Abstimmung zur Organspende

Bundesrat und Parlament wollen bei der Organspende die Widerspruchslösung einführen. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Am 15. Mai 2022 stimmt das Volk über diesen Vorschlag ab.

Wer eine Transplantation benötigt, soll weniger lang auf ein Organ warten müssen. Der Bundesrat und das Parlament haben deshalb bei der Organspende einen Systemwechsel zur Widerspruchslösung vorgeschlagen: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden. Bisher gilt das Umgekehrte: Eine Spende ist nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt (sogenannte Zustimmungslösung). Mehr Informationen zu den Unterschieden zwischen Zustimmungslösung und Widerspruchslösung.

Gegen den Vorschlag ist mit 55 357 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden. Nun kommt es zu einer Volksabstimmung, die am 15. Mai 2022 stattfinden wird.

Indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative

Die vorgeschlagene Änderung des Transplantationsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten», die am 22. März 2019 eingereicht wurde. Diese fordert ebenfalls die Einführung einer Widerspruchslösung, ohne aber die Rechte der Angehörigen explizit zu regeln. Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative deshalb ab. Sie wollen eine erweiterte Widerspruchslösung, bei der die Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Nachdem das Parlament den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates angenommen hat, hat das Initiativkomitee die Initiative am 7. Oktober 2021 bedingt zurückgezogen. «Bedingt» bedeutet, dass der Rückzug erst wirksam wird, wenn der indirekte Gegenvorschlag in Kraft tritt.

Argumente

Argumente von Bundesrat und Parlament

  • Eine Organspende kann das Leben einer schwerkranken Person retten oder ihre Lebensqualität verbessern. Für Bundesrat und Parlament ist es darum wichtig, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert werden.
  • Die Spendezahlen sind in der Schweiz verhältnismässig tief, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich für die Organspende ist. Mit der Widerspruchslösung soll dieses Potenzial besser genutzt werden können, damit die Patientinnen und Patienten auf der Warteliste bessere Chancen haben, ein Organ zu erhalten.
  • Die Widerspruchslösung hat sich im Ausland bewährt. In der Mehrheit der westeuropäischen Länder gilt die Widerspruchslösung. Die Spenderaten sind dort tendenziell höher als in der Schweiz.
  • Liegt kein dokumentierter Wille vor, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die betroffene Person über die Widerspruchslösung informiert wurde und mit der Organspende einverstanden war. Damit werden die Angehörigen in einer schwierigen Situation entlastet. Das neue Vorgehen sichert den Einbezug der Angehörigen. Liegt keine dokumentierte Willensäusserung vor und sind keine Angehörigen erreichbar, ist eine Organentnahme verboten.

Argumente des Referendumskomitees

  • Gemäss dem Referendumskomitee verletzt die Widerspruchslösung das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, das in der Verfassung festgelegt ist. Das Komitee kritisiert, dass man dieses Recht unter der Widerspruchslösung speziell einfordern muss, wenn man keine Organe spenden will.
  • Es gibt immer Personen, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. So würde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden.
  • Die Widerspruchslösung setzt die Angehörigen einem zusätzlichen Druck aus. Eine Ablehnung würde ihnen als unsolidarisches Verhalten angelastet.
  • Alle Personen in der Schweiz müssten über die neue Regelung informiert werden. Es ist aber nicht realistisch, dass man alle Personen erreichen und korrekt informieren kann.

Was bisher geschah

Häufige Fragen zur Widerspruchslösung

Die folgenden Fragen und Antworten zeigen, wie der vorgelegte Gesetzesentwurf die Widerspruchslösung regeln will:

Dokumente



Ergebnisbericht und Stellungnahmen zur Vernehmlassung:


Unterlagen für die Vernehmlassung vom 13.09. bis zum 13.12.2019:

Medien

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Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Kennzahlen

Kennzahlen zur Spende und Transplantation von Organen

Kennzahlen zur Spende und Transplantation von Organen in der Schweiz (Warteliste, Organspende, Transplantation und Empfang)

Letzte Änderung 12.05.2022

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Kontakt

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Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
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