Prämienbeitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung

Psychische Erkrankungen sollen künftig rascher erkannt und behandelt und die Gesundheit im Alter gestärkt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erhöht deshalb den Zuschlag auf der Krankenkassenprämie, wie dies von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beantragt worden ist. Damit soll die Belastung des Gesundheitssystems durch chronische, nichtübertragbare Krankheiten verringert werden. 

Der Prämienzuschlag von heute jährlich 2.40 Franken pro krankenversicherter Person soll in zwei Schritten erhöht werden. 2017 soll der Betrag auf 3.60 steigen. Damit werden insbesondere die Bekämpfung psychischer Erkrankungen und die Prävention im Alter verstärkt. Die Erhöhung auf 4.80 Franken im Jahr 2018 ist vor allem für die Prävention in der Gesundheitsversorgung vorgesehen.

Vernehmlassung

Die Kantone sowie die relevanten Akteure haben der Festsetzung und somit der Erhöhung des Beitrags zur allgemeinen Krankheitsverhütung in der Vernehmlassung grossmehrheitlich zugestimmt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die eingegangenen Meinungen, Anregungen und Forderungen in einem Vernehmlassungsbericht zusammengefasst.

Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 14. Juni 2016 sind beim BAG 159 Stellungnahmen eingegangen, wovon 89 von nicht begrüssten Akteuren stammen. Teilgenommen haben 25 Kantone, die GDK, die Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften, fünf politische Parteien, vier Dachverbände der Gemeinden, Städte und der Berggebiete, sechs Verbände aus der Wirtschaft sowie 117 weitere Interessierte.

Die Mehrheit der Rückmeldungen - 84 Prozent - (133 Rückmeldungen, davon begrüsste 53) war positiv und befürwortet die Verordnung, 6 Rückmeldungen (4 Prozent) befürworten die Verordnung unter Vorbehalt. Lediglich 16 Rückmeldungen (10 Prozent; davon begrüsste 10) lehnten die Verordnung ab. Drei begrüsste Akteure (2 Prozent) verzichteten auf eine Stellungnahme.

Stellungnahmen der verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Letzte Änderung 21.09.2018

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