SOAS: Organzuteilung nach den Regeln des Gesetzes

Die Zuteilung gespendeter Organe wird durch ein elektronisches System unterstützt. Dies gewährleistet, dass die Organe nach den Kriterien zugeteilt werden, die im Transplantationsgesetz definiert sind.

Das Swiss Organ Allocation System (SOAS) ist ein Softwaresystem, das die Zuteilung gespendeter Organe an die Empfängerinnen und Empfänger unterstützt. Das System enthält unter anderem die Warteliste – die Liste jener Personen, die in der Schweiz eine Organtransplantation benötigen. Steht ein gespendetes Organ zur Verfügung, kann mit SOAS sehr schnell eine Prioritätenliste möglicher Empfängerinnen und Empfänger berechnet werden.

Gesetzliche Kriterien im SOAS

SOAS wendet die Zuteilungskriterien an, die das Transplantationsgesetz und die zugehörigen Verordnungen vorgeben. Es gilt unter anderem der Grundsatz: Jeder Mensch soll die gleiche Chance auf ein lebensrettendes Organ haben (Details zu den Kriterien finden Sie unter Zuteilung von Organen, Geweben und Blut-Stammzellen). Für jedes Organ errechnet SOAS eine Prioritätenliste der Personen auf der Warteliste. Die Nationale Zuteilungsstelle (Stiftung Swisstransplant) muss ein Organ jeweils der Person zuoberst auf der Prioritätenliste anbieten.

Medizinischer Entscheid

Die Ärztinnen oder Ärzte im Transplantationszentrum beurteilen, ob das angebotene Organ aus medizinischer Sicht für die Person mit der höchsten Priorität geeignet ist. Ist dies der Fall, akzeptieren sie das Organ und die Transplantation kann in die Wege geleitet werden. Passt das Organ aus medizinischen Gründen nicht zu dieser Person, lehnen sie das Angebot ab und die nationale Zuteilungsstelle bietet das Organ der nächsten Person auf der vom SOAS berechneten Prioritätenliste an. Dies gilt auch dann, wenn eine Transplantation aus anderen Gründen nicht möglich ist, zum Beispiel, wenn eine Person auf der Warteliste nicht erreichbar ist.

Kontrollen durch das BAG

SOAS wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) betrieben und von der Nationalen Zuteilungsstelle im Auftrag des BAG genutzt. Besonderes Augenmerk gilt dem Datenschutz und der Datensicherheit. Dank SOAS sind die Zuteilungen nachvollziehbar und transparent. Das BAG kontrolliert, ob die Vorschriften des Gesetzes bei der Listung von Patientinnen und Patienten und bei der der Organzuteilung eingehalten werden.

Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Weiterführende Themen

Die Zuteilung

Eine nationale Zuteilungsstelle entscheidet anhand klarer Kriterien, wer ein gespendetes Organ einer verstorbenen Person erhält. Die Zuteilung von Geweben und Blut-Stammzellen wird im Gesetz nicht geregelt.

Elektronische Übermittlung von Labordaten an SOAS

Seit Februar 2019 können Labordaten für die Organzuteilung elektronisch an die Zuteilungssoftware der Schweiz übermittelt werden. Ein Schritt zu höherer Datenqualität und mehr Effizienz.

Letzte Änderung 23.07.2020

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
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