Tabak international

Die Tabakabhängigkeit ist die Hauptursache vermeidbarer Todesfälle und fordert jedes Jahr weltweit 8 Millionen Opfer (Stand 2019). Um den Konsum von Tabakwaren einzudämmen, setzen die WHO und die EU bestimmte Standards.

WHO-Tabakkonvention

Das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) ist der erste völkerrechtliche Vertrag für den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Die Konvention wurde 2003 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet und ist seit Februar 2005 in Kraft. Sie wurde von 168 Staaten unterzeichnet und von 182 Staaten ratifiziert, darunter auch von der Europäischen Union (EU) (Stand: Dezember 2021).

Die Konvention hält die Grundprinzipien fest, die weltweit für den Umgang mit Tabak und Tabakwaren gelten. Das Angebot an und die Nachfrage nach Tabakwaren müssen mittels wissenschaftlich fundierter Massnahmen für einen besseren Gesundheitszustand der Weltbevölkerung reguliert werden. Die Konvention verpflichtet die Vertragsparteien, folgende Aspekte in ihre nationale Gesetzgebung zu übernehmen:

  • Verbot der Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige;

  • Wirksamer Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz, in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einrichtungen und Plätzen;

  • Produktdeklaration und Warnhinweise auf allen Tabakprodukten;

  • Einschränkung der Tabakwerbung und des Tabaksponsorings;

  • Bekämpfung des Schmuggels, der illegalen Herstellung und der Fälschung von Tabakwaren.

Die Schweiz hat die WHO-Tabakkonvention am 25. Juni 2004 unterzeichnet. Damit hat der Bundesrat seinen Willen bekundet, die Konvention auch in der Schweiz umzusetzen. Deren Ratifikation ist ein Ziel des Bundesrates.

Das vom Parlament am 1. Oktober 2021 verabschiedete Tabakproduktegesetz weicht in zwei Bereichen von den Minimalvorgaben der WHO-Tabakkonvention ab:

  • Es sieht kein Verbot der Tabakwerbung in der Presse und im Internet vor, ausser wenn sie sich an Minderjährige richtet.
  • Zudem ist keine Meldung der Werbeausgaben der Branche an das BAG vorgesehen.

Die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» sieht ihrerseits weitergehende Werbeeinschränkungen vor, die in Richtung der Vorgaben der WHO-Tabakkonvention gehen.  

Tabakrichtlinie der EU

Am 19. Mai 2014 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Richtlinie zur Vereinheitlichung der Reglementierungen zu den Tabakwaren. Diese Richtlinie hat zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf die entsprechenden Schweizer Regelwerke, wird aber dennoch bei der nationalen Gesetzgebungsarbeit berücksichtigt. Zudem ist die Richtlinie für Schweizer Unternehmen relevant, die Waren in die EU exportieren.

Die neue EU-Richtlinie:

  • verlangt die Anbringung von allgemeinen und kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen auf den Verpackungen von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen müssen (Art. 8 bis 12);

  • untersagt jegliche bewerbende oder irreführende Umschreibung der Tabakerzeugnisse (Art. 13);

  • verbietet Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die charakteristische Aromastoffe wie Menthol enthalten (Art. 7);

  • stellt Anforderungen an die Aufmachung und den Inhalt der Packungen (Art. 14);

  • führt Systeme zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit in der gesamten EU ein (Art. 15 und 16);

  • stellt Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an nikotinhaltige E-Zigaretten (Art. 20).

Das vom Parlament am 1. Oktober 2021 verabschiedete Tabakproduktegesetz ist mit der EU-Richtlinie nicht kompatibel.  

Weiterführende Informationen

Politische Aufträge zur Tabakprävention

Bund und Kantone erlassen verschiedene Tabakregelungen. Diese Präventionsmassnahmen tragen wirksam zur Verringerung tabakbedingter Krankheits- und Todesfälle bei und senken die Gesundheitskosten.

Letzte Änderung 07.12.2021

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