Die Organzuteilungsverordnung EDI regelt im Detail die Kriterien, nach welchen die Organe den Personen auf der Warteliste zugeteilt werden. Sie wurde letztmals per 1. April 2024 revidiert. Hier finden Sie Angaben zu dieser und zu früheren Anpassungen.
Änderung per 1. April 2024
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat die Organzuteilungsverordnung OZV EDI geändert und per 1. April 2024 in Kraft gesetzt. Aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis hat sich Änderungsbedarf bei der Zuteilung von Herzen, Nieren und Bauchspeicheldrüsen ergeben, welcher mit dieser Revision umgesetzt wurde.
Frühere Änderungen
Dies sind die bisherigen Änderungen der Organzuteilungsverordnung EDI in chronologisch absteigender Reihenfolge:
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat die Organzuteilungsverordnung EDI geändert und per 1.12.2021 in Kraft gesetzt. Die Revision umfasst Änderungen bei der Zuteilung von Lebern.
Per 15.11.2017 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) die Organzuteilungsverordnung OZV EDI geändert und in Kraft gesetzt. Die Revision umfasst Änderungen bei der Wartezeitberechnung der Nierenzuteilung sowie bei der Zuteilung von Bauchspeicheldrüsen und Inseln.
Per 1. Juni 2015 hat der Departementsvorsteher des EDI die Organzuteilungsverordnung EDI geändert und in Kraft gesetzt. Die Änderungen erhöhen die Chancengleichheit von Leberpatientinnen und -patienten auf der Warteliste mit Blutgruppe O und B sowie von Patientinnen und Patienten, deren Prognose der Dringlichkeit mit Laborparametern berechnet wird. Die Änderungen in der OZV EDI betreffen auch kleine Anpassungen im Zusammenhang mit der Zuteilung von Nieren.
Per 1. Juli 2013 hat der Departementsvorsteher des EDI die Organzuteilungsverordnung EDI geändert und in Kraft gesetzt. Mit einer neuen Gewichtung der Zuteilungskriterien soll verhindert werden, dass Kleinkinder bei der Leberzuteilung benachteiligt werden. Details dazu finden Sie unter:
Per 1. Juli 2012 hat der Departementsvorsteher des EDI die Organzuteilungsverordnung EDI geändert und in Kraft gesetzt. Die Änderungen erhöhen die Chancengleichheit von immunisierten Patientinnen und Patienten auf der Warteliste und ermöglichen eine medizinisch optimalere Zuteilung von Nieren an die Patientinnen und Patienten, die nicht mit dem Epstein Barr-Virus (EBV) infiziert sind. Details zu diesen Änderungen finden Sie unter dem folgenden Link:
Per 1. August 2011 hat der Departementsvorsteher des EDI die Organzuteilungsverordnung EDI geändert und in Kraft gesetzt. Die Änderungen betreffen kleine Anpassungen im Zusammenhang mit der Zuteilung von Lungen. Details entnehmen Sie dem folgenden Dokument:
Per 1. Dezember 2010 hat der Departementsvorsteher des EDI die Organzuteilungsverordnung EDI geändert und in Kraft gesetzt. Demzufolge kann neu die Wartezeit von Patientinnen und Patienten auf der Warteliste rückwirkend angerechnet werden. Eine weitere Änderung betrifft die Punkteverteilung zugunsten von Dialysepatientinnen und -patienten auf der Warteliste. Zudem wurde ein Verweis auf internationale Richtlinien aktualisiert.
Details zu diesen Änderungen finden Sie unter dem folgenden Link:
Per 15. Oktober 2008 wurden vier Verordnungen geändert und in Kraft gesetzt: die Transplantationsverordnung, die Organzuteilungsverordnung, die Transplantationsgebührenverordnung sowie die Organzuteilungsverordnung EDI. Anlass für die Änderungen waren Erkenntnisse aus dem bisherigen Vollzug der Transplantationsgesetzgebung und eine weitere Anpassung an das Europäische Recht. Details zur Änderung der Organzuteilungsverordnung EDI finden Sie unter dem folgenden Link (zu den Änderungen der anderen Verordnungen wählen Sie bitte die entsprechende Rubrik in der linken Navigation):
Verweise auf Internationale Regeln und Richtlinien in der Organzuteilungsverordnung EDI
Verweis in Anhang 1, Ziff. 1 der Organzuteilungsverordnung EDI
Gesetze
Angaben zur aktuell gültigen Gesetzgebung finden Sie auf der folgenden Seite:
Direktlink zur Verordnung:
Letzte Änderung 19.03.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
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Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54