Volksabstimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Mit der Reform zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen sollen alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden – egal ob sie ambulant, stationär oder im Pflegeheim erbracht werden. Das Parlament hat am 22. Dezember 2023 die entsprechende KVG-Änderung verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 24. November 2024 statt. Bundesrat und Parlament empfehlen, die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen anzunehmen.

Die einheitliche Finanzierung beseitigt offensichtliche Fehlanreize, fördert ambulante Behandlungen und hilft, unnötige Spitalaufenthalte zu vermeiden. Damit wird die Versorgungsqualität verbessert und es werden Kosten gespart.

Finanzierungssysteme in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

In der Schweiz werden Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung heute je nach Behandlungsart unterschiedlich finanziert.

  • Bei ambulanten Behandlungen – in der Arztpraxis, bei einer Therapeutin oder im Spital ohne Übernachtung – läuft die Finanzierung vollständig über die Krankenversicherer. Der Kanton beteiligt sich nicht.
  • Bei stationären Behandlungen – im Spital mit Übernachtung – beteiligt sich der Wohnkanton der Patientin oder des Patienten mit mindestens 55 Prozent an den Kosten. Dies wird aus Steuergeldern finanziert. Den Rest übernimmt der Krankenversicherer.
  • Bei Pflegeleistungen zu Hause und im Pflegeheim übernehmen die Patientinnen und Patienten und der Krankenversicherer einen fixen Beitrag. Den Rest bezahlt der Wohnkanton; heute ist das etwas weniger als die Hälfte.

Die Patientinnen und Patienten beteiligen sich bei allen Behandlungsarten über Selbstbehalt und Franchise an den Kosten.

Am 22. Dezember 2023 hat das Parlament beschlossen, dass alle Leistungen nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden – egal ob sie ambulant, stationär oder im Pflegeheim erbracht werden. Durch die vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sollen die Kantone immer mindestens 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenversicherer höchstens 73,1 Prozent übernehmen.

Finanzierung der Leistungen heute und bei Annahme der Reform

Aufteilung der Nettokosten*

Die Grafik zeigt den Stand heute (Zahlen gemäss 2022) im Vergleich zum Stand nach der Reform. Heute gibt es drei unterschiedliche Finanzierungsmodelle bei ambulanten und stationären Leistungen sowie für Pflegeleistungen. Bei ambulanten Leistungen zahlen die Krankenversicherer 100 Prozent, bei stationären Leistungen zahlen die Kantone mindestens 55 Prozent und die Krankenversicherer die verbleibenden 45 Prozent und bei Pflegeleistungen zahlen die Krankenversicherer 54 Prozent und die Kantone 46 Prozent. Im neuen Modell würden die Krankenversicherer für alle Leistungen höchstens 73.1 Prozent zahlen und die Kantone mindestens 26.9 Prozent.
*Nettokosten: Kosten nach Abzug der Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten (Franchise und Selbstbehalt) und nach Abzug des Beitrags der Patientinnen und Patienten an die Kosten der Pflegeleistungen.

Situation «heute» bezieht sich auf Zahlen von 2022

Quelle: Krankenversicherungsgesetz und Schätzungen des BAG; Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Angaben der Kantone zu ihrem Finanzierungsanteil im stationären Bereich sowie Schätzungen des BAG auf Basis einer Studie zur Restfinanzierung der Kantone im Bereich der Pflegeleistungen (verfügbar unter «Dokumente»).

Welche Ziele verfolgt die Reform zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen?

Die Reform wird seit vielen Jahren von unterschiedlichster Seite gefordert. Hinter der nun gefundenen Lösung stehen neben Bundesrat und Parlament zahlreiche Gesundheitsorganisationen, darunter

  • Ärzteverbände,
  • Spitäler,
  • Pflegeheime,
  • Spitex-Organisationen und
  • Krankenversicherer.

Bundesrat und Parlament befürworten die Reform unter anderem aus folgenden Gründen:

Ambulante Behandlungen fördern

Für Krankenversicherer ist es momentan zu wenig attraktiv, ambulante Behandlungen zu fördern, denn sie müssen diese allein finanzieren. Auch für Spitäler sind ambulante Behandlungen nicht so attraktiv, denn für stationäre Behandlungen erhalten sie meist mehr Geld.

Da Kantone und Krankenversicherer mit der Reform alle Leistungen gemeinsam finanzieren, steigt für beide der Anreiz, die jeweils medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern. Dies soll die Verlagerung von stationären hin zu ambulanten Leistungen beschleunigen, was für die Patientinnen und Patienten oft medizinisch sinnvoller und insgesamt günstiger wäre.

Zusammenarbeit verbessern

Die einheitliche Finanzierung fördert die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Therapeutinnen, Pflegenden, Spitälern und Pflegeheimen, weil entsprechende Modelle für die Akteure attraktiver werden.

Diese koordinierte Versorgung nützt den Patientinnen und Patienten, indem

  • Gesundheitsprobleme rascher erkannt,
  • unnötige Behandlungen vermieden und
  • die Versorgungsqualität verbessert werden.

Pflegeleistungen zuverlässig finanzieren

Die Pflege im Pflegeheim und zu Hause erhält eine stabile und zuverlässige Finanzierung. Pflegeeinrichtungen und Krankenversicherer vereinbaren zusammen Tarife. Diese müssen die Kosten decken, die eine effiziente Pflege verursacht, und ersetzen das bisherige Modell mit der teilweise unzureichenden Restfinanzierung durch die Kantone. Damit verbessern sich die Rahmenbedingungen für die Pflegeeinrichtungen und das Personal.

Finanzielle Auswirkungen der Reform

Sparpotenzial

Dank des medizinischen Fortschritts können heute immer mehr Behandlungen ambulant erfolgen, also ohne Übernachtung in einem Spital. Das ist wünschenswert, weil ambulante Behandlungen medizinisch häufig sinnvoller und meistens günstiger sind. Zusammen mit der besseren Koordination der Behandlungen dämpfen sie so das Kostenwachstum.

Das Sparpotenzial der Reform kann nur grob geschätzt werden. Eine Studie im Auftrag des BAG veranschlagt das mögliche Sparpotenzial auf bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr. In welchem Umfang und wie schnell es realisiert werden kann, hängt vom Verhalten der Akteure ab, deshalb kann es nur grob geschätzt werden.

Prämienzahlende entlasten

Werden heute Behandlungen ambulant statt stationär durchgeführt, so geht dies allein zulasten der Krankenversicherer und damit der Prämienzahlenden. Deshalb sind in den letzten Jahren die Prämien deutlich stärker gestiegen als die Beiträge der Kantone an die Kosten der krankenversicherten Leistungen.

Mit der einheitlichen Finanzierung beteiligen sich auch die Kantone an den zunehmenden Kosten der ambulanten Behandlungen. Das soll dazu führen, dass die Prämien weniger stark steigen. Der Finanzierungsanteil der Kantone sinkt nicht mehr weiter, sondern die Kantone bezahlen dauerhaft mindestens 26,9 Prozent der Kosten – so viel, wie sie im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 getragen haben. Seither ist der Finanzierungsanteil der Kantone weiter gesunken, weil sie sich heute nicht an den ambulanten Kosten beteiligen müssen.

Referendum und Volksabstimmung

Das Parlament hat die Reform zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen am 22. Dezember 2023 angenommen. Dagegen wurde aus Gewerkschaftskreisen das Referendum ergriffen.

Die Volksabstimmung findet am 24. November 2024 statt. Bundesrat und Parlament empfehlen, die KVG-Änderung anzunehmen.

Fragen und Antworten

Weiterführende Themen

KVG-Änderung: Einheitliche Finanzierung der Leistungen

Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden heute je nach Bereich (ambulant, stationär, Pflege) unterschiedlich finanziert. Das Parlament hat eine KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen verabschiedet.

Letzte Änderung 22.08.2024

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