Transplantationszentren

In der Schweiz führen verschiedene Institutionen Transplantationen durch: Organe und Blut-Stammzellen werden in dafür spezialisierten Transplantationszentren oder Kantonsspitälern transplaniert, Gewebe auch in peripheren Spitälern und Arztpraxen.

Transplantationszentren für Organe

In der Schweiz gibt es mehrere Transplantationszentren für Organe mit unterschiedlichen Programmen. Dabei handelt es sich um die fünf Universitätsspitäler (Basel, Bern, Genf, Lausanne, Zürich mit Kinderspital Zürich) und das Kantonsspital St. Gallen.

Die Transplantation von Organen ist sehr komplex, und der ganze Prozess von der Organentnahme bis zum Organempfang muss innert möglichst kurzer Zeit stattfinden. Um diese Aufgabe zu bewältigen, verfügt jedes Transplantationszentrum über eine Koordinationsstelle. Diese arbeitet eng mit der Nationalen Zuteilungsstelle zusammen, welche bei Bedarf wiederum mit ausländischen Zuteilungsstellen kooperiert. Auch alle kleineren Spitäler mit Intensivstation, die selber keine Transplantationen durchführen, müssen dafür sorgen, dass potenzielle Spenderinnen und Spender bei ihnen erkannt werden. Sie ernennen dafür eine lokale Koordinationsperson.

Gewebe und Zellen

Gewebe werden in Transplantationszentren, aber auch in peripheren Spitälern und Arztpraxen transplantiert. Der Monitoringbericht zum Transplantationsgesetz zeigt auf, wie sich die Gewebetransplantationen auf diese Gruppen von Leistungserbringern verteilen. Den Bericht finden Sie auf dieser Seite im Register «Dokumente».

Transplantationen von Blutstammzellen, die von einer anderen Person gespendet wurden (allogene Spende), finden in den Universitätsspitälern Basel, Genf und Zürich statt. Transplantationen von Blutstammzellen, die von der erkrankten Person selbst stammen (autologe Spende), werden in den fünf Universitätsspitälern und einigen grösseren Kantonsspitälern durchgeführt.

Voraussetzungen für den Betrieb eines Transplantationszentrums

Um Organe transplantieren zu können, braucht ein Zentrum eine Bewilligung des BAG. Die Transplantation von Geweben und Zellen muss dem BAG dagegen nur gemeldet werden. Eine Bewilligung brauchen die Institutionen hier aber für die Lagerung und Ein- und Ausfuhr der Gewebe und Zellen. Die Einzelheiten sind im Transplantationsgesetz geregelt. Mehr Informationen zu den erteilten Bewilligungen unter folgendem Link:
Gesuche & Bewilligungen im Bereich Transplantation

Organtransplantationen und allogene Stammzelltransplantationen gehören zu den hochspezialisierten Leistungen, die im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin gesamtschweizerisch auf einige wenige Zentren konzentriert werden (den Link finden Sie auf dieser Seite im Register «Links»). Sollten diese Bestrebungen nicht zum Erfolg führen, hat der Bundesrat die Kompetenz, die Zahl der Transplantationszentren zu beschränken.

Weiterführende Themen

Bewilligungen für die Transplantation menschlicher Organe

Liste der aktuell gültigen Bewilligungen für die Transplantation menschlicher Organe.

Letzte Änderung 18.12.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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