Die bilaterale Zusammenarbeit ermöglicht es, Herausforderungen in der öffentlichen Gesundheit länderübergreifend anzugehen. Eine solche Zusammenarbeit kann je nach Bedarf unterschiedliche Formen annehmen, die mehr oder weniger institutionalisiert sein können.

Die bilaterale Zusammenarbeit ermöglicht der Schweiz und ihren Partnerstaaten eine vertiefte gemeinsame Auseinandersetzung mit spezifischen Themen und den Austausch zu Erfolgsmodellen (Good Practices) sowohl auf politischer wie technischer Ebene. Als thematische Beispiele können der Umgang mit Gesundheitskrisen, Gesundheitsreformen, die Migration des Gesundheitspersonals oder die grenzüberschreitende Zusammenarbeit genannt werden. Die Kantone ihrerseits arbeiten oftmals in Grenzgebieten mit ihren ausländischen Nachbarregionen zusammen.
Beispiele der Zusammenarbeit
- Das Rahmenabkommen mit Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich (vgl. Seite «Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten»);
- Das Abkommen zur Zusammenarbeit mit China (vgl. Dokument unten);
- Verschiedene Abkommen zur Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein in Bereichen wie Biozidprodukte, Strahlenschutz und die Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO;
- Regelmässige Besuche ausländischer Delegationen, welche sich zum Schweizer Gesundheitssystem und zu spezifischen Themen informieren.
Letzte Änderung 19.07.2018
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