Sechs Jahre nach der Annahme des Verfassungsartikels zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin (KAM) ist die Umsetzung auf verschiedenen Ebenen fortgeschritten.
Am 17. Mai 2009 haben Volk und Stände den neuen Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin angenommen. Dieser verpflichtet Bund und Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür zu sorgen, dass die Komplementärmedizin im Gesundheitssystem berücksichtigt und integriert wird. Das Parlament hat den Bundesrat im März 2014 aufgefordert, über den Stand der Umsetzung sowie allfälligen Handlungsbedarf zu informieren. Im nun vorliegenden Bericht kommt dieser zum Schluss, dass die Kerninhalte der Verfassungsbestimmung in Umsetzung begriffen sind.
Was wurde bisher umgesetzt?
- Künftig sollen Arzneimittel der Komplementärmedizin und Pflanzenheilkunde einen erleichterten Zugang zum Markt erhalten; die Zulassung soll vereinfacht werden. Die entsprechende Revision des Heilmittelgesetzes ist in Gang und soll sicherstellen, dass eine breite Palette von komplementärmedizinischen Arzneimitteln auf dem Markt verfügbar ist.
- Angehende Ärzte/Ärztinnen, Apotheker/Apothekerinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen Tierärzte/Tierärztinnen und Chiropraktoren/Chiropraktorinnen sollen sich künftig während ihrer Ausbildung an der Universität angemessene Kenntnisse über Komplementärmedizin aneignen. Entsprechende Ausbildungsziele wurden im Medizinalberufegesetz im Rahmen der Teilrevision bereits aufgenommen und werden in den Lernzielkataloge der jeweiligen Medizinalberufe in nächster Zeit aufgenommen.
- Das Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation (SBFI) hat die höhere Fachprüfung für Naturheilpraktiker/Innen am 28. Mai 2015 genehmigt, eine höhere Fachprüfung für Komplementärtherapeut/innen wird geprüft. Diese eidgenössischen Diplome sollen in Zukunft die Voraussetzung für kantonale Berufsausübungsbewilligungen sein.
- Ein Vorschlag für die Neuregelung der Leistungspflicht von komplementärmedizinischen ärztlichen Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) ist in Erarbeitung. Er sieht vor, dass künftig für alle ärztlichen Leistungen das Vertrauensprinzip gilt, und somit die Kostenübernahme der heute befristet aufgenommenen ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin der Homöopathie, der Phytotherapie und der traditionellen chinesischen Medizin langfristig gewährleistet wird. Das Inkrafttreten dieser Neuregelung ist per 1. Januar 2017 geplant.
Dokumente
Komplementärmedizin: Stand der Umsetzung von Artikel 118a der BV
Erläuterungen des Bundesrates
Medien
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Letzte Änderung 21.09.2018
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