Gesundheitsschutz

Die internationale Zusammenarbeit soll für die Schweizer Bevölkerung den Schutz vor globalen Gesundheitsrisiken verbessern. Dies soll über eine Stärkung der globalen Prävention sowie effektivere globale Koordination der Bewältigungsmassnahmen erreicht werden. Hierfür bedarf es insbesondere einer gestärkten WHO, welche die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert sowie nötige technische Unterstützung leistet, dabei sollen einerseits nationale und globale Systeme zur Früherkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung gestärkt werden.

Globale Pandemievorbereitung und -bewältigung

Die Bewältigung der Covid-19 Krise stand im Zentrum der Arbeiten seit anfangs 2020. Die internationale Zusammenarbeit war und ist zentral zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie global und regional sowie für den Gesundheitsschutz der Schweizer Bevölkerung. Die bilateralen Kontakte mit anderen Staaten wurden intensiv gepflegt, insbesondere auch mit unseren Nachbarstaaten. Zudem wurde mit der EU in der Krise– dank den gewährten ad hoc Zugängen zu verschiedenen Plattformen– eine enge Zusammenarbeit gepflegt.

Auch das Engagement in den relevanten internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde verstärkt. Angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kamen die WHO-Mitgliedstaaten überein, auf multilateraler Ebene Massnahmen zur Stärkung der Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei Pandemien zu ergreifen. Es gilt nun auf den Erfahrungen aus der Krise aufzubauen. Die Schweiz beteiligt sich in diesem Sinne auch aktiv an den internationalen Folgeprozessen, wie beispielsweise im Rahmen der WHO am Prozess zu den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sowie dem Verhandlungsprozess zur Ausarbeitung eines neuen WHO Pandemieabkommens. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite «Intergovernmental Negotiating Body».

Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)

Die IGV (2005) regeln die internationale Zusammenarbeit zur Eindämmung von Ereignissen (natürlich, beabsichtigt und durch Unfälle herbeigeführt), welche eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen (Infektionskrankheiten, biologische oder chemische Wirkstoffe, ionisierende Strahlung). Sie sind das Regelwerk zur Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (Public Health Emergency of International Concern – PHEIC) durch die WHO. Ein Hauptziel der IGV ist, die weltweite Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ohne den Personen- und Güterverkehr unnötig einzuschränken.

Weltweites Inkrafttreten und Umsetzung in der Schweiz

Die 2005 revidierten IGV sind am 15. Juni 2007 auf internationaler Ebene in Kraft getreten. Der Bundesrat hat sie vorbehaltlos genehmigt und die Abteilung Übertragbare Krankheiten des BAG als IGV-Kontaktstelle eingesetzt. Seit 2016 berücksichtigt das revidierte Epidemiengesetz die IGV (2005) und regelt deren Umsetzung in der Schweiz.

Anpassungen der IGV (2005)

Am 1. Juni 2024 hat die Weltgesundheitsversammlung (WHA) die Anpassungen der IGV (2005) im Konsens verabschiedet. Die Schweiz hat sich aktiv an den Diskussionen und Verhandlungen zu den Anpassungen der IGV (2005) beteiligt und ihre Interessen gezielt eingebracht. Die Anpassungen wurden durch die Working Group on Amendments to the IHR (WGIHR) verhandelt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der 196 Vertragsstaaten der IGV zusammensetzte. Alle mit diesem Prozess verbundenen offiziellen Dokumente sind auf der Website der WHO zu finden.

Zu den Ergebnissen aus den Verhandlungen zählen unter anderem die Stärkung der Kernkapazitäten in der Prävention, Bereitschaft und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen, die Etablierung einer zusätzlichen Warnstufe, ein verbesserter Austausch zwischen den Vertragsstaaten und der WHO, sowie die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.

Die Annahme der Anpassungen durch die WHA bindet die Schweiz noch nicht daran. Die Schweiz wird nun nach den geltenden nationalen Verfahren und gemäss den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen entscheiden, ob sie diese Anpassungen gutheissen oder ablehnen will. Die verabschiedeten Anpassungen der IGV werden zurzeit durch die relevanten Experten geprüft, um die genauen Auswirkungen der Anpassungen für Bund und Kantone zu analysieren.

Die Schweiz wird auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik sowie über allfällige Massnahmen im Falle einer «gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC)» sowie im Pandemiefall entscheiden.

Die Grundrechte in der Schweiz sind durch die Bundesverfassung und das Völkerrecht - insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention- jederzeit geschützt. Die Schweiz schliesst keine Staatsverträge ab, die gegen diese Grundrechte verstossen.

Antibiotikaresistenz als globale Herausforderung

Weltweit werden Viren und Bakterien immer resistenter gegen antimikrobielle Behandlungen. Die Schweiz beteiligt sich auf internationaler Ebene aktiv an den Bemühungen, diese Resistenzen einzudämmen.

Einleitung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Antibiotikaresistenz als Resistenz eines Mikroorganismus gegen ein Antibiotikum, auf das er bisher sensitiv reagiert hat. Diese Resistenz ergibt sich aus der Fähigkeit bestimmter Viren und Bakterien, der Wirkung von antiviralen Mitteln bzw. Antibiotika standzuhalten. Zur Resistenz kommt es, wenn der Mikroorganismus mutiert und sich ein Resistenzgen aneignet.

Antibiotikaresistenzen sind rund um den Globus festzustellen. Da sich das Problem verschärft, handelt es sich um eine der grössten Herausforderungen für die globale Gesundheit. Im Jahr 2019 starben schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen an Infektionen mit resistenten Krankheitserregern, mehr als an Malaria oder HIV. Diese Entwicklung beschleunigt sich wegen hohen und unsachgemässen Antibiotikagebrauchs bei Mensch und Tier, qualitativ schlechter Medikamente, geringer Laborkapazitäten, mangelhafter Überwachung und unzureichender Reglementierung der Antibiotikaverwendung.

Globaler Aktionsplan und laufende Arbeiten auf internationaler Ebene

Der in einer Zusammenarbeit zwischen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Zivilgesellschaft erstellte globale Aktionsplan sieht fünf Handlungsfelder vor:

  • Vermehrte Sensibilisierung und Verständnisförderung für die Antibiotikaresistenzen in der Bevölkerung;
  • Verbesserung von Aufsicht und Forschung;
  • Eindämmung der Infektionsverbreitung durch wirksame Sanierungs-, Hygiene- und Präventionsmassnahmen;
  • Optimierung des Antibiotikagebrauchs in der Human- und Veterinärmedizin;
  • Förderung von Innovation und Investitionen.
     

Die Schweiz unterstützte die Verabschiedung des globalen Aktionsplans an der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2015. Auf nationaler Ebene zog sie mit der Einführung der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) im November 2015 nach. 2023 soll StAR aktualisiert und auch ein Aktionsplan ausgearbeitet werden.

Die globale Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, welche Auswirkungen Infektionskrankheiten auf die Gesundheit des Menschen und die wirtschaftliche Entwicklung haben können. Der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen stellt daher ein wichtiges Element bei der Vorbereitung und der Reaktion auf Pandemien dar.

Im November 2022 fand in Oman die dritte internationale Ministerkonferenz zu Antibiotikaresistenzen statt, an der das Muscat Ministerial Manifesto verabschiedet wurde (Link: Antimicrobial Resistance Conference (amrconference2022.om)). Ziel der Konferenz war es, den Weg für das hochrangige Treffen der Generalversammlung der UNO zu Antibiotikaresistenzen zu ebnen, das 2024 in New York stattfinden soll.

Link: Global action plan on antimicrobial resistance (who.int)

Engagement der Schweiz

Mit dem Ziel, die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika auf internationaler Ebene zu fördern, unterstützt die Schweiz die in Genf ansässige GARDP (Global Antibiotic Research and Development Partnership).

2018 trat die Schweiz auch dem Global AMR R&D Hub bei, einem globalen Wissenszentrum für die Forschung und Entwicklung im Bereich der Antibiotikaresistenz, das die Zusammenarbeit und Koordination auf internationaler Ebene stärken soll.

Als Mitglied der 2014 von den USA lancierten Initiative Global Health Security Agenda (GHSA) (Link: 2022 GHSA Ministerial Meeting in Seoul (ghsa2022.com) unterstützt die Schweiz von Anbeginn das Action Package, das einen Best-Practice-Austausch zwischen den Mitgliedstaaten erlaubt. In diesem Kontext veröffentlichte sie eine Vergleichsstudie zu den unterschiedlichen nationalen AMR-Strategien, mit dem Ziel, Best Practices definieren zu können.

Global Health and Peace Initiative (GHPI)

Die Schweiz unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Oman die Global Health and Peace Initiative (GHPI), die fragilen, konfliktbetroffenen und gefährdeten Regionen zugutekommt. Dabei geht es beispielsweise um

  • den Schutz von Spitälern,
  • den Zugang aller zu Gesundheitseinrichtungen,
  • die Schulung von Ärzten und Pflegenden für die Arbeit unter schwierigen Bedingungen oder
  • die psychologische Unterstützung Jugendlicher, die Gewalt erfahren haben.

Entsprechende Programme wurden in enger Zusammenarbeit mit Ministerien und weiteren Partnern erarbeitet. Sie laufen derzeit u.a. in Kolumbien, Somalia und in der Zentralafrikanischen Republik. Sie dienen dazu, die Gesundheitsversorgung flächendeckend zu stärken und so auch einen Beitrag zum Frieden zu leisten.

Global Health and Peace Initiative (GHPI) (who.int) (EN)

Letzte Änderung 25.07.2024

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Kontakt

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Abteilung Internationales
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Tel. +41 58 464 55 65
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