Projekt «Netzwerke zur koordinierten Versorgung»

Im Rahmen seiner Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP (Paket 2) hat der Bundesrat vorgeschlagen, Netzwerke zur koordinierten Versorgung zu fördern. Damit will er einen Beitrag leisten, um die Versorgungsqualität zu stärken.

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Was ist ein Netzwerk zur koordinierten Versorgung?

Ein Netzwerk zur koordinierten Versorgung schliesst Gesundheitsfachpersonen aus unterschiedlichen Berufen zusammen und bietet medizinische Betreuung «aus einer Hand» an. Dadurch wird die Koordination über die ganze Versorgungkette verbessert, zum Beispiel bei der Behandlung einer älteren Person mit mehreren chronischen Krankheiten durch Spezialisten.

Umsetzung: Vorlage des Bundesrats

Damit sich Gesundheitsfachpersonen in einem Netzwerk zur koordinierten Versorgung zusammenschliessen können, müssen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Im Rahmen der Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP (Paket 2) hat der Bundesrat eine Vorlage ausgearbeitet.

Link zur Vernehmlassungsvorlage: KVG-Änderung: Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2

Parlamentarische Beratung

Am 11.11.2022 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die Beratung des Geschäfts 22.062n: Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung, Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 aufgenommen. Die Kommission war sich einig, dass die koordinierte Versorgung stärker gefördert werden soll. Sie hat die Verwaltung beauftragt, einen runden Tisch zu den Netzwerken zur koordinierten Versorgung zu organisieren, um eine Lösung zu finden, die bei den betroffenen Akteuren – Ärzteschaft sowie andere Gesundheitsfachpersonen, Versicherer, stationäre und ambulante Dienste, Patientenorganisationen und Kantone – mehrheitsfähig ist.

Link zum Geschäft und zum Stand der Beratungen:
22.062 | KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2) | Geschäft | www.parlament.ch

Link zu den Berichten der Verwaltung:
22.062 | KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2) | Öffentliche Kommissionsunterlagen | www.parlament.ch

Weiterführende Themen

KVG-Änderung: Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2

Am 7. September 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des KVG betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 verabschiedet. Die Massnahmen tragen dazu bei, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen.

Letzte Änderung 12.06.2024

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