Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)

Die Schweiz wendet die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO an, um sich gegen gewisse akute Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit zu wappnen. Dabei koordiniert sie ihre Gegenmassnahmen mit den anderen Mitgliedstaaten der WHO.

Funktionsweise und Ziele der IGV

Die IGV regeln die internationale Zusammenarbeit zur Eindämmung von Infektionskrankheiten. Sie gelten für alle Ereignisse, die eine akute Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen können, und zwar unabhängig davon, ob sie natürlichen Ursprungs sind, auf Unfälle zurückgehen oder absichtlich herbeigeführt wurden und ob die Gefahr von biologischen oder chemischen Wirkstoffen oder von ionisierender Strahlung ausgeht. Ein Hauptziel der IGV ist, die weltweite Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ohne den Personen- und Güterverkehr unnötig einzuschränken.

Weltweites Inkrafttreten und Umsetzung in der Schweiz

Die revidierten IGV sind am 15. Juni 2007 auf internationaler Ebene in Kraft getreten. Der Bundesrat hat sie vorbehaltlos genehmigt und die Abteilung Übertragbare Krankheiten des BAG als IGV-Kontaktstelle eingesetzt. Seit 2016 berücksichtigt das revidierte Epidemiengesetz die IGV und regelt deren Umsetzung in der Schweiz.

 

Letzte Änderung 30.08.2018

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Kontakt

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Abteilung Internationales
Sektion Globale Gesundheit
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Tel. +41 58 464 55 65
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