WHO Pandemieabkommen

Das Pandemieabkommen der WHO bezweckt, die Früherkennung gefährlicher Erreger sowie die internationale Zusammenarbeit in der Vorbereitung und Bewältigung von Pandemien zu stärken. Die Verhandlungen konnten Mitte April abgeschlossen werden, sodass es im Mai der Weltgesundheitsversammlung vorgelegt werden kann.

Die Ausarbeitung des WHO-Pandemieabkommens ist eine der zentralen Empfehlungen des Unabhängigen Gremiums für Pandemievorsorge und Bewältigung im Nachgang an die Covid-19 Krise. Das Pandemieabkommen stärkt die internationale Zusammenarbeit in der Pandemievorbereitung und Bewältigung in verschiedenen Aspekten (z.B. Forschung und Entwicklung für pandemierelevante Produkte, Früherkennung gefährlicher Erreger).

Für die Schweiz ist eine verbindliche internationale Kooperation eine zentrale Voraussetzung, damit die Länder künftig weltweit besser auf gesundheitliche Notfälle vorbereitet sind. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass sich Viren rasch über Staatsgrenzen hinweg ausbreiten können. Eine engere internationale Zusammenarbeit und bessere Vorbereitung dienen auch dem Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung.

Aktueller Stand

Die Weltgesundheitsversammlung (WHA) hat an ihrer Sondersitzung Ende 2021 im Konsens ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium eingesetzt. Der Verhandlungsprozess zum Pandemieabkommen konnte im April 2025 abgeschlossen werden. Das Verhandlungsresultat wird der WHA im Mai 2025 zur Annahme vorgelegt.

Eine Annahme durch die WHA greift keinem souveränen nationalen Entscheiden zur Unterzeichnung vor. Die Schweiz wird auch in Zukunft über die eigene Gesundheitspolitik souverän entscheiden.

Nach der Verabschiedung des Abkommens durch die WHA liegt es in der souveränen Entscheidung der Mitgliedstaaten, ob sie dem Abkommen beitreten wollen. Es wird ihnen zur Unterzeichnung aufgelegt, wenn der dazugehörende Anhang zum Access and Benefit Sharing-Mechanismus für Krankheitserreger mit Pandemiepotenzial (PABS) ausgearbeitet wurde, was möglicherweise ein bis zwei Jahre dauert.

Die nächsten Schritte in der Schweiz

Ab dem Zeitpunkt, an dem das Abkommen zur Unterzeichnung bereit ist, wird die Schweiz auf der Basis des finalen Texts entscheiden, ob sie diesem Abkommen beitritt oder nicht. Der Bundesrat wird das Verhandlungsresultat sorgfältig prüfen. Wenn das Ergebnis im Interesse der Schweiz ist, wird er das Abkommen dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.

Die Schweiz wird so auch in Zukunft über die eigene Gesundheitspolitik souverän entscheiden.

Alle öffentlichen Sitzungen des Verhandlungsgremiums können nachträglich angeschaut werden.

Letzte Änderung 22.04.2025

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