Elektronische Übermittlung von Labordaten an SOAS

Seit Februar 2019 können Labordaten für die Organzuteilung elektronisch an die Zuteilungssoftware der Schweiz übermittelt werden. Ein Schritt zu höherer Datenqualität und mehr Effizienz.

Bevor ein Organ transplantiert werden kann, braucht es umfangreiche Laboruntersuchungen. Passen Blutgruppe und Gewebemerkmale der spendenden Person zu jenen einer Patientin oder eines Patienten auf der Warteliste? Besteht die Gefahr einer Abstossung des Organs oder können Krankheiten übertragen werden? Mehrere hundert Laborwerte fliessen in die Beurteilung ein, wenn das elektronische Zuteilungssystem SOAS mögliche Organempfängerinnen und -empfänger ermittelt (Details unter SOAS: Organzuteilung nach den Regeln des Gesetzes). Seit Februar 2019 können Laborwerte direkt über eine elektronische Schnittstelle an das SOAS übermittelt werden. Diese Möglichkeit wird bereits von mehreren Transplantationszentren genutzt.

Höhere Datenqualität, mehr Effizienz

Mit der elektronischen Übermittlung können Übertragungsfehler, wie sie bei der manuellen Dateneingabe vorkommen, ausgeschlossen werden (medienbruchfreie Übertragung). Dies erhöht nicht nur die Qualität der Daten, sondern steigert auch die Effizienz: Es braucht weniger Ressourcen für die Dateneingabe und die Daten stehen schneller zur Verfügung. Darüber hinaus übermittelt das System mit den Daten jeweils Zusatzinformationen, die die Interpretation der Laborwerte vereinfachen.

Standardisierte und sichere Übertragung der Daten

Alle Daten werden verschlüsselt und sämtliche Übermittlungswege sind abgesichert (Zertifikate, SSL). Dadurch erfüllt das System die hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Übertragungssicherheit. Die Datenübermittlung erfolgt auf Basis international standardisierter Spezifikationen, die eine Kommunikation zwischen medizinischen Systemen erlauben (Interoperabilität).

Digitalisierung fördern

Diese standardisierte Art der Übermittlung von Labordaten in der Transplantationsmedizin war weltweit eine Premiere, die sich  in das Bestreben des Bundesrates einfügte, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern und damit die Sicherheit und Effizienz zu steigern (siehe dazu die Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.12.2018). Die Umsetzung der elektronischen Übermittlung der Labordaten gestaltete sich aufwendig, da für SOAS einerseits sehr strenge Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit bestehen und andererseits die Labors unterschiedliche Geräte und Methoden mit unterschiedlichen Referenzbereichen verwenden.

Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Weiterführende Themen

Die Zuteilung

Eine nationale Zuteilungsstelle entscheidet anhand klarer Kriterien, wer ein gespendetes Organ einer verstorbenen Person erhält. Die Zuteilung von Geweben und Blut-Stammzellen wird im Gesetz nicht geregelt.

SOAS: Organzuteilung nach den Regeln des Gesetzes

Die Zuteilung gespendeter Organe wird durch ein elektronisches System unterstützt. Dies gewährleistet, dass die Organe nach den Kriterien zugeteilt werden, die im Transplantationsgesetz definiert sind.

Letzte Änderung 20.06.2022

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