Laufende Verhandlungen

Die WHO setzt sich seit 75 Jahren dafür ein, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu stärken. Dazu gehört, möglichst allen einen guten Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung zu ermöglichen und Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Das ist auch im Interesse der Schweiz.

Aktuell laufen zwei separate Verhandlungsprozesse in der WHO:

  • Die Verhandlungen für Anpassungen an den bereits bestehenden Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005
  • Die Verhandlungen für ein WHO-Abkommen zur Pandemievorbereitung und - bewältigung.
     

Alle Mitgliedstaaten der WHO; respektive alle Vertragsparteien der Internationalen Gesundheitsvorschriften, beteiligen sich an diesen wichtigen Pandemiefolgeprozessen.

Die Schweiz bringt ihre Interessen ein

Die aktive Teilnahme der Schweiz an den laufenden Verhandlungen ist wichtig, damit die Schweiz ihre Interessen gezielt einbringen kann. Die Schweiz hat ein Interesse, dass internationale Frühwarn- und Meldesysteme künftig effizient funktionieren und dass alle Staaten, vor allem Staaten mit tieferem Einkommen, über die notwendigen Kapazitäten zur Erkennung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten verfügen. Die vergangene Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit, Koordination und ein enger Wissensaustausch bei grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen sind.

Die Position der Schweiz zu den spezifischen inhaltlichen Elementen der laufenden Verhandlungen in der WHO wird mit den an der vom Bundesrat verabschiedeten Schweizer Gesundheitsaussenpolitik beteiligten Bundesstellen erarbeitet und in den Verhandlungsprozess eingebracht. Die Positionen der Schweiz zu den laufenden Verhandlungsprozessen in der WHO wurden in den Bundesratsbeschlüssen für die Teilnahme der Schweiz an der Weltgesundheitsversammlung der Jahre 2021, 2022 und 2023 festgehalten.

Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Die Diskussionen über das WHO-Pandemieabkommen zielen hauptsächlich darauf ab, die internationale Zusammenarbeit in verschiedenen Aspekten (z.B. Forschung und Entwicklung für pandemierelevante Produkte, Früherkennung gefährlicher Erreger) zu stärken. Die Impfpflicht ist in diesem Zusammenhang kein Thema. Die WHO kann schon heute, wie sie dies in der COVID-Pandemie getan hat, Empfehlungen an ihre Mitgliedstaaten aussprechen, auch zu Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Diese sind jedoch nicht rechtsverbindlich.

Die Schweiz entscheidet in der Gesundheitspolitik weiterhin souverän

Die Grundrechte sind in der Schweiz durch die Bundesverfassung und das Völkerrecht - insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention- jederzeit geschützt. Die Schweiz schliesst keine Staatsverträge ab, die gegen diese Grundrechte verstossen.

Das WHO Pandemieabkommen wird das souveräne Recht der Staaten, Gesetze zur Umsetzung ihrer nationalen Gesundheitspolitik zu erlassen, nicht einschränken. Als souveränem Mitgliedstaat steht es der Schweiz frei, ein neues Abkommen zu ratifizieren.

Die Schweiz wird auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik und Massnahmen im Pandemiefall entscheiden.

Die Daten für die nächsten Verhandlungsrunden sind wie folgt angekündigt:

Anpassungen zu den Gesundheitsvorschriften:
Genf, 5. - 9. Februar 2024, 22. - 26. April 2024

WHO-Pandemieabkommen:
Genf, 19. Februar - 1. März 2024, 18. - 29. März 2024

Letzte Änderung 18.01.2024

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Sektion Globale Gesundheit
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