WHO Pandemieabkommen

Das Pandemieabkommen der WHO bezweckt, die Früherkennung gefährlicher Erreger sowie die internationale Zusammenarbeit in der Prävention und Bewältigung von Pandemien zu stärken. Der Text des Pandemieabkommens wurde am 20. Mai 2025 von den Mitgliedstaaten der 78. Weltgesundheitsversammlung angenommen. Diese Annahme durch die Weltgesundheitsversammlung greift dem souveränen Entscheid jedes Landes zur Unterzeichnung nicht vor.

Die Ausarbeitung des WHO-Pandemieabkommens ist eine der zentralen Empfehlungen des Unabhängigen Gremiums für Pandemievorsorge und Bewältigung im Nachgang zur Covid-19-Pandemie. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Viren sich rasch über Staatsgrenzen hinweg ausbreiten können. Das Pandemieabkommen hat deshalb zum Ziel, die internationale Zusammenarbeit in der Pandemieprävention und -bewältigung zu stärken (z.B. Forschung und Entwicklung für pandemierelevante Produkte, Früherkennung gefährlicher Erreger). Eine engere internationale Zusammenarbeit und bessere Vorbereitung aller Länder dient auch dem Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung.

Aktueller Stand der Verhandlung

Der Verhandlungsprozess zum Pandemieabkommen konnte im April 2025 abgeschlossen werden. Der Text des Pandemieabkommens wurde am 20. Mai 2025 an der 78. Weltgesundheitsversammlung (WHA) von den Mitgliedstaaten der WHO angenommen. Er ist in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen verfügbar. Die Prüfung dieser Übersetzungen durch die Mitgliedstaaten soll bis Ende Juli 2025 erfolgen.

Die Arbeit am Pandemieabkommen ist damit noch nicht abgeschlossen. Nach der Annahme des Textes des Pandemieabkommens durch die 78. WHA wird in einem nächsten Schritt ein Anhang ausgearbeitet, der integraler Teil des Gesamtabkommens sein wird. Darin geht es um einen Mechanismus für den Zugangs- und Vorteilsausgleich beim Austausch von Krankheitserregern (Pathogen Access and Benefit Sharing, PABS) .

Das Ziel dieses Mechanismus ist es, ein gerechtes und funktionsfähiges System zu etablieren, das im Falle einer pandemischen Notlage für die Industrie den raschen Zugang zu relevanten Krankheitserregern und genetischen Sequenzdaten sicherstellt. Gleichzeitig soll ein fairer Vorteilsausgleich (z. B. beim Zugang zu Impfstoffen oder Medikamenten) für jene Länder garantiert werden, die diese Krankheitserreger und genetischen Sequenzdaten bereitstellen.

Die nächsten Schritte in der Schweiz

Eine Annahme durch die WHA ist nicht gleichzusetzen mit dem nationalen Entscheid jedes Mitgliedstaates zur Unterzeichnung des Pandemieabkommens. Das Abkommen wird dann zur Unterzeichnung aufgelegt, wenn der dazugehörige Anhang zum Mechanismus für den Zugangs- und Vorteilsausgleich beim Austausch von Krankheitserregern ausgearbeitet wurde, was voraussichtlich noch ein bis zwei Jahre dauert.

Ab dem Zeitpunkt, an dem das Pandemieabkommen zur Unterzeichnung bereit ist, wird die Schweiz auf der Basis des finalen Texts entscheiden, ob sie diesem Abkommen beitritt oder nicht. Wenn das Ergebnis im Interesse der Schweiz ist, wird der Bundesrat das Abkommen dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.

Die Schweiz wird auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik entscheiden.

Letzte Änderung 26.05.2025

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