Gesundheitsschutz

Die internationale Zusammenarbeit soll für die Schweizer Bevölkerung den Schutz vor globalen Gesundheitsrisiken verbessern. Dies soll über eine Stärkung der globalen Prävention sowie effektivere globale Koordination der Bewältigungsmassnahmen erreicht werden. Hierfür bedarf es insbesondere einer gestärkten WHO, welche die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert sowie nötige technische Unterstützung leistet, dabei sollen einerseits nationale und globale Systeme zur Früherkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung gestärkt, werden.

Globale Pandemievorbereitung und -bewältigung

Die Bewältigung der Covid-19 Krise stand im Zentrum der Arbeiten seit anfangs 2020. Die internationale Zusammenarbeit war und ist zentral zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie global und regional sowie für den Gesundheitsschutz der Schweizer Bevölkerung. Die bilateralen Kontakte mit anderen Staaten wurden intensiv gepflegt, insbesondere auch mit unseren Nachbarstaaten. Zudem wurde mit der EU in der Krise– dank den gewährten ad hoc Zugängen zu verschiedenen Plattformen– eine enge Zusammenarbeit gepflegt.

Auch das Engagement in den relevanten internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde verstärkt. Angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kamen die WHO-Mitgliedstaaten überein, auf multilateraler Ebene Massnahmen zur Stärkung der Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei Pandemien zu ergreifen. Es gilt nun auf den Erfahrungen aus der Krise aufzubauen und sicherzustellen. Die Schweiz beteiligt sich in diesem Sinne auch aktiv an den internationalen Folgeprozessen, wie beispielsweise im Rahmen der WHO am Prozess zu den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sowie dem Verhandlungsprozess zur Ausarbeitung eines neuen internationalen Instruments zur zukünftigen Pandemievorbereitung und –bewältigung (INB). Informationen hierzu finden Sie auf der Seite «International Negociating Body».

Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)

Die IGV (2005) regeln die internationale Zusammenarbeit zur Eindämmung von Ereignissen (natürlich, beabsichtigt und durch Unfälle herbeigeführt), welche eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen (Infektionskrankheiten, biologische oder chemische Wirkstoffe, ionisierende Strahlung). Sie sind das Regelwerk zur Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (Public Health Emergency of International Concern – PHEIC) durch die WHO. Ein Hauptziel der IGV ist, die weltweite Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ohne den Personen- und Güterverkehr unnötig einzuschränken.

Weltweites Inkrafttreten und Umsetzung in der Schweiz

Die 2005 revidierten IGV sind am 15. Juni 2007 auf internationaler Ebene in Kraft getreten. Der Bundesrat hat sie vorbehaltlos genehmigt und die Abteilung Übertragbare Krankheiten des BAG als IGV-Kontaktstelle eingesetzt. Seit 2016 berücksichtigt das revidierte Epidemiengesetz die IGV (2005) und regelt deren Umsetzung in der Schweiz.

Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)

Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Diskussionen und Verhandlungen zu den Anpassungen der IGV (2005). Über 300 Anpassungsvorschläge wurden von den Mitgliedstaaten eingereicht, um die IGV zu stärken und Lücken zu schliessen.

Working Group on Amendments to the International Health Regulations (2005)

Die Working Group on Amendments to the IHR (WGIHR), die sich mit dem Prozess zur Anpassung der IGV befasst, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der 196 Vertragsstaaten der IGV zusammen. Die Verhandlungen sind vorerst bis Mai 2024 geplant. Die aktive Teilnahme der Schweiz als Vertragsstaat an den laufenden Verhandlungen ist wichtig, damit sie ihre Interessen gezielt einbringen kann.

Sobald die WGIHR einen konsolidierten Textentwurf der angepassten IGV ausgearbeitet hat, wird dieser auf der Website des BAG publiziert. Zudem sind alle mit diesem Prozess verbundenen offiziellen Dokumente bereits jetzt auf der Website der WHO zu finden.

Die Position der Schweiz

Da es bei den derzeitigen Verhandlungen nicht um eine Revision der IGV, sondern um gezielte Anpassungen geht, vertritt die Schweiz in den Verhandlungen den Standpunkt, dass es von zentraler Bedeutung ist, dass Reichweite und Geltungsbereich der Vorschriften unverändert bleiben.

Nach Ansicht der Schweiz ist der Verweis auf die Menschenrechte und die Grundfreiheiten der Einzelnen in den IGV grundlegend und muss beibehalten werden. Dieser Aspekt bildet die Grundlage der Gesellschaft und ist auch eine der wichtigen Errungenschaften der IGV-Revision von 2005.

Zudem hält die Schweiz insbesondere den schnellen und zuverlässigen Austausch von Informationen für wesentlich, einschliesslich Proben von Krankheitserregern und genetische Sequenzierungsdaten (GSD). Dies ist ein wichtiges, aus Sicht der Schweiz nicht verhandelbares Element für die Überwachung und Früherkennung. Die Schweiz ist gegen jegliche Konditionalität beim Austausch von epidemiologischen Daten.

Die Schweiz wird erst nach Abschluss der Verhandlungen gemäss dem finalen verhandelten Inhalt entscheiden, ob sie dem Resultat zustimmt. Sie wird auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik sowie über allfällige Massnahmen im Falle eines PHEIC sowie im Pandemiefall entscheiden.

Antibiotikaresistenz als globale Herausforderung

Weltweit werden Viren und Bakterien immer resistenter gegen antimikrobielle Behandlungen. Die Schweiz beteiligt sich auf internationaler Ebene aktiv an den Bemühungen, diese Resistenzen einzudämmen.

Einleitung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Antibiotikaresistenz als Resistenz eines Mikroorganismus gegen ein Antibiotikum, auf das er bisher sensitiv reagiert hat. Diese Resistenz ergibt sich aus der Fähigkeit bestimmter Viren und Bakterien, der Wirkung von antiviralen Mitteln bzw. Antibiotika standzuhalten. Zur Resistenz kommt es, wenn der Mikroorganismus mutiert und sich ein Resistenzgen aneignet.

Antibiotikaresistenzen sind rund um den Globus festzustellen. Da sich das Problem verschärft, handelt es sich um eine der grössten Herausforderungen für die globale Gesundheit. Im Jahr 2019 starben schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen an Infektionen mit resistenten Krankheitserregern, mehr als an Malaria oder HIV. Diese Entwicklung beschleunigt sich wegen hohen und unsachgemässen Antibiotikagebrauchs bei Mensch und Tier, qualitativ schlechter Medikamente, geringer Laborkapazitäten, mangelhafter Überwachung und unzureichender Reglementierung der Antibiotikaverwendung.

Globaler Aktionsplan und laufende Arbeiten auf internationaler Ebene

Der in einer Zusammenarbeit zwischen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Zivilgesellschaft erstellte globale Aktionsplan sieht fünf Handlungsfelder vor:

  • Vermehrte Sensibilisierung und Verständnisförderung für die Antibiotikaresistenzen in der Bevölkerung;
  • Verbesserung von Aufsicht und Forschung;
  • Eindämmung der Infektionsverbreitung durch wirksame Sanierungs-, Hygiene- und Präventionsmassnahmen;
  • Optimierung des Antibiotikagebrauchs in der Human- und Veterinärmedizin;
  • Förderung von Innovation und Investitionen.
     

Die Schweiz unterstützte die Verabschiedung des globalen Aktionsplans an der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2015. Auf nationaler Ebene zog sie mit der Einführung der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) im November 2015 nach. 2023 soll StAR aktualisiert und auch ein Aktionsplan ausgearbeitet werden.

Die globale Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, welche Auswirkungen Infektionskrankheiten auf die Gesundheit des Menschen und die wirtschaftliche Entwicklung haben können. Der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen stellt daher ein wichtiges Element bei der Vorbereitung und der Reaktion auf Pandemien dar.

Im November 2022 fand in Oman die dritte internationale Ministerkonferenz zu Antibiotikaresistenzen statt, an der das Muscat Ministerial Manifesto verabschiedet wurde (Link: Antimicrobial Resistance Conference (amrconference2022.om)). Ziel der Konferenz war es, den Weg für das hochrangige Treffen der Generalversammlung der UNO zu Antibiotikaresistenzen zu ebnen, das 2024 in New York stattfinden soll.

Link: Global action plan on antimicrobial resistance (who.int)

Engagement der Schweiz

Mit dem Ziel, die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika auf internationaler Ebene zu fördern, unterstützt die Schweiz die in Genf ansässige GARDP (Global Antibiotic Research and Development Partnership).

2018 trat die Schweiz auch dem Global AMR R&D Hub bei, einem globalen Wissenszentrum für die Forschung und Entwicklung im Bereich der Antibiotikaresistenz, das die Zusammenarbeit und Koordination auf internationaler Ebene stärken soll.

Als Mitglied der 2014 von den USA lancierten Initiative Global Health Security Agenda (GHSA) (Link: 2022 GHSA Ministerial Meeting in Seoul (ghsa2022.com) unterstützt die Schweiz von Anbeginn das Action Package, das einen Best-Practice-Austausch zwischen den Mitgliedstaaten erlaubt. In diesem Kontext veröffentlichte sie eine Vergleichsstudie zu den unterschiedlichen nationalen AMR-Strategien, mit dem Ziel, Best Practices definieren zu können.

Global Health for Peace Initiative (GHPI)

Die Global Health for Peace Initiative (GHPI) wurde im November 2019 mit aktiver Unterstützung vom Sultanat Oman und der Schweiz ins Leben gerufen. Die Initiative führt die Arbeit der Schweiz im Bereich der universellen Grundversorgung in Notsituationen (Universal Health Coverage (UHC) in Emergencies) weiter.
Im Mai 2022 wurde die GHPI durch die Annahme eines Konsensbeschlusses auf der 75. Weltgesundheitsversammlung (WHA) erfolgreich auf die globale Ebene gehoben.

Die Schweiz unterstützt die wichtige Rolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu diesem Thema. Die WHO steht für die Inklusivität und die Legitimität einer dringend benötigten multilateralen Lösung für globale Gesundheitsprobleme und ist damit bestens geeignet, die Initiative "Global Health for Peace" zu leiten.

Die globale Initiative GHPI zielt darauf ab, die Rolle des Gesundheitssektors und der WHO als Einflussfaktoren für den Frieden zu stärken und gleichzeitig die Triple Billion Goals der WHO und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu fördern. Die Initiative will die Verbindung zwischen Gesundheit, sozialem Zusammenhalt und Frieden stärken und operationalisieren. Dabei konzentriert sie sich auf die einzigartige Rolle, die öffentliche Gesundheitsprogramme bei der Vertrauensbildung spielen können. Sie berücksichtigt verschiedene Komponenten des Friedens, einschließlich des politischen Friedens und des sozialen Zusammenhalts auf Gemeinschaftsebene. Die GHPI hat den Anspruch, zu mehr Resilienz und Vertrauen auf Gemeindeebene sowie zwischen Bevölkerung und Regierungen beizutragen.

Die GHPI ist ein weiterer Beitrag der WHO zur Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Frieden (Nexus), indem sie die Schlüsselrolle der Gesundheit als Beitrag zu Frieden und nachhaltiger Entwicklung durch eine flächendeckende Gesundheitsversorgung und den Wiederaufbau und die Stärkung integrativer Gesundheitssysteme stärkt.

Der GHPI-Ansatz ist sowohl für Notsituationen als auch für Programme zur Stärkung des Gesundheitssystems relevant und unterstützt die Förderung bereichsübergreifender Prinzipien wie Gleichheit, Inklusivität, Partizipation und Lokalisierung.

Im Geiste der Zusammenarbeit, der Solidarität und eines starken Multilateralismus wird sich die Schweiz weiterhin für Gesundheit für Frieden einsetzen.

Letzte Änderung 21.11.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Internationales
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Tel. +41 58 464 55 65
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