Willensäusserung zur Spende von Organen, Geweben und Zellen

Eine Spende von Organen, Geweben oder Zellen ist nur möglich, wenn dies dem Willen der spendenden Person entspricht.

Organspende nach dem Tod: Halten Sie Ihren Willen schriftlich fest.

Halten Sie schriftlich fest, ob Sie nach dem Tod Organe, Gewebe oder Zellen spenden wollen oder nicht. Denn ist Ihr Wille nicht bekannt, werden Ihre Angehörigen mit dieser Frage konfrontiert. Lassen Sie sie nicht ratlos zurück.

Organspende: Zustimmungslösung oder Widerspruchslösung

Gilt man nach dem Tod grundsätzlich als Spenderin oder Spender von Organen und Geweben oder braucht es dazu eine Zustimmung? Unterschiede zwischen der Widerspruchslösung und der Zustimmungslösung und welche Rolle die Angehörigen haben.

Lebendspende: Willensäusserung und Schutz

Personen, die für eine Lebendspende in Frage kommen, müssen umfassend und verständlich über den Eingriff und die Risiken informiert werden. Der Entscheid für oder gegen eine Lebendspende muss freiwillig und ohne Druck von aussen erfolgen.

Organ- und Gewebespenderegister

Der Bund schafft ein neues elektronisches Register, in dem man künftig angeben kann, ob man nach dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Das Register wird voraussichtlich ab dem Jahr 2026 zur Verfügung stehen.

Weiterführende Themen

Spenden nach dem Tod

Wer möchte, kann nach dem Tod Organe und Gewebe spenden. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen es dafür braucht, wie im Spital der Tod festgestellt werden muss und welche medizinischen Massnahmen notwendig sind.

Ablauf und Rahmenbedingungen von Transplantationen

Eine Organtransplantation durchläuft verschiedene Phasen: Von einer manchmal langen Wartezeit über die Zuteilung und die eigentliche Operation bis zum Leben danach, das von den Patientinnen und Patienten meist viel Disziplin verlangt.

Wirksamkeitsprüfung des Transplantationsgesetzes

Die Wirksamkeit des Transplantationsgesetzes wird laufend überprüft. Dazu werden systematisch Daten erhoben und interpretiert (Monitoring und Evaluation).

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen»

Spitäler sind heute besser für die Organspende gerüstet als noch vor ein paar Jahren. Dies dank dem Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» der 2021 nach acht Jahren abgeschlossen wurde. Das Fazit fällt weitgehend positiv aus.

Kennzahlen zur Transplantationsmedizin

In der Transplantationsmedizin werden regelmässig Daten erhoben und ausgewertet. Diese Seite zeigt die wichtigsten Kennzahlen im Bereich der Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen.

Letzte Änderung 16.04.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/medizin-und-forschung/transplantationsmedizin/willensaeusserung-zur-spende-von-organen-geweben-zellen.html