Vor einer Entnahme werden an der spendenden Person vorbereitende medizinische Massnahmen durchgeführt. Diese dienen ausschliesslich dazu, die Organe, Gewebe oder Zellen bis zur Übertragung in möglichst gutem und funktionstüchtigem Zustand zu erhalten.
Vorbereitende medizinische Massnahmen werden bei möglichen Organspenderinnen oder -spendern zwischen dem Therapieabbruch und der Organentnahme durchgeführt. Zum Therapieabbruch kommt es, wenn jede weitere Behandlung einer schwerkranken oder -verletzten Person sinnlos geworden ist und der Tod unmittelbar bevorsteht.
Organe vor Schaden bewahren
Die vorbereitenden medizinischen Massnahmen haben keinen direkten Nutzen für die Patientin oder den Patienten. Sie sind nötig, um die Organe vor Schaden zu bewahren. Dafür müssen diese solange als möglich mit Blut und Sauerstoff versorgt und nach der Entnahme rasch gekühlt und transplantiert werden. Vorbereitende medizinische Massnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn dafür eine Zustimmung vorliegt. Sie dürfen den Tod der Patientin oder des Patienten nicht beschleunigen.
Je nach Situation sind für den Organerhalt unterschiedliche Massnahmen notwendig:
- Eine bereits begonnene künstliche Beatmung wird weitergeführt.
- Medikamente werden verabreicht, die den Kreislauf und den Hormonhaushalt regulieren.
- Es werden Proben für Laboruntersuchungen entnommen. Die Ergebnisse dienen dazu, die Funktionen des Körpers zu überwachen.
Negativliste
Bestimmte vorbereitende medizinische Massnahmen dürfen vor dem Tod nicht durchgeführt werden, wenn die spendende Person diesen nicht zugestimmt hat. Die Verordnung verweist in diesem Zusammenhang auf eine Negativliste in den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) zur «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» (siehe Register «Links»). Es handelt sich bei den Massnahmen um das Setzen einer arteriellen Kanüle zur Verabreichung von Kühlflüssigkeit und um die mechanische Reanimation. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Gutachten «Vorbereitende medizinische Massnahmen im Hinblick auf eine Organentnahme» von Prof. Olivier Guillod (das Gutachten finden Sie auf dieser Seite im Register «Dokumente»).
Links
Medizin-ethische Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften
• Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und
Vorbereitung der Organentnahme
• Lebendspende von soliden Organen
Gesetze
Letzte Änderung 18.12.2023
Kontakt
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