Die Transplantationsgebührenverordnung wurde letztmals per 15. November 2017 revidiert. Hier finden Sie Angaben zu dieser und zu früheren Anpassungen.
Änderungen per 15.11.2017
Die Transplantationsgebührenverordnung wurde geändert und per 15. November 2017 in Kraft gesetzt. Anlass für die Änderung war die Einführung einer Bewilligungspflicht an Stelle einer Meldepflicht für die Durchführung klinischer Versuche in der Transplantationsmedizin. Diese Bewilligungspflicht wurde zwar bereits mit dem Inkrafttreten des Humanforschungsgesetzes am 1. Januar 2014 eingeführt, die Bestimmungen in der Transplantationsgebührenverordnung wurden damals jedoch noch nicht angepasst. Details zur Änderung der Transplantationsgebührenverordnung finden Sie unter dem folgenden Link:
Frühere Änderung
Per 15. Oktober 2008 wurden vier Verordnungen geändert und in Kraft gesetzt: die Transplantationsverordnung, die Organzuteilungsverordnung, die Transplantationsgebührenverordnung sowie die Organzuteilungsverordnung EDI. Anlass für die Änderungen waren Erkenntnisse aus dem bisherigen Vollzug der Transplantationsgesetzgebung und eine weitere Anpassung an das Europäische Recht. Details zur Änderung der Transplantationsgebührenverordnung finden Sie unter dem folgenden Link (zu den Änderungen der anderen Verordnungen wählen Sie bitte die entsprechende Rubrik in der linken Navigation):
Gesetze
Angaben zur aktuell gültigen Gesetzgebung finden Sie auf der folgenden Seite:
Direktlink zur Verordnung:
Letzte Änderung 13.02.2023
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Sektion Transplantation
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