Die Wirksamkeit des Transplantationsgesetzes wird laufend überprüft. Dazu werden systematisch Daten erhoben und interpretiert (Monitoring und Evaluation).
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den gesetzlichen Auftrag, Vollzug und Wirkungen des Transplantationsgesetzes wissenschaftlich auszuwerten (den Link zum Gesetz finden Sie auf dieser Seite im Register «Gesetze»). Diese sogenannte Wirksamkeitsprüfung bedient sich insbesondere der Instrumente Wirkungsmodell, Monitoring und Evaluation. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Wirksamkeitsprüfung dienen dazu, den Vollzug und bei Bedarf auch das Gesetz und die Verordnungen zu verbessern.
Letzte Änderung 18.01.2022
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