Nachweis des Todes in der Transplantationsmedizin

Organe und Gewebe für Transplantationen stammen meist von Verstorbenen. Die Voraussetzungen für die Entnahme sind im Transplantationsgesetz geregelt. Insbesondere muss vor einer Entnahme nachgewiesen werden, dass die Funktionen des Gehirns endgültig ausgefallen sind.

Organe und Gewebe, die für eine Transplantation in Frage kommen, stammen in der Mehrzahl der Fälle von verstorbenen Personen. Eine Spende durch Verstorbene ist aber nur unter sehr speziellen Voraussetzungen möglich und deshalb selten. Wer zu Hause verstirbt, wird nicht zur Organspenderin oder zum Organspender, denn die Entnahme verlangt medizinische Vorbereitungen, die nur im Spital möglich sind.

Wann ist ein Mensch tot?

Das Gehirn macht die Persönlichkeit des Menschen aus und steuert die lebensnotwendigen Funktionen des Organismus, wie zum Beispiel die Atmung. Fällt das Gehirn aus, stirbt der Mensch. Deshalb gilt gemäss Transplantationsgesetz als Todeskriterium der irreversible Ausfall der Funktionen des Gehirns einschliesslich des Hirnstamms (Hirntod). Unterschiedliche Ursachen können zum Ausfall des Gehirns führen:

  • Eine schwere Schädigung des Gehirns, zum Beispiel als Folge eines Unfalls oder einer starken Hirnblutung.
  • Ein anhaltender Kreislaufstillstand, zum Beispiel als Folge eines schweren Herzinfarkts, führt dazu, dass das Gehirn nicht mehr durchblutet wird und somit keinen Sauerstoff mehr erhält.

Situationen, die eine Organspende ermöglichen

In der Mehrheit der Fälle wird eine Organspende möglich, nachdem der Tod wegen einer schweren Schädigung des Gehirns eingetreten ist. In diesem Fall wird auf der Intensivstation eine noch zu Lebzeiten eingeleitete künstliche Beatmung über den Tod hinaus weitergeführt, bis die Organe entnommen werden. Durch die Beatmung werden die Organe bis zum Schluss mit Sauerstoff versorgt und vor Schaden geschützt. Diese Art der Spende wird in der Fachsprache als DBD bezeichnet (donation after brain death).

Eine Spende ist auch möglich, wenn jemand aufgrund eines anhaltenden Kreislaufstillstandes verstirbt. Diese Situation tritt ein, wenn im Spital bei einer Patientin oder einem Patienten mit aussichtsloser Prognose entschieden wird, die Therapien zu beenden und die Person sterben zu lassen. Der Therapieabbruch führt zu einem anhaltenden Stillstand des Kreislaufes. Weil danach das Gehirn nicht mehr durchblutet wird, tritt der Tod ein. Diese Art der Spende wird in der Fachsprache als DCD bezeichnet (donation after circulatory death).

Tod muss eindeutig festgestellt sein

Kommt jemand für eine Organspende in Frage, muss in jedem Fall der endgültige Funktionsausfall des Gehirns und des Hirnstamms zweifelsfrei nachgewiesen werden. Für das Vorgehen zur Feststellung des Todes verweist die Transplantationsverordnung auf die Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften in der Fassung vom 16. Mai 2017 (siehe unter «Links»):

  • Todesfeststellung nach Tod infolge einer schweren Schädigung des Gehirns: Als erstes wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen endgültigen Funktionsausfall des Gehirns gegeben sind. Dabei müssen auch Faktoren ausgeschlossen werden, die einen Ausfall des Gehirns nur vortäuschen (z.B. Unterkühlungen, Vergiftungen durch Medikamente oder gewisse Krankheiten). Danach wird anhand mehrerer klinischer Untersuchungen festgestellt, ob die Funktionen von Gehirn und Hirnstamm ausgefallen sind.
  • Todesfeststellung nach Tod infolge eines anhaltenden Kreislaufstillstands: Bei Personen, die infolge eines anhaltenden Kreislaufstillstands versterben, muss in der Schweiz zuerst der Kreislaufstillstand mittels Echokardiographie (Ultraschall des Herzens) nachgewiesen werden. Nach einer Wartezeit von mindestens fünf Minuten wird anhand mehrerer klinischer Untersuchungen festgestellt, ob die Funktionen von Gehirn und Hirnstamm ausgefallen sind.

Bei der Todesfeststellung können ergänzend technische Zusatzuntersuchungen zum Einsatz kommen, beispielsweise eine Messung des Blutflusses im Gehirn. In allen Fällen, bei denen die Ursache für den Funktionsausfall des Gehirns nicht eindeutig feststeht, ist dies zwingend.

Die Todesfeststellung muss von zwei entsprechend qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten gemeinsam durchgeführt werden (Vier-Augen-Prinzip). Diese dürfen weder an der Entnahme noch an der Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen mitwirken. Darüber hinaus dürfen sie auch nicht den Weisungen einer ärztlichen Fachperson unterstehen, die an solchen Massnahmen direkt beteiligt ist. Eine der beiden darf zudem nicht direkt in die Betreuung der zur Spende bereiten Person involviert sein.

Links

Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Weiterführende Themen

Vorbereitende medizinische Massnahmen

Vor einer Entnahme werden an der spendenden Person vorbereitende medizinische Massnahmen durchgeführt. Diese dienen ausschliesslich dazu, die Organe, Gewebe oder Zellen bis zur Übertragung in möglichst gutem und funktionstüchtigem Zustand zu erhalten.

Fallbeispiel einer Organspende

Ein fiktives Beispiel zeigt den typischen Ablauf einer Organspende eines unerwartet verstorbenen Patienten. Der ganze Prozess dauert in der Regel zwischen minimal einem halben Tag und maximal drei Tagen.

Kennzahlen zur Transplantationsmedizin

In der Transplantationsmedizin werden regelmässig Daten erhoben und ausgewertet. Diese Seite zeigt die wichtigsten Kennzahlen im Bereich der Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen.

Letzte Änderung 18.12.2023

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