat ausgestaltet ist. Denn so können unnötige Kosten infolge von Überversorgung, Unterversorgung oder Fehlversorgung vermieden werden.

Informationen zu unseren Aktivitäten zur Förderung der Chancengleichheit in der Gesundheitsversorgung finden Sie in untenstehender Infobox sowie auf folgenden Seiten:

Weiterführende Themen

Prävention in der Gesundheitsversorgung

Nichtübertragbare Krankheiten nehmen zu. Um sie einzudämmen, braucht es einen Paradigmenwechsel von der rein kurativen Behandlung bereits Erkrankter hin zu einer ganzheitlichen Betrachtung, die Prävention einschliesst.

Koordinierte Versorgung

Bei der Behandlung und Pflege von Patientinnen und Patienten mit mehreren oder chronischen Erkrankungen besteht Koordinationsbedarf. An der Konferenz Gesundheit2020 wurde deshalb das Projekt «Koordinierte Versorgung» initiiert.

Patientenrechte und Patientenpartizipation

Im Verhältnis zu Ärztin oder Arzt bestehen Rechte und Pflichten. Erfahren Sie hier, welche Rechte Ihnen bei Ärztin und Arzt, im Spital sowie hinsichtlich Patientenverfügung, Organspende und Beratung zustehen.

Letzte Änderung 17.10.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
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