Revision der Organzuteilungsverordnung EDI

Die Organzuteilungsverordnung EDI regelt im Detail die Kriterien, nach welchen die Organe den Personen auf der Warteliste zugeteilt werden. Sie wurde letztmals per 1. April 2024 revidiert. Hier finden Sie Angaben zu dieser und zu früheren Anpassungen.

Änderung per 1. April 2024

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat die Organzuteilungsverordnung OZV EDI geändert und per 1. April 2024 in Kraft gesetzt. Aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis hat sich Änderungsbedarf bei der Zuteilung von Herzen, Nieren und Bauchspeicheldrüsen ergeben, welcher mit dieser Revision umgesetzt wurde.


Frühere Änderungen

Dies sind die bisherigen Änderungen der Organzuteilungsverordnung EDI in chronologisch absteigender Reihenfolge:


Verweise auf Internationale Regeln und Richtlinien in der Organzuteilungsverordnung EDI

Gesetze

Angaben zur aktuell gültigen Gesetzgebung finden Sie auf der folgenden Seite: 

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Direktlink zur Verordnung: 

Letzte Änderung 19.03.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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