Zum Hauptinhalt springen

Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)

Die IGV (2005) regeln die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zur Eindämmung von Ereignissen, welche eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen (z.B. durch Infektionskrankheiten, biologische oder chemische Wirkstoffe oder ionisierende Strahlung).

Ein Hauptziel der IGV ist, die weltweite Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ohne den Personen- und Güterverkehr unnötig einzuschränken. Jeder Vertragsstaat muss in der Lage sein, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, seine Bevölkerung davor zu schützen und Gesundheitsschutzmassnahmen einzuleiten. Dabei ist es den einzelnen Ländern wie der Schweiz überlassen, wie sie dies in ihrem nationalen Kontext konkret umsetzen.

Anpassungen 2024

Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass das Instrument mit punktuellen Anpassungen verbessert werden sollte. Diese betreffen unter anderem die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), damit die Staaten bei der Untersuchung neuer Krankheitsausbrüche durch die WHO besser unterstützt werden können.

Sie zielen auch darauf ab, die Verhütung, Überwachung und Vorbereitung zur Krisenreaktion auf allen Ebenen zu verstärken, zum Beispiel im Bereich der Labordiagnostik oder des Zugangs zu Gesundheitsleistungen, was der Bevökerung zugute kommt.

Diese Anpassungen wurden am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 entschieden, sie anzunehmen.

Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, zum Umgang mit Fehl- und Desinformation in der Risikokommunikation einen Vorbehalt anzubringen. Die Schweiz wird eine objektive, wissenschaftliche Risikokommunikation weiterhin gewährleisten und die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte wie die Meinungsäusserungs-, die Medien- und die Wissenschaftsfreiheit wahren.

Zudem hat der Bundesrat entschieden, dass er eine Erklärung abgeben wird, wonach die Schweiz die Anpassungen bezüglich der Kapazitäten für den Zugang zu Gesundheitsdiensten gemäss der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen umsetzen wird.

Er wird dies zusammen mit dem Vorbehalt der WHO mitteilen. Die Schweiz wird auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik sowie über allfällige Massnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite sowie im Pandemiefall entscheiden.

Rückblick auf den Prozess der Anpassungen

Die IGV sind ein rechtsverbindliches Instrument der WHO, das in seiner ursprünglichen Fassung seit den 1950er-Jahren existiert. Es wurde mehrfach angepasst und 2005 grundlegend revidiert und am 15. Juni 2007 auf internationaler Ebene in Kraft gesetzt. Seit 2016 berücksichtigt das Epidemiengesetz die IGV (2005) und regelt deren Umsetzung in der Schweiz.

Am 1. Juni 2024 verabschiedete die Weltgesundheitsversammlung (WHA) die Anpassungen der IGV (2005) im Konsens. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an den entsprechenden Verhandlungen und brachte ihre Interessen gezielt ein. Die WHO notifizierte die Anpassungen den Vertragsstaaten am 19. September 2024.

Der Bundesrat führte vom 13. November 2024 bis zum 27. Februar 2025 eine Vernehmlassung zu den Anpassungen durch. Parallel dazu wurden auch die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert. Fast alle Kantone, die Mehrheit der politischen Parteien und interessierten Kreise sowie die parlamentarischen Kommissionen unterstützen die Anpassungen.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung sowie der im erläuternden Bericht enthaltenen Folgenabschätzungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 entschieden, die Anpassungen der IGV anzunehmen. Zudem hat er den entsprechenden Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen. Dieser ist auf der Website des Bundeskanzlei veröffentlicht.

Die Anpassungen sind am 19. September 2025 in Kraft getreten. Sie werden auch in den drei Amtssprachen in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts sowie auf der Plattform Fedlex veröffentlicht. Zurzeit sind die Anpassungen in den sechs Amtssprachen der UNO sowie in den Übersetzungen in Deutsch und Italienisch unter dem folgenden Link verfügbar: Vorläufige Übersetzung der Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (PDF)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Internationales
Sektion Globale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern