Gesundheitsabkommen Schweiz-EU

An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat mit Befriedigung vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) Kenntnis genommen. Das ausgehandelte Gesundheitsabkommen stärkt die bestehenden Instrumente der Schweiz, indem es ihre Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit bei der epidemiologischen Überwachung verbessert und so einen besseren Schutz der Bevölkerung gewährleistet. Dieses Abkommen ermöglicht die Beteiligung der Schweiz an den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Gesundheitskrisen machen nicht vor Grenzen halt. Die Covid-19-Pandemie hat verdeutlicht, wie wichtig eine gute grenzüberschreitende Koordination und Zusammenarbeit in Europa ist. Es liegt deshalb im Interesse der Schweiz, in den Netzwerken und Mechanismen der EU zur Krisenbewältigung sowie zur Prävention von grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen mitzuwirken und so die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung verbessern zu können.

Ohne ein Gesundheitsabkommen mit der EU hat die Schweiz keinen gesicherten Zugang zu den relevanten Mechanismen, so dass die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich fallweise erfolgt und sich auf Krisensituationen wie Covid-19 beschränkt.

Seit 2008 strebt der Bundesrat im Gesundheitsbereich eine engere Zusammenarbeit mit der EU an. Bisher konnte ein Abkommen aufgrund noch ungeklärter institutioneller Fragen nicht abgeschlossen werden. Das aktuell ausgehandelte Abkommen wird es der Schweiz ermöglichen, in den folgenden Bereichen mitzuwirken:

  • Mechanismen zur Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen (dazu gehören u. a. ein Frühwarn- und Reaktionssystem sowie ein Gesundheitssicherheitsausschuss);
  • Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC; unterstützt die beteiligten Staaten u. a. bei der Früherkennung und Analyse von Gesundheitsbedrohungen durch übertragbare Krankheiten);
  • Mehrjahresprogramm der EU im Gesundheitsbereich (in dessen Rahmen werden z. B. Projekte zur Gesundheitsförderung mitfinanziert).

Aktuelle Entwicklungen: Gesundheitsabkommen im Paketansatz

Das Gesundheitsabkommen ist Teil des vom Bundesrat im Februar 2022 festgelegten Paketansatzes. Entsprechend dem Mandat des Bundesrates hat die Schweiz ein Abkommen ausgehandelt, das ihr den vollen Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) gewährleistet. Dieses Abkommen stärkt die verfügbaren Instrumente zum besseren Schutz der Schweizer Bevölkerung durch eine erhöhte Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit im Bereich der epidemiologischen Überwachung. Eine solche Zusammenarbeit ist nicht nur in Krisensituationen wichtig, sondern auch, um die Entstehung von schweren Gesundheitskrisen zu verhindern.

Das Abkommen konzentriert sich auf die Gesundheitssicherheit, soll aber die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung auf andere Gesundheitsbereiche vorsehen, wenn dies im Interesse beider Seiten ist. Wie im Mandat des Bundesrates vorgesehen, werden die institutionellen Elemente «par analogie» in das Abkommen übernommen.

Die Teilnahme der Schweiz am Mehrjahresprogramm der EU (aktuell «EU4Health») wird in einem Protokoll zum Programmabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Die Schweiz beteiligt sich nur an dem Teil des Gesundheitsprogramms, der mit dem Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens zusammenhängt, also dem Bereich «Krisenvorsorge».

Informationen zu den aktuellen Entwicklungen der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie zum Paketansatz sind auf der Webseite des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten zu finden:

www.eda.admin.ch

Letzte Änderung 20.12.2024

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