Als wichtigster Wirtschaftspartner der Schweiz ist die Europäische Union auch ein bedeutender Ansprechpartner im Gesundheitsbereich. Der Bundesrat will deshalb die Zusammenarbeit mit der EU insbesondere im Bereich Krisenbewältigung und Prävention von Gesundheitsbedrohungen mit einem Abkommen vertiefen. Die Zusammenarbeit mit der EU erfolgt sowohl auf formeller als auch auf informeller Ebene.
Formelle Zusammenarbeit – bilaterale Abkommen
Derzeit gibt es zwar kein spezifisches Abkommen über die öffentliche Gesundheit, aber bestimmte Aspekte werden durch die bestehenden Abkommen abgedeckt:
- Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA), das Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse von Gesundheitsfachleuten sowie zur Koordination der Sozialversicherungssysteme, inkl. Kranken- und Mutterschaftsversicherung, enthält.
- Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, das die technischen Handelshemmnisse für bestimmte Industrieprodukte, namentlich Medizinprodukte und Biozide, beseitigen soll. Das Abkommen betrifft auch die Zertifizierung von Arzneimitteln und die Inspektion der entsprechenden Herstellungsprozesse.
- Abkommen von Schengen/Dublin, das die ärztliche Bescheinigung für kranke Reisende regelt, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegende Substanzen einnehmen müssen.
Informelle Gesundheitsministertreffen
Die Schweiz wird regelmässig eingeladen, als Beobachterin an der zweimal jährlich stattfindenden informellen Gesundheitsministertagung der Europäischen Union (EU Informal Health Ministers Meeting) teilzunehmen. Die Ministerinnen und Minister besprechen dabei die aktuellen Gesundheitsfragen in Europa.
Letzte Änderung 30.09.2024
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