Revision der Transplantationsgebührenverordnung

Die Transplantationsgebührenverordnung wurde letztmals per 15. November 2017 revidiert. Hier finden Sie Angaben zu dieser und zu früheren Anpassungen.

Änderungen per 15.11.2017

Die Transplantationsgebührenverordnung wurde geändert und per 15. November 2017 in Kraft gesetzt. Anlass für die Änderung war die Einführung einer Bewilligungspflicht an Stelle einer Meldepflicht für die Durchführung klinischer Versuche in der Transplantationsmedizin. Diese Bewilligungspflicht wurde zwar bereits mit dem Inkrafttreten des Humanforschungsgesetzes am 1. Januar 2014 eingeführt, die Bestimmungen in der Transplantationsgebührenverordnung wurden damals jedoch noch nicht angepasst. Details zur Änderung der Transplantationsgebührenverordnung finden Sie unter dem folgenden Link:


Frühere Änderung

Gesetze

Angaben zur aktuell gültigen Gesetzgebung finden Sie auf der folgenden Seite: 

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.


Direktlink zur Verordnung: 

Letzte Änderung 13.02.2023

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Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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