Evaluation des Transplantationsgesetzes

Die Wirkungen des Transplantationsgesetzes sowie dessen Vollzug werden evaluiert. Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich Optimierungsvorschläge formulieren. Die erste Etappe der summativen Evaluation wurde Ende 2021 abgeschlossen. 

Gemäss Artikel 55 des Transplantationsgesetzes muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Vollzug und die Wirkungen des Gesetzes im Rahmen von Evaluationen wissenschaftlich untersuchen (den Link zum Transplantationsgesetz finden Sie auf dieser Seite im Register «Gesetze»). Folgende Themen sind dabei besonders zu beachten:

  • Der Einfluss des Gesetzes auf die Situation im Transplantationswesen
  • Die Einstellung und das Verhalten der Bevölkerung sowie des medizinischen Personals zum Thema Transplantation
  • Die Praxis der Zuteilung der Organe
  • Die Qualität der Transplantationen
  • Die Verfügbarkeit von Organen, Geweben und Zellen zur Transplantation

Ergebnisse und Empfehlungen aus der Evaluation sollen dazu dienen, den Vollzug des Transplantationsgesetzes und bei Bedarf auch das Gesetz und die Verordnungen selbst zu optimieren.

Die summative Evaluation des Transplantationsgesetzes findet in mehreren Etappen statt. Der summativen Evaluation ging eine formative Evaluation voraus.

1. Die formative Evaluation

Die formative Evaluation wurde zwischen dem 1. Mai 2007 und dem 31. Dezember 2009 durchgeführt. Ziele waren eine fortlaufende bedarfsgerechte Berichterstattung in Bezug auf direkt und indirekt relevante Vollzugsfragen sowie die Schaffung einer guten Grundlage für die summative Evaluation. Die formative Evaluation lieferte einen wichtigen Beitrag zu ersten Vollzugsoptimierungen des am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Transplantationsgesetzes.

2. Die summative Evaluation

Die summative Evaluation des Transplantationsgesetzes ist eine rückblickende, bilanzierende Analyse und wird in mehreren Etappen im Rahmen BAG-externer Mandate durchgeführt. Deren erste Etappe begann im Jahr 2019 und wurde Ende 2021 abgeschlossen. Der Schlussbericht zur ersten Etappe wurde zusammen mit der Stellungnahme des BAG am 2. März 2022 publiziert. Die Dokumente stehen im Reiter «Dokumente» zum Download zur Verfügung. Die Planung der weiteren Etappen der Evaluation hängt vom Inkrafttreten der laufenden Gesetzesrevisionen ab.

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Letzte Änderung 05.01.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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