Vor einer Transplantation

Patientinnen und Patienten, die ein Organ benötigen, müssen über die Risiken und Erfolgsaussichten informiert werden. Nach umfangreichen medizinischen Abklärungen werden sie in eine Warteliste eingetragen, bis ein passendes Organ zur Verfügung steht.

Der erste Schritt zum Empfang eines Organs findet meist in der Arztpraxis statt. Von dort überweist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die für eine Transplantation in Frage kommende Person an ein Transplantationszentrum. In diesen spezialisierten Spitälern wird die Patientin oder der Patient untersucht, und es wird entschieden, ob eine Transplantation möglich und sinnvoll ist.

Informationsgespräch

Die Voruntersuchungen im Transplantationszentrum beginnen mit einem Informationsgespräch, damit sich die betroffene Person entscheiden kann, ob sie eine Transplantation will. Das Ärzteteam zeigt im Gespräch die Erfolgsaussichten und mögliche Komplikationen des Eingriffs auf. Besprochen werden auch medizinische, soziale und seelische Folgen einer Transplantation. So müssen die Betroffenen nach der Transplantation regelmässig zu Kontrolluntersuchungen und lebenslang Medikamente einnehmen, damit der Körper das Organ nicht abstösst. Weil die Medikamente das Immunsystem unterdrücken, ist mit Nebenwirkungen zu rechnen. Wichtig ist auch eine sehr gute Hygiene, um Infektionen zu vermeiden.

Auf Wunsch ist auch ein Gespräch mit psychologischen Fachpersonen möglich. Seelische Stabilität ist beim Warten auf ein Spenderorgan genauso wichtig wie für das Leben nach der Transplantation.

Medizinische Abklärungen

In den medizinischen Voruntersuchungen wird geprüft, ob Funktionsstörungen von Organen oder mögliche Infektionsquellen vorliegen, die den Erfolg einer Transplantation gefährden könnten. Zusätzlich werden Merkmale wie die Blutgruppe und der Gewebetyp bestimmt. Je besser ein transplantiertes Organ zu diesen Merkmalen passt, desto geringer ist die Gefahr, dass das Organ nach der Transplantation abgestossen wird.

Umfang und Art der Voruntersuchungen hängen von der Krankheit und dem zu transplantierenden Organ ab. Für die nötigen Untersuchungen müssen die Betroffenen einige Tage im Spital verbringen. Dabei lernen sie das Ärzteteam und das Pflegepersonal kennen und bauen Vertrauen zum Transplantationsteam auf.

Wartezeit

Nach Abschluss der Voruntersuchungen entscheidet das Team im Transplantationszentrum, ob die Patientin oder der Patient in die nationale Warteliste aufgenommen wird. Dabei dürfen nur medizinische Kriterien berücksichtigt werden. Bei positivem Entscheid werden die medizinischen Daten in ein spezielles Software-System (SOAS, Swiss Organ Allocation System) aufgenommen. Diese Software unterstützt die nationale Zuteilungsstelle Swisstransplant bei der Zuteilung der Organe.

Aufgrund des Organmangels müssen Patientinnen oder Patienten zum Teil lange auf ein Organ warten. Die Wartezeit kann mehrere Jahre betragen, in bestimmten Fällen aber auch nur wenige Tage. Sie hängt ab vom benötigten Organ, vom Gesundheitszustand der kranken Person und von der Dringlichkeit der Transplantation.

Ständig erreichbar

In der Wartezeit sollten sich die Betroffenen möglichst fit halten und gesund ernähren. In regelmässigen Abständen finden Untersuchungen statt, um den aktuellen Gesundheitszustand abzuklären. Treten während der Wartezeit Infektionen auf, so muss dies dem Transplantationszentrum gemeldet werden.

Wer auf der Warteliste steht, muss ständig erreichbar sein. Einige Transplantationszentren geben den Patientinnen und Patienten zu diesem Zweck Pager (Funkrufgeräte) ab, andere nehmen den Kontakt via Mobiltelefon auf. Ist ein geeignetes Organ verfügbar, muss sich die Patientin oder der Patient so schnell wie möglich ins Transplantationszentrum begeben, denn gespendete Organe sind nicht lange haltbar.

Gewebe und Blut-Stammzellen

Anders als bei Organen gibt es für Gewebe und Blut-Stammzellen keine zentrale Warteliste. Gewebe, die für eine Transplantation benötigt werden, können in vielen Fällen bei sogenannten Gewebebanken bezogen werden, da viele Gewebe im Gegensatz zu Organen eine gewisse Zeit gelagert werden können.

Werden Blut-Stammzellen benötigt, so greift man auf Personen zurück, die sich bereit erklärt haben, zu Lebzeiten Blut-Stammzellen zu spenden. Damit passende Zellen gefunden werden, werden weltweit die Register durchsucht in denen sich Spendewillige eintragen lassen. In der Schweiz wird das Register der Spenderinnen und Spender für Blut-Stammzellen von der Organisation Blutspende SRK geführt.

Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Weiterführende Themen

Lebendspende: Willensäusserung und Schutz

Personen, die für eine Lebendspende in Frage kommen, müssen umfassend und verständlich über den Eingriff und die Risiken informiert werden. Der Entscheid für oder gegen eine Lebendspende muss freiwillig und ohne Druck von aussen erfolgen.

Transplantationszentren

Organe und Blutstammzellen werden in dafür spezialisierten Transplantationszentren oder Kantonsspitälern transplantiert. Gewebetransplantationen werden auch in peripheren Spitälern und Arztpraxen durchgeführt.

Letzte Änderung 28.08.2018

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
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Tel. +41 58 463 51 54
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