Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Die WHO setzt sich seit 75 Jahren dafür ein, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu stärken. Dazu gehört, möglichst allen einen guten Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Die Schweiz ist Gründungsmitglied der WHO und beherbergt deren Sitz in Genf.

Die WHO setzt sich seit 75 Jahren dafür ein, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu stärken. Dazu gehört, möglichst allen einen guten Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung zu ermöglichen und Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Das ist auch im Interesse der Schweiz.

Die Schweiz ist ein angesehenes Mitglied der WHO. Mit ihrem sehr guten Gesundheitssystem, ihren weltweit führenden Forschungsinstituten und als Standort innovativer Pharma-, Biotechnologie- und Medizinaltechnik-Unternehmen kann sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der globalen Gesundheitsversorgung leisten.

Als vollwertiges Mitglied nimmt die Schweiz wie alle anderen 193 Mitgliedstaaten an der Weltgesundheitsversammlung (WHA) teil. Sie bringt dort mit ihrer Stimme – gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten – aktiv ihre Interessen ein. Die WHA ist das oberste Entscheidungsgremium der WHO. Die WHA bestimmt die Politik der Organisation, ernennt den Generaldirektor, überwacht die Finanzpolitik der Organisation und prüft und genehmigt das vorgeschlagene Programmbudget. Die Schweiz hat von Mai 2023 bis Mai 2026 Einsitz im WHO-Exekutivrat (WHO Executive Board, EB).

Die Rolle der WHO

Die WHO ist die leitende multilaterale Behörde im Gesundheitsbereich innerhalb der Vereinten Nationen. Gemäss ihrer Verfassung hat die WHO folgende Aufträge:

  • die Tätigkeit des internationalen öffentlichen Gesundheitswesens zu steuern
  • die Gesundheitsforschung mitzugestalten, Normen und Kriterien festzulegen
  • empirisch abgestützte politische Vorschläge vorzulegen
  • die Länder technisch zu unterstützen
  • aktuelle Trends im öffentlichen Gesundheitswesen zu verfolgen und zu beurteilen

Der Schweiz steht es als souveränem Mitgliedsstaat offen, Anpassungen an bestehenden Vorschriften zu übernehmen. Das heisst, sie kann selbst entscheiden, ob sie neue Instrumente der WHO unterzeichnen und ratifizieren will oder nicht. Die WHO kann ihren Mitgliedstaaten keine Massnahmen aufzwingen.

Pandemiefolgeprozesse

Anpassungen der  Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005)

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) regeln die Zusammenarbeit zur Eindämmung von grenzüberschreitenden Krankheiten. Das IGV-Regelwerk gibt es seit 1951. Es wurde seither mehrmals überarbeitet, letztmals umfassend 2005. Die Schweiz ist seit dem Inkrafttreten 1951 ein Vertragsstaat der IGV. Am 1. Juni 2024 hat die WHA die Anpassungen an den IGV (2005) im Konsens verabschiedet. Die Schweiz hat aktiv an den Verhandlungen zu den Anpassungen an den IGV (2005) teilgenommen und ihre Interessen eingebracht.
 Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) (admin.ch)

WHO Pandemieabkommen

Die Schweiz nimmt aktiv an den Diskussionen für ein neues Abkommen zur Pandemievorbereitung und Bewältigung teil. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute internationale Zusammenarbeit, Koordination und ein enger Wissensaustausch bei grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen sind. Das Verhandlungsresultat des WHO-Pandemieabkommens soll spätestens der 78. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2025 vorgelegt werden.

 WHO Pandemieabkommen (admin.ch)

Global Health and Peace Initiative

Die Schweiz unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Oman die Global Health and Peace Initiative (GHPI), die fragilen, konfliktbetroffenen und gefährdeten Regionen zugutekommt. Dabei geht es beispielsweise um

  • den Schutz von Spitälern,
  • den Zugang aller zu Gesundheitseinrichtungen,
  • die Schulung von Ärzten und Pflegenden für die Arbeit unter schwierigen Bedingungen oder
  • die psychologische Unterstützung Jugendlicher, die Gewalt erfahren haben.

Entsprechende Programme wurden in enger Zusammenarbeit mit Ministerien und weiteren Partnern erarbeitet. Sie laufen derzeit u.a. in Kolumbien, Somalia und in der Zentralafrikanischen Republik. Sie dienen dazu, die Gesundheitsversorgung flächendeckend zu stärken und so auch einen Beitrag zum Frieden zu leisten.

Global Health and Peace Initiative (GHPI) (who.int) (EN)

Genf als internationale Gesundheitshauptstadt

Die Schweiz unterstützt die Präsenz der WHO in Genf. Sie hat der Organisation namentlich ein günstiges Darlehen für einen Neubau sowie die Sanierung des bestehenden Hauptgebäudes gewährt.

Das WHO-Regionalbüro für Europa

Das WHO-Regionalbüro für Europa ist eines von sechs WHO-Regionalbüros in der ganzen Welt und betreut die Europäische Region der WHO, der 53 Länder angehören. Sie unterstützt ihre Mitgliedstaaten und arbeitet mit einer Reihe von Partnern zusammen, um das Wohlbefinden und den Gesundheitszustand von fast 900 Millionen Menschen in der Region zu verbessern.

Der Ständige Ausschuss des Regionalkomitees (SCRC) ist ein Unterkomitee des WHO-Regionalkomitees für Europa. Er handelt im Namen des Regionalkomitees und stellt sicher, dass die Entscheidungen und Politiken des Komitees umgesetzt werden. Die Schweiz war 2019 bis 2022 Mitglied des SCRC.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Letzte Änderung 15.11.2024

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