Revision der Organzuteilungsverordnung

Die Organzuteilungsverordnung wurde letztmals per 15. November 2017 revidiert. Hier finden Sie Angaben zu dieser und zu früheren Anpassungen.

Änderung per 15. November 2017

Per 15. November 2017 wurde die Organzuteilungsverordnung geändert und in Kraft gesetzt. Die Änderungen betreffen die folgenden Punkte:

  • Die Datenbearbeitung in der schon bestehenden Datenbank zur Organzuteilung wurde geregelt.
  • Die Zuteilungsregeln für Bauchspeicheldrüsen und Inseln wurden so angepasst, dass Personen, die auf Inselzellen warten, nicht benachteiligt werden.
  • Die Zuteilungsregeln für Patientinnen und Patienten, die mehrere Organe benötigen, wurden angepasst.

Frühere Änderungen

Dies sind frühere Änderungen der Organzuteilungsverordnung in chronologisch absteigender Reihenfolge:

Gesetze

Angaben zur aktuell gültigen Gesetzgebung finden Sie auf der folgenden Seite: 

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.


Link zur geltenden Verordnung:

Letzte Änderung 13.02.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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