Die Agenda Grundversorgung soll sicherstellen, dass alle Menschen in der Schweiz weiterhin Zugang zur einer ausreichenden Grundversorgung von hoher Qualität haben. Die Arbeiten dazu wurden am 26. November 2024 von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider lanciert.
Anlässlich der Nationalen Konferenz Gesundheit 2030 vom 20. Februar 2024 präsentierte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Stärkung der Grundversorgung als eine ihrer gesundheitspolitischen Prioritäten. Im Zentrum steht dabei die Agenda Grundversorgung. Die Erarbeitung der Agenda wird unter Einbezug von relevanten Akteuren der Grundversorgung in Angriff genommen.
Vision und Ziele
Den Arbeiten an der Agenda Grundversorgung liegt folgende Vision zugrunde: Eine Grundversorgung* von hoher Qualität, die allen Menschen in allen Regionen der Schweiz zugänglich ist.
Die Grundversorgung muss sicherstellen, dass:
- der rasche, niederschwellige Erstkontakt bei akuten Gesund-heitsproblemen und bei Fragen zum Gesundheitszustand gewährleistet ist;
- chronisch und mehrfach erkrankte Menschen bis zum Lebensende kontinuierlich und koordiniert versorgt werden;
- die Versorgung von Kindern und Jugendlichen gewährleistet ist.
Um diese Vision zu erreichen, sollen die Arbeiten an der Agenda Grundversorgung auf zwei Ziele ausgerichtet werden.
Ziel A | Ziel B |
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Die Agenda Grundversorgung soll einen Beitrag zu einem zukunftsfähigen Versorgungssystem leisten. Dazu gehören: Massnahmen zur Weiterentwicklung und Implementierung von innovativen Versorgungsmodellen, Massnahmen zur Weiterentwicklung von Berufsprofilen und Massnahmen zur Nutzung von Möglichkeiten der digitalen Transformation. Bei der Erarbeitung sollen Erkenntnisse von bereits bestehenden Modellen (z.B. auf regionaler oder kantonaler Ebene) als «Good Practices» beigezogen werden. | Die Agenda Grundversorgung soll – in Ergänzung zu den Massnahmen im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative – einen Beitrag zur Reduktion des Fachkräftemangels leisten. Dazu gehören Massnahmen, die die Berufsverweildauer durch adäquate Arbeitsbedingungen steigern und den Nachwuchs an (ärztlichen) Fachpersonen der Grundversorgung fördern. |
Gemäss Artikel 117a und 117b der Bundesverfassung sind Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende und allen zugängliche (medizinische) Grundversorgung von hoher Qualität verantwortlich. Sie anerkennen und fördern die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und sorgen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität. Die Grundversorgung orientiert sich am üblichen Bedarf der Bevölkerung nach grundlegenden Gütern der Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation. Die medizinische Grundversorgung wird von verschiedenen Fachpersonen und Institutionen erbracht und ist zentral für Qualität und Zugänglichkeit der gesamten Gesundheitsversorgung.
Der schweizerische Begriff der (medizinischen) Grundversorgung entspricht dem internationalen Konzept der Primärversorgung (primary care). Primärversorgung stellt den Zugang zum Gesundheitssystem sicher (Erstkontakt) und ist charakterisiert durch Kontinuität, Ganzheitlichkeit und Koordination der langfristigen Gesundheitsversorgung einer Patientin oder eines Patienten.
Vorgehen
In einem ersten Schritt soll bis Ende 2025 ein von den beteiligten Akteuren mitgetragener Fachbericht mit Massnahmenvorschlägen sowie Zuständigkeiten erarbeitet werden. Die Inhalte werden unter Einbezug der jeweils betroffenen Akteure in Arbeitsgruppen erarbeitet werden. Geplant ist, dass der Bundesrat 2026 auf Basis dieses Fachberichts über ein künftiges Massnahmenpaket entscheidet.
Das Zusammenwirken von Bund und Kantonen und allen weiteren relevanten Akteuren der medizinischen Grundversorgung ist für eine wirkungsorientierte Erarbeitung und Umsetzung der Agenda Grundversorgung von zentraler Bedeutung. Eine Steuergruppe mit Vertretung der Kantone und weiterer Akteure ist für die Validierung der konkreten Vorschläge aus den Arbeitsgruppen verantwortlich. Das bereits seit 2015 bestehende «Forum Medizinische Grundversorgung», das 25 Akteure aus dem Bereich vereint, soll als Sounding Board eingesetzt werden.
Thematische Einbettung
Die Agenda Grundversorgung steht in Beziehung zu verschiedenen weiteren Arbeiten des BAG. Einige stehen in direktem Zusammenhang und bilden eine Grundlage für die Massnahmen der Agenda Grundversorgung, beispielsweise die Umsetzung der Pflegeinitiative.
Weitere Arbeiten des BAG haben einen thematischen Bezug. Teilweise sind diese in Abgrenzung zur Agenda Grundversorgung zu verstehen, wie beispielsweise die angemessene Patientinnen- und Patientenversorgung.
Eine nicht abschliessende Übersicht über Aktivitäten des BAG, die in Zusammenhang mit der Agenda Grundversorgung stehen, finden Sie hier:
Aktivitäten des BAG, die einen Bezug zur Agenda Grundversorgung haben:
- Umsetzung Pflegeinitiative
- Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung»
- Palliative Care
- Nationale Plattform Demenz
- Psychische Gesundheit und psychiatrische Versorgung
- Angemessene Patientinnen- und Patientenversorgung
- Prävention in der Gesundheitsversorgung
- Strategie zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung (Qualitätsstrategie)
- Einzelne Massnahmen: Kostendämpfung
Hintergrund
Die Grundversorgung steht vor zahlreichen Herausforderungen. Eine davon ist die Alterung der Bevölkerung. Die Zahl der über 80-jährigen Menschen in der Schweiz wird sich bis 2045 mehr als verdoppeln. Hochaltrigkeit geht mit einer Zunahme von Mehrfacherkrankungen einher.
Angesichts dieser Bevölkerungsentwicklung nimmt der Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen zu. Bereits heute sind gewisse Bereiche der Grundversorgung mit einem Fachkräftemangel konfrontiert. Man geht davon aus, dass sich der Fachkräftemangel ohne weitere Massnahmen weiter verschärfen wird.
Eine grosse Anzahl an Fachpersonen wird in den nächsten Jahren pensioniert. Fast die Hälfte der in Praxen tätigen Hausärzteschaft ist 55 Jahre oder älter und damit nahe am Pensionsalter. 14% sind sogar bereits im Pensionsalter oder gar darüber. Im Pflegebereich werden bis 2029 voraussichtlich 23% der Pflegekräfte der Tertiärstufe in den Ruhestand gehen. Beim Pflege- und Betreuungspersonal der Sekundarstufe sind es 19% der Arbeitskräfte. Beachtet man auch die frühzeitigen Berufsausstiege, fehlen im Bereich der Pflege bis im Jahr 2029 bis zu einem Drittel der Fachpersonen.
Auch in verschiedenen Fachgebieten der Ärzteschaft kann es – ohne weitere Zuwanderung aus dem Ausland – zu einer Unterversorgung kommen. Betroffen sind insbesondere die Hausarztmedizin, die Psychiatrie, die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendmedizin.
Bei der Ärztedichte gibt es zudem insbesondere in der Grundversorgung grosse regionale Unterschiede: Während schweizweit auf 1'000 Einwohnende 0,8 Grundversorgerinnen und -versorger kommen, sind es in ländlichen Gebieten mit 0,4 Grundversorgerinnen und -versorger deutlich weniger. In städtischen Gebieten liegt die Zahl bei einer Grundversorgerin bzw. einem Grundversorger pro 1’000 Einwohnende.
Bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen sind die aktuellen Entwicklungen der digitalen Transformation, der Verschiebung vom stationären in den ambulanten Bereich sowie innovative Modelle der koordinierten, interprofessionellen Versorgung zu berücksichtigen.
Letzte Änderung 25.11.2024
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Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
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