DigiSanté ist das Programm des EDI zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Es entsteht im Auftrag des Bundesrats und wird vom BAG und dem BFS in einer Initialisierungsphase bis Ende 2024 formuliert und anschliessend bis Ende 2032 umgesetzt.
Die Schweiz hat eines der qualitativ besten Gesundheitssysteme der Welt. Im Unterschied zu anderen Lebensbereichen ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen jedoch viel weniger weit fortgeschritten. So müssen zum Beispiel einmal erfasste Daten immer wieder neu angegeben werden und können nicht für verschiedene Zwecke genutzt werden. Es fehlt eine breit abgestützte, gemeinsame Strategie aller Akteure.
Bundesrat und Parlament haben die Schwachstellen erkannt. Das Parlament reichte verschiedene Vorstösse zu unterschiedlichen
Themen der Digitalisierung ein. Am 4. Mai 2022 erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag, in Zusammenarbeit und Koordination mit weiteren Stellen der Bundesverwaltung, ein Programm zur Förderung der
digitalen Transformation im Gesundheitswesen auszuarbeiten. Der zur Umsetzung nötige Verpflichtungskredit soll dem Bundesrat bis Ende 2023 im Rahmen einer Botschaft zur Überweisung ans Parlament unterbreitet werden.
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Grundzüge des Programms
Mit dem Programm DigiSanté soll bis 2032 der Rückstand der Schweiz in der Digitalisierung des Gesundheitswesens aufgeholt werden. Ausgangspunkt für das Programm ist das Zielbild eines digitalen Gesundheitswesens, das auf der Strategie Gesundheit 2030 aufbaut, in die sich das Programm DigiSanté einbettet. Mit DigiSanté will der Bundesrat die Qualität des Gesundheitswesens erhöhen, insbesondere für Patientinnen und Patienten. Ziel ist auch mehr Effizienz für alle. Dafür müssen Daten für die Behandlung, Abrechnung, Forschung und Verwaltung nahtlos ausgetauscht werden können. Dies bedingt eine bessere Standardisierung. Gleichzeitig müssen Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Cybersicherheit gewährleistet und der Zugang zu Gesundheitsdaten rechtlich klar geregelt sein. Weiter soll die Sekundärnutzung der entstehenden Gesundheitsdaten für Planung, Steuerung und Forschung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erleichtert werden.
Daten sind ein Kernelement der digitalen Transformation: Standardisierte Datenstrukturen und -inhalte sind die Grundvoraussetzung dafür, dass Systeme nahtlos zusammenarbeiten können (d.h. interoperabel sind) und Informationen nicht mehrfach, sondern nur einmal erhoben werden müssen (Once-Only-Prinzip). Klare Regeln zum Datenzugang und zur Mehrfachnutzung für verschiedene Akteurinnen und Akteure sollen in DigiSanté ebenso umgesetzt werden, wie die Digitalisierung und Abstimmung von Behördenleistungen sowie die Bereitstellung zentraler Dienstleistungen wie Register, Schnittstellen und Identifikatoren.
Das Programm DigiSanté umfasst zahlreiche Projekte. Der Bund unterstützt und koordiniert alle diese Arbeiten und schafft mit den rechtlichen Grundlagen Planungs- und Investitionssicherheit. Er verantwortet aber weder einzelne Klinik- oder Praxisinformationssysteme noch die gesamte Infrastruktur. Er konzentriert sich auf jene Bereiche, für die kein Markt besteht: wo es eine Basis für die digitale Transformation im Gesundheitswesen braucht und diese durch private Anbieter nicht gelegt werden kann. So können anschliessend die vielen unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen darauf aufbauen und ihre jeweiligen Dienstleistungen entwickeln und effizient betreiben.
Vier strategische Ziele
Die Zielsetzungen des Programms berücksichtigen den spezifischen Kontext des Schweizerischen Gesundheitswesens. DigiSanté soll zudem Synergieeffekte mit bestehenden Vorhaben nutzen, wie beispielsweise dem elektronischen Patientendossier (EPD). Weiter werden bei der Umsetzung von DigiSanté auch internationale Entwicklungen analysiert und wo nötig und sinnvoll berücksichtigt.
Die vier strategischen Ziele des Programms sind:
Digitalisieren: Die für eine erfolgreiche digitale Transformation im Gesundheitswesen notwendigen Grundlagen werden erarbeitet und konkrete Projekte zum Nutzen der Gesundheitsversorgung sowie der sie sicherstellenden Akteure umgesetzt: Durch den Bund und die Kantone im Rahmen ihrer Kompetenzen und durch die Patientenorganisationen, Gesundheitsligen, Leistungserbringende, Versicherende, Produkt- und Dienstleistungsanbietende sowie Forschungsinstitutionen je in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Beispiel: Die Schaffung einer modernen nationalen Plattform für die Überwachung und Meldung übertragbarer Krankheiten durch das BAG.
Orchestrieren: Die Aktivitäten zur Umsetzung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen werden aufeinander abgestimmt, damit das Engagement für die Erreichung der gemeinsamen Ziele sowie die Systemwirkung verstärkt werden. Dabei bindet die Programmorganisation die relevanten Stakeholder des Gesundheitswesens in geeigneter Form ein.
Beispiel: Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene und vom EDI initiierte Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen hat ihre Arbeit im September 2022 aufgenommen. Ziel der Fachgruppe ist es, Standards für das Gesundheitswesen (insb. solche Standards, welche die Interoperabilität zwischen Klinikinformations- und Praxisinformationssystemen ermöglichen) zu entwickeln, zu pflegen und als nationale Empfehlungen zu publizieren. Zudem fördert sie den Austausch unter den relevanten Akteurinnen und Akteuren.
Standardisieren: Der sichere und nahtlose Datenaustausch zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens wird etabliert und die Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung werden durch datenbasierte Leistungserbringung verbessert.
Beispiel: Mit dem Projekt Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) wird die Mehrfachverwendung von Daten für aufsichtsrechtliche und statistische Nutzung ermöglicht. So werden Datenbedürfnisse zum Vollzug des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), wie die Pflege von Tarifstrukturen oder die Weiterentwicklung der Spitalplanung, auf Basis von kohärenten Daten und mit einem weiter reduzierten Aufwand erfüllt.
Verankern: Zu ändernde oder neu zu schaffende Rechtsgrundlagen auf Kantons- und Bundesebene werden identifiziert und deren Erarbeitung oder Anpassung ist erfolgt oder wurde eingeleitet.
Beispiel: Regelung und Vereinheitlichung des Zugangs zu Daten für Forschende oder das Durchsetzen von einheitlichen Standards.
Schrittweise Umsetzung
Das Programm DigiSanté umfasst zahlreiche Projekte und soll in mehreren Phasen umgesetzt werden. In einem ersten Schritt sollen unter anderem ein klarer rechtlicher und organisatorischer Rahmen sowie die fachlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Informationen nahtlos ausgetauscht werden können. In einem zweiten Schritt soll dann eine nationale Infrastruktur geschaffen werden, damit eine schnelle Umsetzung neuer, digitaler Gesundheitsdienste möglich wird.
Geteilte Verantwortung und Verknüpfung mit der Strategie Digitale Schweiz
Im Gesundheitswesen teilen sich verschiedenste Akteurinnen und Akteure Aufgaben und Kompetenzen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel. Deshalb werden die kantonalen Behörden und die relevanten Akteurinnen und Akteure der Privatwirtschaft (Leistungserbringer, Versicherer, Forschung, Hersteller medizinischer Produkte etc.) von Anfang an in die Entwicklung des Programms einbezogen. Die gewünschte Wirkung von DigiSanté kann nur erreicht werden, wenn die Beteiligten ihre Beiträge an gemeinsamen Zielen ausrichten.
Das Programm wird eng koordiniert mit den Vorhaben zur Förderung der Datennutzung und -bewirtschaftung in der Federführung des BFS sowie den übrigen Massnahmen zur Umsetzung der Strategie Digitale Schweiz (Digitale Schweiz - Strategie Digitale Schweiz 2023).
Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen
Der Bundesrat hat im Januar 2022 aufbauend auf dem Bericht zur Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitsbereich das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) unter Leitung des BAG beauftragt eine Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen auszugestalten.
Da für die Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitswesen vielfältige Interessen zu berücksichtigen sind, ist es wichtig, dass alle betroffenen Stellen in einem geregelten Prozess miteinbezogen werden. Diesbezüglich wurde das EDI (BAG und BFS) beauftragt, zusammen mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eine Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen zu konzipieren, in der zur Beschleunigung der Digitalisierung bereits bestehende Gremien integriert bzw. aufgelöst werden.
Mit Blick auf ein verbessertes Datenmanagement im Gesundheitswesen ist es notwendig, Daten inhaltlich, strukturell und technisch zu standardisieren. Die Fachgruppe, die Bestandteil des Programms DigiSanté ist, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Organisationen und Interessenverbänden, Fachexpertinnen und -experten aus dem Bereich Data Science zusammen.
Dies sind ihre Aufgaben:
- ein gemeinsames übergreifendes Architekturverständnis schaffen
- sich auf gemeinsame Standards einigen und für deren Erarbeitung sorgen
- bestehende internationale Standards übernehmen
- Die Standards sollen durch die Akteurinnen und Akteure breit abgestützt und nach Konsultation als nationale Empfehlungen verabschiedet werden.
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Letzte Änderung 06.09.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Digitale Transformation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz