Aktionsplan für betreuende und pflegende Angehörige

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Betreuung und Pflege kranker Familienmitglieder durch Angehörige künftig noch wichtiger. Der Bundesrat setzt deshalb verschiedene Massnahmen um.

Der Bundesrat will die Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige verbessern. Nötig sind zum einen bessere Informationen und der Ausbau von Entlastungsangeboten, wie Unterstützung durch Freiwillige oder Kurzaufenthalte in Alters- und Pflegeheimen. Zum anderen braucht es Massnahmen, um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu fördern.

Deshalb hat der Bundesrat als Teil seiner gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit2020 den «Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen» verabschiedet. Die Umsetzung dieser Massnahmen soll gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen angegangen werden.

Die Umsetzung des Aktionsplans wird vom Förderprogramm «Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017 - 2020» unterstützt.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ans Parlament überwiesen.

Medienmitteilung des BSV

Weiterführende Themen

Förderprogramm «Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020»

Die ersten vier Forschungsprojekte sind für interessierte Forschende auf www.simap.ch ausgeschrieben. Städte, Gemeinden und Unternehmen können ihr Interesse an Modellen guter Praxis bekunden.

Förderprogramme der Fachkräfteinitiative plus

Das vorhandene Potenzial an Fachpersonen in der Schweiz soll stärker gefördert und genutzt werden. Dies ist das Ziel der zwei neuen Förderprogramme im Gesundheitswesen, die am 4. März 2016 vom Bundesrat gutgeheissen worden sind.

Demenz

Die Nationale Plattform Demenz soll die Lebensqualität der Betroffenen und ihres Umfelds verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Massnahmen in verschiedenen Themenbereichen umgesetzt.

Letzte Änderung 03.10.2024

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