Die WHO setzt sich seit 75 Jahren dafür ein, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu stärken. Dazu gehört, möglichst allen einen guten Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Die Schweiz ist Gründungsmitglied der WHO und beherbergt deren Sitz in Genf.
Die WHO setzt sich seit 75 Jahren dafür ein, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu stärken. Dazu gehört, möglichst allen einen guten Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung zu ermöglichen und Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Das ist auch im Interesse der Schweiz.
Die Schweiz ist ein angesehenes Mitglied der WHO. Mit ihrem sehr guten Gesundheitssystem, ihren weltweit führenden Forschungsinstituten und als Standort innovativer Pharma-, Biotechnologie- und Medizinaltechnik-Unternehmen kann sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der globalen Gesundheitsversorgung leisten.
Als vollwertiges Mitglied nimmt die Schweiz wie alle anderen 193 Mitgliedstaaten an der Weltgesundheitsversammlung (WHA) teil. Sie bringt dort mit ihrer Stimme – gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten – aktiv ihre Interessen ein. Die WHA ist das oberste Entscheidungsgremium der WHO. Die WHA bestimmt die Politik der Organisation, ernennt den Generaldirektor, überwacht die Finanzpolitik der Organisation und prüft und genehmigt das vorgeschlagene Programmbudget. Die Schweiz hat von Mai 2023 bis Mai 2026 Einsitz im WHO-Exekutivrat (WHO Executive Board, EB).
Die Rolle der WHO
Die WHO ist die leitende multilaterale Behörde im Gesundheitsbereich innerhalb der Vereinten Nationen. Gemäss ihrer Verfassung hat die WHO folgende Aufträge:
- die Tätigkeit des internationalen öffentlichen Gesundheitswesens zu steuern
- die Gesundheitsforschung mitzugestalten, Normen und Kriterien festzulegen
- empirisch abgestützte politische Vorschläge vorzulegen
- die Länder technisch zu unterstützen
- aktuelle Trends im öffentlichen Gesundheitswesen zu verfolgen und zu beurteilen
Der Schweiz steht es als souveränem Mitgliedsstaat offen, Anpassungen an bestehenden Vorschriften zu übernehmen. Das heisst, sie kann selbst entscheiden, ob sie neue Instrumente der WHO unterzeichnen und ratifizieren will oder nicht. Die WHO kann ihren Mitgliedstaaten keine Massnahmen aufzwingen.
Pandemiefolgeprozesse
Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005)
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) regeln die Zusammenarbeit zur Eindämmung von grenzüberschreitenden Krankheiten. Das IGV-Regelwerk gibt es seit 1951. Es wurde seither mehrmals überarbeitet, letztmals umfassend 2005. Die Schweiz ist seit dem Inkrafttreten 1951 ein Vertragsstaat der IGV. Am 1. Juni 2024 hat die WHA die Anpassungen an den IGV (2005) im Konsens verabschiedet. Die Schweiz hat aktiv an den Verhandlungen zu den Anpassungen an den IGV (2005) teilgenommen und ihre Interessen eingebracht.
Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) (admin.ch)
WHO Pandemieabkommen
Die Schweiz nimmt aktiv an den Diskussionen für ein neues Abkommen zur Pandemievorbereitung und Bewältigung teil. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute internationale Zusammenarbeit, Koordination und ein enger Wissensaustausch bei grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen sind. Das Verhandlungsresultat des WHO-Pandemieabkommens soll spätestens der 78. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2025 vorgelegt werden.
Global Health and Peace Initiative
Die Schweiz unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Oman die Global Health and Peace Initiative (GHPI), die fragilen, konfliktbetroffenen und gefährdeten Regionen zugutekommt. Dabei geht es beispielsweise um
- den Schutz von Spitälern,
- den Zugang aller zu Gesundheitseinrichtungen,
- die Schulung von Ärzten und Pflegenden für die Arbeit unter schwierigen Bedingungen oder
- die psychologische Unterstützung Jugendlicher, die Gewalt erfahren haben.
Entsprechende Programme wurden in enger Zusammenarbeit mit Ministerien und weiteren Partnern erarbeitet. Sie laufen derzeit u.a. in Kolumbien, Somalia und in der Zentralafrikanischen Republik. Sie dienen dazu, die Gesundheitsversorgung flächendeckend zu stärken und so auch einen Beitrag zum Frieden zu leisten.
Genf als internationale Gesundheitshauptstadt
Die Schweiz unterstützt die Präsenz der WHO in Genf. Sie hat der Organisation namentlich ein günstiges Darlehen für einen Neubau sowie die Sanierung des bestehenden Hauptgebäudes gewährt.
Das WHO-Regionalbüro für Europa
Das WHO-Regionalbüro für Europa ist eines von sechs WHO-Regionalbüros in der ganzen Welt und betreut die Europäische Region der WHO, der 53 Länder angehören. Sie unterstützt ihre Mitgliedstaaten und arbeitet mit einer Reihe von Partnern zusammen, um das Wohlbefinden und den Gesundheitszustand von fast 900 Millionen Menschen in der Region zu verbessern.
Der Ständige Ausschuss des Regionalkomitees (SCRC) ist ein Unterkomitee des WHO-Regionalkomitees für Europa. Er handelt im Namen des Regionalkomitees und stellt sicher, dass die Entscheidungen und Politiken des Komitees umgesetzt werden. Die Schweiz war 2019 bis 2022 Mitglied des SCRC.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die WHO setzt sich seit 75 Jahren dafür ein, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu stärken. Dazu gehört, möglichst allen einen guten Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Das ist auch im Interesse der Schweiz.
Gerade die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit und Koordination bei grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen ist. Dazu braucht es verbindliche Regeln und ein multilaterales Forum wie die WHO.
Die Schweiz ist ein angesehenes Mitglied der WHO. Mit ihrem sehr guten Gesundheitssystem, ihren weltweit führenden Forschungsinstituten und als Standort innovativer Pharma-, Biotechnologie- und Medizinaltechnik-Unternehmen kann sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der globalen Gesundheitsversorgung leisten.
Als vollwertiges Mitglied nimmt die Schweiz wie alle anderen 193 Mitgliedstaaten an der Weltgesundheitsversammlung (WHA) teil. Sie bringt dort mit ihrer Stimme – gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten – aktiv ihre Interessen ein. Die WHA ist das oberste Entscheidgremium der WHO. Die WHA bestimmt die Politik der Organisation, ernennt den Generaldirektor, überwacht die Finanzpolitik der Organisation und prüft und genehmigt das vorgeschlagene Programmbudget. Die Schweiz wurde zudem für die Periode von Mai 2023-Mai 2026 in den WHO-Exekutivrat (WHO Executive Board, EB) nominiert. Der EB berät die WHA und setzt ihre Entscheidungen um.
Einerseits wurden die Anpassungen der IGV (2005) am 1. Juni 2024 von der WHA im Konsens verabschiedet. Die IGV regeln die Zusammenarbeit zur Eindämmung von grenzüberschreitenden Krankheiten. Dabei geht es zum Beispiel um Überwachungs- und Meldesysteme für übertragbare Krankheiten. Das IGV-Regelwerk gibt es seit 1951. Es wurde seither mehrmals überarbeitet, letztmals 2005. Die verabschiedeten Anpassungen dienen unter anderem dazu, die Früherkennungs- und Überwachungsmechanismen zu stärken.
Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) (admin.ch)
Andererseits nimmt die Schweiz an den Diskussionen für ein neues Übereinkommen zur Pandemievorbereitung, -prävention und -bewältigung teil. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute internationale Zusammenarbeit, Koordination und ein enger Wissensaustausch bei grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen sind.
Nein. Als souveräner Staat wird die Schweiz auch in Zukunft eigenständig über ihre Gesundheitspolitik entscheiden. Die Gesundheitspolitik der Schweiz basiert auf unserer Bundesverfassung sowie den Gesetzen, die das Parlament verabschiedet.
Ob die Schweiz dem in Verhandlung stehenden WHO-Abkommen zur Pandemievorbereitung und Bewältigung dereinst zustimmen wird, entscheidet die Schweiz wie üblich erst nach Abschluss der Verhandlungen, wenn Inhalt und Rechtsnatur bekannt sind. Die WHO kann ihren Mitgliedstaaten keine Massnahmen aufzwingen.
Es ist in den laufenden Diskussionen nicht vorgesehen, dass es im Abkommen Vorgaben in Bezug auf internationale Impfzertifikate geben soll. Die Vorgaben für das internationale Impfzertifikat sind im bereits geltenden Art. 36 sowie Annex 6/7 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV; SR 0.818.103) der WHO aufgeführt. Die WHO kann den einzelnen Staaten keine Vorschriften machen, welche Massnahmen sie in einer Pandemie zu ergreifen hätten. Die Verantwortung für die Gesundheitspolitik bleibt bei den Mitgliedsstaaten. Als souveräner Staat wird die Schweiz weiterhin selbst über allfällige Massnahmen entscheiden.
Letzte Änderung 15.11.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Internationales
Sektion Globale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 464 55 65