Internationale Migration des Gesundheitspersonals

Die Qualität der Gesundheitsversorgung hängt stark vom Gesundheitspersonal, insbesondere aus dem Ausland, ab. Diese Zuwanderung verursacht jedoch einen Mangel in den Herkunftsländern. Die globale Erkennung dieser Problematik führte zu Massnahmen, zu denen die Schweiz sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene beiträgt.

Weltweiter Mangel

Das Gesundheitspersonal wird von der WHO definiert als «Gesamtheit der Personen, deren Tätigkeit im Wesentlichen die Gesundheit verbessern soll» (Bericht 2006). Die Organisation stellt einen weltweiten Mangel an Gesundheitspersonal fest, insbesondere in den Entwicklungsländern. Dieser Mangel verschärft sich noch durch die Abwanderung von Personal in andere Länder mit attraktiveren Arbeitsbedingungen. Gewisse einkommensschwache Länder verlieren so einen hohen Anteil ihres Gesundheitspersonals durch diese internationale Migration. Gemäss Schätzungen fehlen bis 2030 18 Millionen Pflegekräfte zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung («Sustainable Development Goals», SDGs) in den Entwicklungsländern.

Massnahmen der internationalen Gemeinschaft

Der Verhaltenskodex für die grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften, der 2010 von den Mitgliedstaaten der WHO verabschiedet wurde, stellt einen globalen Lösungsansatz für diese Problematik dar. Der Kodex enthält ethische Grundsätze für die internationale Rekrutierung und gibt namentlich zu folgenden Punkten Empfehlungen ab:

  • Anwerbungspraktiken,
  • Umgang mit ausländischem Gesundheitspersonal,
  • Schulung,
  • Personalbindung,
  • Praktiken der internationalen Zusammenarbeit,
  • Datensammlung.

Ausserdem hat die WHO 2016 eine globale Strategie für die Personalressourcen im Gesundheitsbereich bis 2030 verabschiedet. Die im März 2016 in der UNO eingesetzte «High-Level Commission on Health Employment and Economic Growth» (HEEG) hat zudem den Auftrag, Massnahmen vorzuschlagen, damit die Millionen von Arbeitsplätzen, die bis 2030 im Gesundheitswesen erforderlich sind, geschaffen werden können.

In der Schweiz: Verringerung der Abhängigkeit von ausländischem Gesundheitspersonal

Die Schweiz profitiert von der internationalen, mehrheitlich aus den benachbarten EU-Staaten kommenden Zuwanderung. Laut OECD beschäftigt das Schweizer Gesundheitswesen im Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten überdurchschnittlich viele im Ausland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachleute (siehe Grafik unten). Bestimmte Massnahmen, die von den Schweizer Behörden getroffen wurden, sollen diesem Trend entgegenwirken:

  • Mit Hilfe seiner nationalen Strategie Gesundheit2020 will der Bund die Ausbildung von Pflegefachleuten in ausreichender Zahl und mit den erforderlichen Kompetenzen fördern. 2016 wurde ein zusätzlicher Kredit gesprochen, um die Anzahl der in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen.
  • Im Rahmen der Initiative zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Schweiz hat der Bundesrat zwei Massnahmen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen und für die Interprofessionalität im Gesundheitswesen genehmigt.
  • Die Schweiz hat die Umsetzung des WHO-Kodexes unterstützt, namentlich mittels Abgabe ihres nationalen Berichts 2012 und 2015. Das BAG koordiniert seit 2008 eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe mit verschiedenen Akteuren, welche die Empfehlungen des Kodexes im Schweizer Kontext prüfen soll. Die Gruppe hat drei Studien zur statistischen Dokumentation sowie zu den Anwerbungs- und Kooperationspraktiken in Auftrag gegeben.

Schliesslich fördert die Schweiz eine enge Zusammenarbeit zwischen der WHO und der OECD im Bereich der Migration des Gesundheitspersonals.

Weiterführende Themen

Diplome der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA

Diplome aus der EU/EFTA können gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Staaten der EU und EFTA anerkannt werden. Die 90-Tage-Dienstleistenden sind verpflichtet, ein spezielles Meldeverfahren einzuleiten.


Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA

Weiterbildungstitel aus der EU/EFTA können gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Staaten der EU und EFTA anerkannt werden. Die 90-Tage-Dienstleistenden sind verpflichtet, ein spezielles Meldeverfahren einzuleiten.


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Wer einen Weiterbildungstitel in der Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik oder Pharmazie ausserhalb der EU oder EFTA erworben hat, kann seinen Weiterbildungstitel grundsätzlich nicht in der Schweiz anerkennen lassen.

Anerkennungen von Psychologieberufen

Seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) am 1. April 2013 prüft die Psychologieberufekommission (PsyKo) ausländische Hochschulabschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG.

Letzte Änderung 17.08.2018

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